Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.07.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03   

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BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03 (https://dejure.org/2004,1785)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2004 - 6 C 17.03 (https://dejure.org/2004,1785)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 6 C 17.03 (https://dejure.org/2004,1785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 6
    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; Bindung der Streitkräfte an die verfassungsmäßige Ordnung; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei; Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).

  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 6
    Bindung der Streitkräfte an die verfassungsmäßige Ordnung; Bundeswehr; Bundeswehrsoldat; Entlassung; Entlassungsverfügung; Funktionär; Grundwehrdienst; Kreisvorsitzender; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei; NPD; NPD-Mitglied; Nationaldemokratische ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 6
    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; Bindung der Streitkräfte an die verfassungsmäßige Ordnung; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei; Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entlassung eines NPD-Kreisvorsitzenden aus dem Grundwehrdienst

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entlassung eines NPD-Kreisvorsitzenden aus dem Grundwehrdienst

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Entlassung eines NPD-Kreisvorsitzenden aus dem Grundwehrdienst

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.07.2004)

    Ein Rechter sehnt sich nach "Rechtsum!"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 85
  • NVwZ 2006, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 357; Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287, 291; Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130, 139; Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 - BVerfGE 57, 1, 6).

    Dagegen schützt es ihn nicht in anderen besonderen rechtlichen Stellungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, a.a.O. S. 358).

    Die - bereits aus der Verfassung selbst herzuleitende (vgl. Cuntz, Verfassungstreue der Soldaten, Berlin 1985, S. 105 ff.) - Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue wird durch das Verbot des Art. 3 Abs. 3 GG nicht relativiert (vgl. BVerfGE 39, 334, 367 f.).

    Bei der Vorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 6 WPflG handelt es sich um ein "allgemeines Gesetz" i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG, durch welches das Grundrecht in zulässiger Weise eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 39, 334, 366 f.).

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 116.70

    Gefährdung einer militärischen Ordnung - Verletzung von Dienstpflichten eines

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Der nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 Satz 2 WPflG mit der Entlassung verbundene Dienstgradverlust, der über das im Einberufungsbescheid festgelegte Ende des Grundwehrdienstes hinaus fortwirkt (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20, 21), ist hier nicht eingetreten.

    a) Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die Entlassung des Klägers aus dem Wehrdienst, denn es handelt sich um einen gestaltenden Verwaltungsakt, der seine Wirkung mit dem Erlass entfaltet und ausdrücklich an das "bisherige Verhalten" vor der Entlassung liegende Verhalten des Betroffenen anknüpft (Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 8 S. 22, 24 ff.; Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 5, 6).

    Dazu gehören alle Elemente, welche die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr nach den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erhalten (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973, a.a.O. S. 24; Urteil vom 12. April 1978, a.a.O. S. 7).

    Die Gefährdung ist dann ernstlich, wenn der Schaden für die Verteidigungsbereitschaft konkret droht und nachhaltige und schwerwiegende Regelverletzungen vorliegen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973, a.a.O. S. 24 f.; Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.).

    Dem liegt die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass der Soldat mit der Schädigung seiner Einheit über Nachahmungs- und Wiederholungseffekte Wirkungen zum Nachteil der gesamten Bundeswehr auslösen kann (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973, a.a.O. S. 26; Urteil vom 12. April 1978, a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 70.76

    Beteiligung eines Grundwehrdienstleistenden an der Erstellung einer die

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    a) Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die Entlassung des Klägers aus dem Wehrdienst, denn es handelt sich um einen gestaltenden Verwaltungsakt, der seine Wirkung mit dem Erlass entfaltet und ausdrücklich an das "bisherige Verhalten" vor der Entlassung liegende Verhalten des Betroffenen anknüpft (Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 8 S. 22, 24 ff.; Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 5, 6).

    Dazu gehören alle Elemente, welche die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr nach den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erhalten (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973, a.a.O. S. 24; Urteil vom 12. April 1978, a.a.O. S. 7).

    Die Gefährdung ist dann ernstlich, wenn der Schaden für die Verteidigungsbereitschaft konkret droht und nachhaltige und schwerwiegende Regelverletzungen vorliegen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973, a.a.O. S. 24 f.; Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.).

    Dem liegt die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass der Soldat mit der Schädigung seiner Einheit über Nachahmungs- und Wiederholungseffekte Wirkungen zum Nachteil der gesamten Bundeswehr auslösen kann (vgl. Urteil vom 28. Februar 1973, a.a.O. S. 26; Urteil vom 12. April 1978, a.a.O. S. 9).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Kriterium ist danach, dass der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt, oder dass in der Behandlung im konkreten Fall eine willkürliche Missachtung der Würde des Menschen liegt (BVerfGE 30, 1, 26).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Subjektive Rechte ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip allein regelmäßig nicht (vgl. BVerfGE 82, 60, 80; Jarrass/Pieroth, GG, 7. Aufl. 2004, Art. 20 Rn. 102 ff.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 357; Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287, 291; Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130, 139; Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 - BVerfGE 57, 1, 6).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten (vgl. Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 5.91 - BVerwGE 89, 368, 370 f.).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 357; Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287, 291; Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130, 139; Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 - BVerfGE 57, 1, 6).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Für den rechtsähnlichen Status eines Berufs- oder Zeitsoldaten gilt Entsprechendes (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 - Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 4).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 357; Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287, 291; Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130, 139; Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 - BVerfGE 57, 1, 6).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 65.90

    Fortsetzungsfeststellung - Wehrdienst - Angefochtener Einberufungsbescheid -

  • VG Augsburg, 12.11.2002 - Au 1 K 99.1400
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Dabei kann offenbleiben, ob politisches Engagement, soweit darin bestimmte Grundüberzeugungen zum Ausdruck kommen, das Merkmal der "Weltanschauung" in § 1 AGG erfüllt (bejahend Annuß BB 2005, 1629, 1631; Wisskirchen/Bissels NZA 2007, 169, 172 f.; verneinend für den Begriff der Weltanschauung iSd. Art. 4 Abs. 1 GG: BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17.03 - zu 3 c ee der Gründe, NJW 2005, 85) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Es kann daher auf sich beruhen, ob die Zugehörigkeit zu einer Partei oder das Eintreten für deren Ziele das in § 1 AGG genannte Diskriminierungsmerkmal der Weltanschauung betrifft (ebenfalls offengelassen von BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 38, NZA-RR 2012, 43, vgl. dort auch die Ausführungen in Rn. 28 zu den politischen Grundrechten der Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG und der Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen, aus Art. 21 Abs. 1 GG; vgl. zu der Kontroverse um den Weltanschauungsbegriff des § 1 AGG zB Annuß BB 2006, 1629, 1631; ErfK/Schlachter 11. Aufl. § 1 AGG Rn. 8; Wisskirchen/Bissels NZA 2007, 169, 172 f.; zu dem Grundrecht auf Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses aus Art. 4 Abs. 1 GG noch vor Inkrafttreten des AGG BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17.03 - zu 3 c ee der Gründe, NJW 2005, 85) .
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Ebenso werden Reserveoffiziere und auch Wehrpflichtige der Bundeswehr durch das Parteienprivileg nur in Bezug auf politische Aktivitäten geschützt, welche sie unabhängig von ihrem militärischen Status für ihre Partei entfalten, während das Parteienprivileg nicht daran hindert, aus der Betätigung Rückschlüsse für den militärischen Pflichtenkreis zu ziehen (Urteile vom 17. September 2003 BVerwG 6 C 4.03 Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 4 S. 9 und vom 7. Juli 2004 BVerwG 6 C 17.03 Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 8 f.).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem im Tatbestand der Vorschrift enthaltenen weiteren Merkmal des Verbleibens in der Bundeswehr eine Entlassungsschranke innewohnt, deren Beachtung mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht verlangt, dass Wehrpflichtige bis zur Grenze des Möglichen und des der Bundeswehr Zumutbaren gehindert werden, sich durch ihre Entlassung nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG ihrer Wehrpflicht zu entziehen (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 Nr. 8 S. 27 f., vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 179.72 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 13 S. 43, vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 7 f. und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 5 f.), wobei es für die von der Beklagten aufgeworfene Frage nicht darauf ankommt, ob diese Entlassungsschranke im Fall des Klägers, der zur Zeit des ihm vorgeworfenen Verhaltens gemäß § 6b WPflG freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an seinen Grundwehrdienst leistete, abgesenkt sein könnte (vgl. in diesem Sinne für militärfachlich als Ärzte verwendete Grundwehrdienstleistende: Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 9 S. 31).

    Denn für die Beantwortung der Fragen, ob ein Schaden für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr konkret droht, und ob die dem Begriff des Verbleibens innewohnende Entlassungsschranke überwunden ist, bedarf es in jedem Fall einer Prognose, für die unter anderem von Bedeutung ist, ob zu erwarten steht, dass der Soldat sein pflichtwidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt, und ob mit Nachahmungshandlungen anderer Soldaten zu rechnen ist (vgl. Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - a.a.O. S. 26 bzw. S. 29, vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - a.a.O. S. 33 und vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 6 f.).

    Eine zeitliche Grenze wird der Berücksichtigungsfähigkeit einer solchen Distanzierung regelmäßig dadurch gesetzt, dass nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG an das bisherige Verhalten des Betroffenen anzuknüpfen ist, also an das Verhalten, dass der Wehrpflichtige als Soldat in der Zeit von der Begründung des Wehrdienstverhältnisses bis zum Entlassungstermin an den Tag gelegt hat (Urteil vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Für den Bereich der Streitkräfte besteht eine besondere verfassungsrechtliche Loyalitätspflicht gegenüber der Staatsspitze, die sich aus der Übertragung der Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundesminister der Verteidigung (Art. 65a GG) bzw. im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler (Art. 115b GG) ergibt ("Primat der Politik"; vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2004 - 6 C 17/03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 6 f.).
  • VG Berlin, 30.11.2004 - 26 A 265.03

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

    Vielmehr macht das Indizienmaterial in qualitativer wie quantitativer Hinsicht das programmatische, teilweise offen geäußerte Ziel der NPD deutlich, im Fall ihrer Teilhabe an der politischen Macht das parlamentarische Mehrparteiensystem im Wege einer "deutschen Revolution" abzuschaffen und ein am Vorbild des Nationalsozialismus orientiertes "Neues Reich" zu errichten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2004 - 6 C 17.03 -, S. 13 des Entscheidungsabdrucks), das in territorialer Hinsicht dem von Hitler mit Vertragsbrüchen und Gewalt geschaffenen "Großdeutschen Reich" entsprechen soll.
  • BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 11.09

    Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig

    Weiter muss dargelegt werden, welche Erkenntnisse sich bei weiterer Aufklärung voraussichtlich ergeben hätten, und inwiefern das Urteil im Einzelnen auf ihrem Unterbleiben beruht oder beruhen kann (Urteil vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 B 20.03

    Rechtsmittel

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 17.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Hamburg, 26.07.2022 - 2 A 2724/18

    Erfolgreiche Klage einer libyschen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

    Insgesamt wurde deutlich, dass die Klägerin in ihrem christlichen Glauben emotionalen Halt finden und nach ihren Erlebnissen in Libyen wieder ein (positives) Bewusstsein für die eigene Stellung in der Welt entwickeln konnte (vgl. zu Letzterem als Aspekt von Religiosität BVerwG, Urt. v. 7.7.2004, 6 C 17.03, juris Rn. 57).
  • VG Schwerin, 01.12.2010 - 1 A 1469/08

    Anfechtung einer Kommunalwahl aufgrund der negativen Entscheidung des

    Wer Funktionär einer derartigen Partei ist und nicht den in Rede stehenden Bestrebungen dieser Partei entgegentritt, setzt sich in eindeutigen Widerspruch zu den Grundwerten der Verfassung über den demokratischen und rechtsstaatlichen Staatsaufbau und die Anerkennung der Menschenrechte ( BVerwG, Urt. v. 07.07.2004 - 6 C 17/03 - NJW 2005, S. 85, [...] Rn. 42).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03

    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 B 20.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 17.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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