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   LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15   

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https://dejure.org/2016,11846
LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15 (https://dejure.org/2016,11846)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.2016 - 6 Sa 415/15 (https://dejure.org/2016,11846)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 2016 - 6 Sa 415/15 (https://dejure.org/2016,11846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 2 KSchG, § 9 KSchG
    Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei Kündigung wegen einer nahe am Kündigungsentschluss liegenden Organisationsentscheidung (Stellenstreichung)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Erfordernisse, Betriebsratsanhörung, Organisationsentscheidung, Stellenstreichung, Darlegungslast des Arbeitgebers, Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • IWW

    § 64 Abs. 2 c) ArbGG, § ... 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, §§ 9, 10 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Entwicklungsingenieurs bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Schließung des Unternehmensbereichs Forschung und Entwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; betriebsbedingt; dringende betriebliche Erfordernisse; Betriebsratsanhörung; Organisationsentscheidung; Stellenstreichung; Darlegungslast des Arbeitgebers; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Entwicklungsingenieurs bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Schließung des Unternehmensbereichs Forschung und Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13).

    Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13).

    Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14).

    Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte (vgl. Rost Jahrbuch des Arbeitsrechts Bd. 39 S. 83) oder die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15
    Dabei soll die Anhörung dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung ermöglichen, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers (vgl. nur BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14).

    bb) Der Inhalt der Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (vgl. BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15; 23.10.2014 - 2 AZR 763/13 - Rn. 14).

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (vgl. BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15 mwN).

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2015 (2 AZR 15/15) darf der Arbeitgeber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren.

    durch Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (vgl. BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19; ebenso GK-BetrVG/Raab 10. Aufl. § 102 Rn. 68 und 94).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13).

    Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13).

    Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15
    Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte (vgl. Rost Jahrbuch des Arbeitsrechts Bd. 39 S. 83) oder die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17

    Verdachtskündigung - angemessene Zeitspanne für die Anhörung des Arbeitnehmers zu

    Auch gegen diese Kündigung wandte sich der Kläger in zweiter Instanz erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 6 Sa 415/15 - Urteil vom 09.03.2016), u.a. weil die Beklagte schon die unternehmerische Entscheidung über die Streichung des Bereichs Forschung und Entwicklung nicht substantiiert dargelegt hatte.

    Die unternehmerische Entscheidung aus dem Jahr 2013 war bereits Gegenstand des Kündigungsschutzprozesses zum Az. 6 Sa 415/15 (Bl. 304-314 d. A.) in dem das Landesarbeitsgericht rechtskräftig festgestellt habe, dass diese unternehmerische Entscheidung als Kündigungsgrund nicht tauge.

    Die angebotene Tätigkeit im Außendienst sei aufgrund der Verstärkung des Vertriebs verbunden mit Neukundenakquise ein vergleichbarer Arbeitsplatz, wovon auch der Kläger im vorangegangenen Prozess beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6 Sa 415/15 vom 09.03.2016, Bl. 103-113 R d. A.) im Rahmen der Sozialauswahl ausgegangen sei.

    Diese Unternehmerentscheidung bzw. dieser Kündigungsgrund war bereits Gegenstand der Kündigung vom 19.12.2014 (6 Sa 415/15).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2017 - 5 Sa 5/17

    Kündigung, fristlos, Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Verbot, Abmahnung

    Ein Prozessbeteiligter darf dabei auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seinen Standpunkt vorsichtiger hätte formulieren können (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 -, Rn. 37, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 09.03.2016 - 6 Sa 415/15 -, Rn. 79, juris).
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