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   LAG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 6 Sa 58/99   

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https://dejure.org/2000,13669
LAG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 6 Sa 58/99 (https://dejure.org/2000,13669)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.01.2000 - 6 Sa 58/99 (https://dejure.org/2000,13669)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 6 Sa 58/99 (https://dejure.org/2000,13669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechsel zu einer anderen juristischen Person mit Abschluss des Geschäftsführervertrags; Weiterbeschäftigungsanspruch; Anforderung an die Bestimmtheit einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung; Schicksal des Arbeitsvertrags bei Berufung eines Angestellten zum ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 894; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; AktG § 78 Abs. 2; ; AktG § 78 Abs. 3; ; AktG § 81; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95

    Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 6 Sa 58/99
    In diesem Sinne ist auch der wirkliche Wille der Parteien bei der Auslegung des Dienstvertrages vom 30.09.1991 zu erforschen, wobei die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu diesem Themenkreis aufgestellt hat (BAG v. 12.03.1987 BB 1987, 208, BAG v. 28.09.1995 NZA 1996, 143, BAG v. 18.12.1996 NZA 1997, 509), zu berücksichtigen sind.

    Somit ist davon auszugehen, dass der Kläger einen "Risikoausgleich" für den Verlust des Arbeitnehmerschutzes bei Abschluss des Geschäftsführervertrags erhalten hat, und so im Zweifel das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben wurde (BAG v. 28.09.1995 a. a. O.).

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 6 Sa 58/99
    In diesem Sinne ist auch der wirkliche Wille der Parteien bei der Auslegung des Dienstvertrages vom 30.09.1991 zu erforschen, wobei die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu diesem Themenkreis aufgestellt hat (BAG v. 12.03.1987 BB 1987, 208, BAG v. 28.09.1995 NZA 1996, 143, BAG v. 18.12.1996 NZA 1997, 509), zu berücksichtigen sind.
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