Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.04.2017

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43213
OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,43213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2017 - 6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,43213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2017 - 6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,43213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 AMG
    Reichweite der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskrimierung'

  • damm-legal.de

    Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskrimierung"

  • kanzlei.biz

    Deutsche Arzneimittelpreisbindung trotz entgegenstehendem EuGH-Urteil verfassungsrechtlich unbedenklich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 78
    Wettbewerb; Arzneimittelpreisbindung; Zugabe; Inländerdiskriminierung

  • rechtsportal.de

    AMG § 78
    Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe eines in einer Bäckerei einzulösenden Einkaufsgutscheins beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einer Apotheke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Brötchen-Gutschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Geringwertige Werbegaben in Apotheken zulässig?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Brötchengutschein in der Apotheke bei Verkauf preisgebundener Arzneimittel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zugabe eines "Brötchen-Gutscheins"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brötchen-Gutscheine einer Apotheke: Wenn das Ofenkrusti lockt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung durch einen Einkaufsgutschein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheker darf keine Brötchengutscheine verteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Werbung des Apothekers

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 81 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Heilmittelwerberecht/Zugaben | Zulässigkeit der Preisbindung und "Inländerdiskriminierung" (Einkaufsgutschein)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apotheker darf keine Gutscheine für Brötchen beim Verkauf von preisgebundenen Arzneimitteln vergeben - Gutscheinabgabe verstößt gegen Arzneimittelpreisbindung

Sonstiges (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Brötchen-Gutscheine aus der Apotheke sind unzulässig

  • apotheke-adhoc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    BGH-Urteil: zulässig oder verboten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Damit ist für eine an der heilmittelwerberechtlichen Spürbarkeitsschwelle orientierte Eingriffsschwelle kein Raum mehr (vgl. Senat WRP 2015, 759; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

    Die EuGH-Entscheidung berührt nicht die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der Bestimmung des § 78 AMG, die nicht auf EU-Recht beruht, auf den innerdeutschen Verkauf von Arzneimitteln (OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

    Sie schließt sich der Auffassung des OVG Lüneburg in der Entscheidung v. 02.08.2017 - 13 ME 122/17 "einschränkungslos" an (Bl. 498 d.A.).

    Er liegt in der Tatsache begründet, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch europäisches Primärrecht (Warenverkehrsfreiheit) in dessen Auslegung durch den EuGH gebunden ist, während dies beim Verkauf innerhalb Deutschlands nicht der Fall ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 18 - juris; BVerfG, Beschl. v. 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris Rn. 16).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Unvereinbarkeit der Arzneimittelpreisbindung mit dem Unionsrecht (Urteil vom 19.10.2016 - C-148/15) ist das sich aus Ziffer 1. ergebende Verbot verfassungsrechtlich - unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskriminierung" - erst dann bedenklich, wenn der sich daraus möglicherweise ergebende erhöhte Marktanteil ausländischer Versandapotheken im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu einer ernsthaften Existenzbedrohung der inländischen Präsenzapotheken führt.

    Danach stellt eine nationale Regelung, die vorsieht, dass für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festgesetzt werden, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV dar, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige (Versand-)Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken (EuGH, Urt. v. 19.10.2016 - C-148/15, Rn. 27 - juris).

    Ihnen ist der Marktzugang erschwert, da sie nicht auf bestehende Präsenzapotheken zurückgreifen und Kundenbindungen durch persönliche Beratung aufbauen können (vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2016, a.a.O., Rn. 24 ff.).

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Die Vorschriften bezwecken, den Preiswettbewerb unter den Apotheken zu regeln (BGH GRUR 2017, 635 [BGH 24.11.2016 - I ZR 163/15] , Rn. 16 - Freunde werben Freunde m.w.N.).

    Daher liegt in der Abgabe geringwertiger Kleinigkeiten, die entgegen den arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften erfolgt, zugleich ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG (vgl. BGH GRUR 2017, 635 [BGH 24.11.2016 - I ZR 163/15] , Rn. 17 - Freunde werben Freunde).

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (GRUR 2017, 635 - Freunde werben Freunde) hat bei Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Warenverkehr das nationale Gericht vielmehr zu prüfen und gegebenenfalls durch Einholung einer amtlichen Auskunft bei der Bundesregierung zu ermitteln, ob - abweichend von der Einschätzung des EuGH in der genannten Entscheidung - genügend Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Vorschrift ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um ihren auf den Gesundheitsschutz gerichteten Zweck zu erfüllen, der nach Art. 36 eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs rechtfertigen kann (BGH a.a.O., Rn. 49); sollte das nationale Gericht dies bejahen, wäre ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten (BGH a.a.O. Rn. 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Sofern die Sachangabe für den Kunden einen wirtschaftlichen Wert hat und an den Erwerb des Arzneimittels gekoppelt ist und nicht nur - wie etwa die Überlassung eines Traubenzuckers oder einer Packung Taschentücher - als Ausdruck von Kundenfreundlichkeit aufgefasst wird (vgl. dazu auch OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 65 - juris), unterläuft die Apotheke damit in gleicher Weise die Preisbindung.

    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Arzneimittelpreisregulierung mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -Rn. 30, juris; ebenso OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 73 ff. - juris).

    Der nationale Gesetzgeber ist grundsätzlich nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb seines Herrschaftsgebiets zu wahren (vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 108 - juris).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen und daher geeignet sind, den vom Gesetzgeber nicht erwünschten Preiswettbewerb in diesem Bereich zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2010, 1138 [BGH 09.09.2010 - I ZR 193/07] , Rn. 17 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

    b) Die Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV stellen Marktverhaltensregelungen i.S. des § 3a UWG (§ 4 Nr. 11 UWG aF) dar (BGH GRUR 2010, 1138 [BGH 09.09.2010 - I ZR 193/07] , Rn. 22 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

    Der BGH hat zwar "insbesondere" in einem auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden Gutschein einen Vorteil gesehen, jedoch insoweit ersichtlich keine abschließende Bewertung vorgenommen (vgl. BGH GRUR 2010, 1138 [BGH 09.09.2010 - I ZR 193/07] , Rn. 18 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15

    Wettbewerbsverstoß: Gewährung eines Einkaufsgutscheins bei Abgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Der Senat hat die Berufung gegen das im einstweiligen verfügungsverfahren ergangene Urteil mit Beschluss vom 02.04.2015 zurückgewiesen (Az. 6 U 17/15, Anlage K9; WRP 2015, 759).

    Damit ist für eine an der heilmittelwerberechtlichen Spürbarkeitsschwelle orientierte Eingriffsschwelle kein Raum mehr (vgl. Senat WRP 2015, 759; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Zudem soll die Regelung dazu dienen, das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern (vgl. Beschl. v. 22.8.2012 - GmS-OGB 1/10, Rn. 25 - juris).
  • BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Arzneimittelpreisregulierung mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -Rn. 30, juris; ebenso OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 73 ff. - juris).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Er liegt in der Tatsache begründet, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch europäisches Primärrecht (Warenverkehrsfreiheit) in dessen Auslegung durch den EuGH gebunden ist, während dies beim Verkauf innerhalb Deutschlands nicht der Fall ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 18 - juris; BVerfG, Beschl. v. 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH GRUR 2016, 395 [BGH 17.09.2015 - I ZR 92/14] Rn. 13 - Smartphone-Werbung m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

  • LG Darmstadt, 04.12.2014 - 19 O 327/14

    Wasserweck und Ofenkrusti vom Apotheker

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt, GRUR 2018, 208 = WRP 2018, 105).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    dd) Keiner Entscheidung bedarf danach die Frage, ob Art. 3 Abs. 1 GG im Streitfall bereits deshalb nicht anwendbar ist, weil es an einer Ungleichbehandlung durch denselben Normgeber fehlt (so OVG Münster, PharmR 2017, 557, 562 [juris Rn. 108]; OLG Frankfurt, GRUR 2018, 208, 211 [juris Rn. 30]; aA BAG, NZA 2018, 1200 Rn. 27).

    Eine verfassungsrechtlich relevante Änderung der Verhältnisse kann erst entstehen, wenn Versandapotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel auf dem inländischen Markt ohne Rücksicht auf die Preisbindung tatsächlich in einem Umfang veräußerten, dass eine ernsthafte Existenzbedrohung inländischer Präsenzapotheken eintreten würde und das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2018, 208, 209 [juris Rn. 25]; vgl. auch Hammerl aaO S. 192).

  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - I-6 U 164/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12200
OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - I-6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,12200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2017 - I-6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,12200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2017 - I-6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,12200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,12200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Interesse eines Kapitalanlegers an der Beteiligung an einem Pool von Geschädigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Interesse eines Kapitalanlegers an der Beteiligung an einem Pool von Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05

    Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Für eine Zulässigkeit der Klage hätten die Urteile des LG Düsseldorf (2a O 362/03) und des OLG Düsseldorf (I-16 U 3/05) gesprochen.

    Ihm war aus dem von ihm genannten Verfahren bekannt, dass die gewählte Konstruktion einen Verstoß gegen die Regelungen des RBerG darstellen und die Pool-GbR deswegen als nicht parteifähig angesehen werden könnte, denn dieses Problem war in dem fraglichen Verfahren bereits diskutiert worden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2007, I-16 U 3/05, zitiert nach juris).

    Diese unmissverständliche Belehrung war auch nicht im Hinblick darauf entbehrlich, dass der 16. Zivilsenat in dem o.g. Berufungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, es liege keine Rechtsberatung durch die Gesellschaft vor, weil bereits im Poolvertrag vorgesehen sei, dass die Ansprüche von einem Rechtsanwalt geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2007, I-16 U 3/05, juris Rz 32).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Wären bei sachgerechtem Handeln des Anwalts mehrere Handlungsalternativen in Betracht gekommen, gilt der Anscheinsbeweis nicht und hat der Mandant denjenigen Weg zu bezeichnen, für den er sich bei ordnungsgemäßer Belehrung konkret entschieden hätte (BGH, Urt. v. 19.01.2007, IX ZR 232/01, juris Rz. 29 = WM 2006, 927 ff; Beschluss v. 06.12.2007, IX ZR 151/05, juris Rz. 2 = GI aktuell 2010, 46; Fischer, a.a.O., § 5 Rz. 10).

    Lässt der Kläger dies offen, kann eine Schadenswahrscheinlichkeit nur bejaht werden, wenn diese sich für alle in Betracht zu ziehenden Ursachenverläufe ergibt (BGH, Urt. v. 19.01.2007, IX ZR 232/01, juris Rz. 29 = WM 2006, 927 ff; Fischer a.a.O., Rz. 8).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Auch der BGH (XI ZR 56/07) habe in dem anschließenden Revisionsverfahren keine Bedenken gegen die Parteifähigkeit der Geschädigten-Pool GbR gehabt.

    Auch die Tatsache, dass der BGH in der Revisionsentscheidung zu der ersten vom Beklagten geführten Poolklage (BGH, Urt. v. 06.05.2008, XI ZR 56/07, juris = WM 2008, 1252 ff.) die Annahme der Parteifähigkeit durch LG und OLG nicht beanstandet hat, war kein tragfähiges Indiz für die Zulässigkeit, weil der BGH diese Problemstellung ausweislich seiner Entscheidung überhaupt nicht angesprochen hat, geschweige denn festgestellt hätte, dass die Konstruktion der Pool-GbR nicht gegen Regelungen des RBerG verstößt und deswegen keine Zweifel an ihrer Parteifähigkeit bestehen.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 26/12

    Wirksamkeit des Zusammenschlusses geschädigter Kapitalanleger zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Das ergebe sich aus der Begründung, mit der der 1. Zivilsenat des OLG Düsseldorf (I-1 U 26/12) die Revision zugelassen habe.

    Der 1. Zivilsenat (I-1 U 26/12) hat im Vorprozess mit Urteil vom 27.11.2012 (Anlage K 10) die Berufung der Pool-GbR gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.07.2011 (10 O 383/10, Anlage K 6) zurückgewiesen, weil der Pool-GbR die Parteifähigkeit gefehlt habe.

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Eine Beweislastumkehr wie in Fällen der Anlageberatungshaftung lehnt der BGH nach wie vor ab (BGH a.a.O.; Urt. v. 16.07.2015, IX ZR 197/14, juris Rz. 23 = WM 2015, 1622 ff.).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Zwar kann der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsvertrag wegen einer unzureichenden und pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten (BGH, Urt. v. 15.07.2004, IX ZR 256/03, juris Rz. 7 = MDR 2004, 1387 f.), so dass dem Beklagten insoweit trotz der letztlich unbrauchbaren Beratungsleistung ein Anspruch auf eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG für den Fall zustehen würde, dass der Kläger ganz von einer Klage abgesehen oder jedenfalls nicht der Beklagte das Einzelklageverfahren durchgeführt hätte, doch fehlt es für die Geltendmachung nicht nur an der erforderlichen Aufrechnungserklärung des Beklagten, sondern vor allen Dingen an der notwendigen Bezifferung des Anspruchs.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Sofern für den Mandanten bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahe gelegen hätte, gilt der Anscheinsbeweis, dass er dem Hinweis des Anwalts gefolgt wäre (grundlegend BGH, Urt. v. 30.09.1993, IX ZR 73/93, juris Rz. 24 = BGHZ 123, 311 ff.).
  • BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12

    Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Dies ist anzunehmen, wenn bei zutreffender rechtlicher Beratung vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus allein ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte (zuletzt BGH, Beschl. v. 15.05.2014, IX ZR 267/12, Rz. 2 = WM 2014, 1379).
  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Denn der BGH hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2008 bereits darauf verwiesen, dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Vertragspartner des Rechtssuchenden zur Erfüllung seiner Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bedient (BGH, Urt. v. 03.07.2008, III ZR 260/07, juris Rz. 19 ff. = WM 2008, 1609 ff.).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16
    Diese Frage gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität, die der Mandant nach § 287 ZPO zu beweisen hat (BGH, Urt. v. 21.07.2005, IX ZR 49/02, juris Rz. 10 m.w.N. = NJW 2005, 3275 ff.; Fischer, a.a.O., § 5 Rz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
  • BGH, 17.06.2014 - XI ZR 50/13

    Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 151/05

    Haftung des Steuerberaters bei mehreren rechtlich zulässigen vertraglichen

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 51/13

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Vornahme der vom Anwalt abgelehnten

  • BGH, 12.04.2011 - II ZR 197/09

    Geschäftsmäßige Forderungseinziehung: Ermächtigung einer BGB-Gesellschaft zur

  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 86/10

    Parteifähigkeit einer zur Einziehung von Forderungen geschädigter Kapitalanleger

  • OLG Köln, 11.03.2015 - 13 U 149/13

    Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages einer geschädigten Gesellschaft wegen

  • LG Düsseldorf, 12.07.2011 - 10 O 383/10

    Schadenersatz wegen Beteiligung an einer betrügerischen Erlangung und

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08

    Parteifähigkeit einer "Inkasso"- BGB -Gesellschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht