Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3480
OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2002 - 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,3480)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung im Internet für den Verkauf von Verkaufspaketen; "Top-Angebote" für gekoppelte Waren auf dem Markt; Unzulässiges Kopplungsangebot; Verdecktes Kopplungsangebot; Transparenz der Einzelpreise; Möglichkeit des Preisvergleichs; Verschweigen eines Auslaufmodells

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1334
  • GRUR-RR 2002, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93

    Saustarke Angebote - Kopplungsangebote

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a.: BGH GRUR 1996, 363 f. "Saustarke Angebote") sind Angebote, bei denen - wie im Streitfall - unterschiedliche Waren zu einem Gesamtpreis angeboten werden, ohne dass die Einzelpreise genannt werden oder sonstwie ersichtlich sind, aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten allerdings grundsätzlich nicht zu beanstanden.

    Denn im allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots durch die Attraktivität eines Gesamtangebots auch verschiedener Waren hervorzuheben (BGH GRUR 1996, 363, 364 "Saustarke Angebote" und BGH GRUR 1962, 415, 418 "Glockenpackung").

  • OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00

    Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Deshalb sind Kopplungsangebote nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dann wettbewerbswidrig, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie trotz längeren Suchens nach Vergleichsobjekten auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (BGH "Saustarke Angebote" und "Koppelung im Kaffeehandel", jeweils a.a.O.; vgl. auch OLG München, OLGR 2000, 12 f. und 41 f. sowie OLG Celle, OLGR 2001, 171 ff.).

    Ungeachtet der in der Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGR 2000, 41 einerseits und OLG Celle OLGR 2001, 171, 172 andererseits) streitigen, vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Saustarke Angebote" ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Gesichtspunkt des Gebrauchs- bzw. Funktionszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der angebotenen Waren für die Frage der Zulässigkeit eines Kopplungsangebots von Bedeutung sein kann, ist entscheidendes Abgrenzungsmerkmal damit die - wie das Landgericht zutreffend betont hat - im Wege einer Gesamtschau zu beantwortende Frage, ob der von der Internetwerbung der Antragsgegnerin angesprochene Verkehr keinerlei Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelpreise im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat, und zwar auch dann, wenn man ihm ein längeres und auch aufwendigeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutet.

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Denn im Wettbewerbsrecht gibt es auch den Grundsatz, dass Preisangaben stets so transparent gehalten sein müssen, dass dem Verbraucher eine eigene Überprüfung der Preiswürdigkeit des vorliegenden Angebots anhand von Konkurrenzangeboten ermöglicht wird (BGH a.a.O. "Saustarke Angebote" und BGH GRUR 1971, 582, 584 "Koppelung im Kaffeehandel").
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 67/98

    Versicherungswert einer 80 Jahre alten Jagdwaffe in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Deshalb sind Kopplungsangebote nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dann wettbewerbswidrig, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie trotz längeren Suchens nach Vergleichsobjekten auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (BGH "Saustarke Angebote" und "Koppelung im Kaffeehandel", jeweils a.a.O.; vgl. auch OLG München, OLGR 2000, 12 f. und 41 f. sowie OLG Celle, OLGR 2001, 171 ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 13 W 78/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts bei der

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Ungeachtet der in der Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGR 2000, 41 einerseits und OLG Celle OLGR 2001, 171, 172 andererseits) streitigen, vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Saustarke Angebote" ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Gesichtspunkt des Gebrauchs- bzw. Funktionszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der angebotenen Waren für die Frage der Zulässigkeit eines Kopplungsangebots von Bedeutung sein kann, ist entscheidendes Abgrenzungsmerkmal damit die - wie das Landgericht zutreffend betont hat - im Wege einer Gesamtschau zu beantwortende Frage, ob der von der Internetwerbung der Antragsgegnerin angesprochene Verkehr keinerlei Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelpreise im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat, und zwar auch dann, wenn man ihm ein längeres und auch aufwendigeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutet.
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Denn im allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots durch die Attraktivität eines Gesamtangebots auch verschiedener Waren hervorzuheben (BGH GRUR 1996, 363, 364 "Saustarke Angebote" und BGH GRUR 1962, 415, 418 "Glockenpackung").
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 28 U 39/05

    Formnichtigkeit eines Honorarversprechens

    2. Gleiches gilt konkret bezogen auf das Formerfordernis des § 3 I BRAGO (heute § 4 RVG; s. etwa auch OLG Düsseldorf OLGR 2002, 257; AG Bonn AGS 1993, 76 = zfs 1993, 387; Mayer/Kroiß-Teubel, RVG, 2004, § 4 Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - L 17 U 201/03

    Bestimung des Rechtsweges hinsichtlich einer Geltendmachung von Einwendungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Akte des Verfahrens S 6 U 180/01 (SG Duisburg) und der Verwaltungsakte der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01   

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https://dejure.org/2002,22897
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,22897)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.05.2002 - L 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,22897)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - L 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,22897)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    Als wesentliche Merkmale bei der Beurteilung der besonderen beruflichen Betroffenheit sind das Alter des Verletzten, die Dauer seiner Ausbildung, die Dauer der Ausübung seiner speziellen beruflichen Tätigkeit und die Gewährleistung einer günstigen Stellung im Erwerbsleben durch die bisher verrichtete Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2000, - B 2 U 14/99 R -, BSGE 39, 31 ff.).

    Es gibt keine allgemeine Regel, wie diese Abwägung und Wertung jeweils mit welchem Ergebnis vorzunehmen ist (BSG Urteil vom 27. Juni 2000, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.12.1994 - L 3 U 132/94

    Unfallversicherung; Unfall; Arbeitsunfall; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Zahnarzt;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    Sein Fall sei vergleichbar mit dem des Zahnarztes, über den das LSG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 21. Dezember 1994, L 3 U 132/94, entschieden habe.

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz zur besonderen beruflichen Betroffenheit eines Zahnarztes (Urteil vom 21. Dezember 1994, L 3 U 132/94, in Breithaupt 1995, S. 688 ff) stützen.

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    Infolgedessen ist diese wesentliche Voraussetzung der Härteregelung vom BSG in der Vergangenheit auch nur in besonderen Einzelfällen, zB beim Beruf des Kaffeerösters, der Konzertpianistin oder eines Balletttänzers angenommen worden (BSG, Urteile vom 26. Juni 1970, - 2 RU 59/69 - in Breithaupt 1971, 22; 23. Juni 1983, - 2 RU 13/82 - in Breithaupt 1984, 297; 2. November 1999, - B 2 U 49/98 R - in Breithaupt 2000, 374), bei denen der Verlust der besonderen Fähigkeiten zur Berufsausübung regelmäßig mit dem Verlust einer wirtschaftlich vorteilhaften Position verbunden ist.
  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    Infolgedessen ist diese wesentliche Voraussetzung der Härteregelung vom BSG in der Vergangenheit auch nur in besonderen Einzelfällen, zB beim Beruf des Kaffeerösters, der Konzertpianistin oder eines Balletttänzers angenommen worden (BSG, Urteile vom 26. Juni 1970, - 2 RU 59/69 - in Breithaupt 1971, 22; 23. Juni 1983, - 2 RU 13/82 - in Breithaupt 1984, 297; 2. November 1999, - B 2 U 49/98 R - in Breithaupt 2000, 374), bei denen der Verlust der besonderen Fähigkeiten zur Berufsausübung regelmäßig mit dem Verlust einer wirtschaftlich vorteilhaften Position verbunden ist.
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 94/73

    Fußball - Vertragsfußballspieler - Lizenzfußballspieler - Training -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann (BSG, Urteil vom 19. September 1974, - 8 RU 94/73 -, in SozR 2200 § 581 Nr. 2).
  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    Als wesentliche Merkmale bei der Beurteilung der besonderen beruflichen Betroffenheit sind das Alter des Verletzten, die Dauer seiner Ausbildung, die Dauer der Ausübung seiner speziellen beruflichen Tätigkeit und die Gewährleistung einer günstigen Stellung im Erwerbsleben durch die bisher verrichtete Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2000, - B 2 U 14/99 R -, BSGE 39, 31 ff.).
  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 59/69

    Kaffegroßröster - Lebensmittelhändler - Geminderte Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 180/01
    Infolgedessen ist diese wesentliche Voraussetzung der Härteregelung vom BSG in der Vergangenheit auch nur in besonderen Einzelfällen, zB beim Beruf des Kaffeerösters, der Konzertpianistin oder eines Balletttänzers angenommen worden (BSG, Urteile vom 26. Juni 1970, - 2 RU 59/69 - in Breithaupt 1971, 22; 23. Juni 1983, - 2 RU 13/82 - in Breithaupt 1984, 297; 2. November 1999, - B 2 U 49/98 R - in Breithaupt 2000, 374), bei denen der Verlust der besonderen Fähigkeiten zur Berufsausübung regelmäßig mit dem Verlust einer wirtschaftlich vorteilhaften Position verbunden ist.
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