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   OLG Hamm, 07.06.2001 - 6 U 45/01   

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https://dejure.org/2001,4666
OLG Hamm, 07.06.2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,4666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,4666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,4666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Bauwerk] heraus entstandenen Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 6 U 45/01
    Der BGH hat jedoch in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen (vgl. VersR 99, 1424 = NJW 99, 2593; VersR 97, 835 = NJW 97, 1853), daß Fälle wie der vorliegende nicht allein unter dem Gesichtspunkt des § 823 I BGB geprüft werden dürfen, sondern daß in erster Linie § 836 I BGB i.V.m. § 837 BGB als Anspruchsgrundlage in Betracht zu ziehen ist.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96

    Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 6 U 45/01
    Der BGH hat jedoch in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen (vgl. VersR 99, 1424 = NJW 99, 2593; VersR 97, 835 = NJW 97, 1853), daß Fälle wie der vorliegende nicht allein unter dem Gesichtspunkt des § 823 I BGB geprüft werden dürfen, sondern daß in erster Linie § 836 I BGB i.V.m. § 837 BGB als Anspruchsgrundlage in Betracht zu ziehen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01   

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https://dejure.org/2001,2380
OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,2380)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,2380)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,2380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1486
  • afp 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Das berechtigte Interesse der Presse daran, an der öffentlichen Meinungsbildung einschließlich der Aufdeckung von als Missständen empfundenen Vorgängen mitzuwirken, und hierzu mit einer unter Umständen auch scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlass der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. BVerFG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 270/273 f -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; ders. GRUR 1975, 208/209 f -"Deutschland-Stiftung"-; ders. GRUR 196, 324 -"Doppelmörder"- jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Rahmen einer Abwägung einerseits des Interesses des Betroffenen an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts sowie andererseits des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist vielmehr zu prüfen, ob der - ggf. sogar in überzogener Form - zum Ausdruck gebrachten Meinung tatsächliche Anhalts- und Verdachtsgründe zugrunde liegen, die gewichtig genug sind, um ein Recht auf Äußerung eines konkreten, den Betroffenen diskriminierenden Verdachts zu begründen und plausibel machen, das dessen Interesse am Schutz der Ehre überwiegt (vgl. BGH GRUR 1995, 270/274 - "Dubioses Geschäftsgebaren" -).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Denn wer sich im Wirtschaftleben betätigt, muss sich in weiterem Umfang der Kritik aussetzen, als dies bei Vorgängen betreffend die Intimsphäre der Fall ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439/1440; BGHZ 78, 9/14 -"Das Medizinsyndikat III"-; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdnrn. 179, 184, 185 ff - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Denn wer sich im Wirtschaftleben betätigt, muss sich in weiterem Umfang der Kritik aussetzen, als dies bei Vorgängen betreffend die Intimsphäre der Fall ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439/1440; BGHZ 78, 9/14 -"Das Medizinsyndikat III"-; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdnrn. 179, 184, 185 ff - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Das berechtigte Interesse der Presse daran, an der öffentlichen Meinungsbildung einschließlich der Aufdeckung von als Missständen empfundenen Vorgängen mitzuwirken, und hierzu mit einer unter Umständen auch scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlass der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. BVerFG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 270/273 f -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; ders. GRUR 1975, 208/209 f -"Deutschland-Stiftung"-; ders. GRUR 196, 324 -"Doppelmörder"- jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Das berechtigte Interesse der Presse daran, an der öffentlichen Meinungsbildung einschließlich der Aufdeckung von als Missständen empfundenen Vorgängen mitzuwirken, und hierzu mit einer unter Umständen auch scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlass der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. BVerFG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 270/273 f -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; ders. GRUR 1975, 208/209 f -"Deutschland-Stiftung"-; ders. GRUR 196, 324 -"Doppelmörder"- jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Treffen - wie dies in einer Vielzahl von Fällen gerade bei Pressebeiträgen geschieht - in einer Aussage Tatsachenbehauptungen und Wertungen zusammen bzw. sind tatsächliche, als solche dem Wahrheitsbeweis zugängliche Elemente mit solchen der subjektiven Wertung vermengt, kommt es für die Beantwortung der Frage, welchem der beiden "Lager" die Äußerung zuzuordnen ist, entscheidend darauf an, ob im Rahmen der Gesamtwürdigung der tatsächliche Gehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, deren Ergebnis lediglich durch Angabe der tatsächlichen Bewertungsgrundlage begründet werden soll, oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten die Vorstellung von konkreten in die Form von Wertungen eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche mit den Mitteln des Beweises als wahr oder unwahr festgestellt werden können ( BGH NJW 1994, 2614; Palandt/Thomas, a.a.O., § 824 Rdn. 2).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Der Begriff der "Meinung" ist dabei weit zu verstehen und eine Aussage dann als "Meinungsäußerung anzusehen, wenn eine Trennung der wertenden und tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (vgl. BVerfG NJW 1993, 1845).
  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    Ein der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (6. Zivilsenat, Urteil vom 23.05.2001, NJW-RR 2001, 1486 ff.) vergleichbarer Fall, in dem es um den Vorwurf des Gefälligkeitsjournalismus betreffend das von der Deutschen Telekom verlegten Wirtschaftsmagazin und des Zulassens der Einflussnahme wirtschaftlicher Erwägungen auf die inhaltliche Gestaltung der redaktionellen Berichterstattung unter Verletzung des Gebots journalistischer Neutralität ging, liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 6 U 78/02
    Sie hat vor dem Landgericht Köln - 28 O 506/00 - 6 U 45/01 OLG Köln - den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit welcher der Beklagten - sinngemäß - untersagt werden sollte, sich in bezug auf die Redaktion der W.W. und ihres Chefredakteurs S.B. wie in dem streitbefangenen Artikel mit der vorbezeichneten Aussage zu äußern.

    In Heft 103 vom 15.12.2000 des M.T. berichtete die Beklagte in einem unter dem Titel "Prozesserfolg für die Medienforschung" veröffentlichten Beitrag von dem einstweiligen Verfügungsverfahren einschließlich des darin ergangenen landgerichtlichen Urteils; hinsichtlich des Inhalts dieses Beitrags im einzelnen wird auf das als Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 09.05.2001 in der beigezogenen Akte 28 O 506/00 LG Köln (= 6 U 45/01 OLG Köln) überreichte Heft Bezug genommen.

    Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 28 O 506/00 LG Köln (6 U 45/01 OLG Köln) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In seinem sich mit dem streitbefangenen Beitrag befassenden Urteil vom 23.05.2001 - 6 U 45/01( 28 O 506/00 LG Köln) - hat der Senat die in jenem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom Landgericht zunächst abgelehnte einstweilige Verbotsverfügung auf die Berufung der dort als Antragstellerin bezeichneten Klägerin mit folgender, auch im vorliegenden Hauptsacheverfahren fortgeltender Begründung erlassen:.

  • KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens wird verletzt durch

    Die Klägerin ist in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen, in ihrer von dem unternehmerischen Persönlichkeitsrecht erfassten Geschäftsehre (OLG Köln AfP 2001, 332) betroffen.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1486; KG MMR 2006, 169).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05

    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer

    Für die Frage der Reichweite des aus § 1004 Abs. 1 2 BGB (entspr.) iVm. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, S. 1486; Palandt - Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823, Rz. 92; Born, AfP 2005, S. 110 [111f.]) sowie der Reichweite der aus Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Äußerungsfreiheit des Beklagten - die auch dem Beklagten als juristischer Person zu Gute kommt - sind unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Güter und Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen.
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02

    Zur Frage des Handelns in Wettbewerbsabsicht bei Meinungsäußerungen im Rahmen von

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, denn der Klägerin kommt als juristischer Person zwar eine Geschäftsehre zu, sie kann Persönlichkeitsschutz beanspruchen, soweit ihre Funktion und soziale Wertgeltung als Wirtschaftsunternehmen betroffen ist (vgl. beispielhaft aus jüngerer Zeit OLG Köln 6. Zivilsenat Urteil vom 23. Mai 2001, Az: 6 U 45/01, NJW-RR 2001, 1486-1489).
  • LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07

    Unterlassungsanspruch gegen die Erwähnung eines Unternehmens als

    Es genügt die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs (BGH, NJW 1986, 2951 - BMW; OLG Köln, NJW 1992, 2641 - Express; AfP 2001, 332, 334 - Wirtschaftsmagazin).
  • LG Köln, 16.01.2008 - 28 O 498/07

    Teilnahme einer juristischen Person am durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Es genügt die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs (BGH, NJW 1986, 2951 - BMW; OLG Köln, NJW 1992, 2641 - Express; AfP 2001, 332, 334 - Wirtschaftsmagazin).
  • LG Köln, 13.11.2002 - 28 O 351/02

    Presserechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes von Verfassern einer

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die aufgestellte Meinungsäußerung in den Kernbereich der Funktion bzw. der Aufgabe des Betroffenen eindringt und für die vorgenommene Kritik nach den Angaben des Kritikers keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen (OLG Köln, NJW-RR 2001, 1486, 1488 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - I-6 U 45/01   

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https://dejure.org/2002,23010
OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - I-6 U 45/01 (https://dejure.org/2002,23010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2002 - I-6 U 45/01 (https://dejure.org/2002,23010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2002 - I-6 U 45/01 (https://dejure.org/2002,23010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Denn bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen kann die Aufklärung ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie schriftlich erteilt wird (BGH NJW 1991, 1947, 1948; NJW 1992, 1879, 1880; BGHZ 105, 108, 110 f.; Urteil des Senats vom 07.09.1995 - 6 U 166/94 -).

    Es handelt sich um vergleichbar schwierige wirtschaftliche Zusammenhänge, die den Anlegern typischerweise nicht geläufig sind und nur auf schriftlichem Wege in einer Weise vermittelt werden können, die nicht nur eine sachgerechte Erfassung und Durchdringung der Eigenheiten eines solchen Geschäftes gewährleistet, sondern zugleich verhindert, dass die Wirkung der Aufklärung durch eine beschönigende Darstellung abgeschwächt oder sogar vereitelt wird (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.).

    Da nur eine schriftliche Aufklärung ein hinreichendes Verständnis der Zusammenhänge gewährleisten und die Wirkung der Aufklärung beeinträchtigende Beschönigungen ausschließen kann (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.), ließe eine etwaige mündliche Aufklärung keine Rückschlüsse auf das Verhalten des Klägers im Falle ordnungsgemäßer schriftlicher Erläuterungen zu.

    Ein Vorstandsvorsitzender, der Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH NJW 1994, 997; BGH WM 1994, 1746, 1747; jeweils zur Vermittlung von Terminoptionsgeschäften).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Diese Grundsätze gelten sowohl für Warentermingeschäfte, für Börsentermingeschäfte sowie für die Vermittlung von Aktien, die am US-amerikanischen OTC-Markt gehandelt werden (u.a. BGH NJW 1991, 1108; BGH WM 1991, 127, 128; BGH WM 1991, 1410, 1411; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW 1994, 512; BGH NJW 1994, 979; Urteile des Senats vom 07.09.1995 - 6 U 166/94 - und vom 04.09.1997 - 6 U 163/96 - ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, dafür beweispflichtig, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte also den Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (BGH NJW 1994, 512, 513 m.w.N.).

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Diese Grundsätze gelten sowohl für Warentermingeschäfte, für Börsentermingeschäfte sowie für die Vermittlung von Aktien, die am US-amerikanischen OTC-Markt gehandelt werden (u.a. BGH NJW 1991, 1108; BGH WM 1991, 127, 128; BGH WM 1991, 1410, 1411; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW 1994, 512; BGH NJW 1994, 979; Urteile des Senats vom 07.09.1995 - 6 U 166/94 - und vom 04.09.1997 - 6 U 163/96 - ).

    Denn bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen kann die Aufklärung ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie schriftlich erteilt wird (BGH NJW 1991, 1947, 1948; NJW 1992, 1879, 1880; BGHZ 105, 108, 110 f.; Urteil des Senats vom 07.09.1995 - 6 U 166/94 -).

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Mai 1998 (NJW 1998, 2675 f.) rechtfertigt insoweit keine abweichende Würdigung.

    Allerdings dient die vertragliche Aufklärungspflicht nicht dem Zweck, einen Kunden, der sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als erfahren geriert und eine Aufklärung ausdrücklich nicht wünscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW 1998, 2675, 2676).

  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Diese Grundsätze gelten sowohl für Warentermingeschäfte, für Börsentermingeschäfte sowie für die Vermittlung von Aktien, die am US-amerikanischen OTC-Markt gehandelt werden (u.a. BGH NJW 1991, 1108; BGH WM 1991, 127, 128; BGH WM 1991, 1410, 1411; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW 1994, 512; BGH NJW 1994, 979; Urteile des Senats vom 07.09.1995 - 6 U 166/94 - und vom 04.09.1997 - 6 U 163/96 - ).

    Der Kläger ist so zu stellen, wie er ohne die mit der Beklagten zu 1) abgeschlossenen Geschäfte gestanden hätte (BGH NJW 1991, 1108, 1109).

  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 23/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Denn die Anschlussberufung war noch nicht wirksam geworden, da der Klägervertreter den Antrag aus der Anschließungsschrift in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt hat (vgl. BGH NJW 1961, 2309).
  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Ein Vorstandsvorsitzender, der Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH NJW 1994, 997; BGH WM 1994, 1746, 1747; jeweils zur Vermittlung von Terminoptionsgeschäften).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Allerdings dient die vertragliche Aufklärungspflicht nicht dem Zweck, einen Kunden, der sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als erfahren geriert und eine Aufklärung ausdrücklich nicht wünscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW 1998, 2675, 2676).
  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Diese Grundsätze gelten sowohl für Warentermingeschäfte, für Börsentermingeschäfte sowie für die Vermittlung von Aktien, die am US-amerikanischen OTC-Markt gehandelt werden (u.a. BGH NJW 1991, 1108; BGH WM 1991, 127, 128; BGH WM 1991, 1410, 1411; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW 1994, 512; BGH NJW 1994, 979; Urteile des Senats vom 07.09.1995 - 6 U 166/94 - und vom 04.09.1997 - 6 U 163/96 - ).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Ein Vorstandsvorsitzender, der Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH NJW 1994, 997; BGH WM 1994, 1746, 1747; jeweils zur Vermittlung von Terminoptionsgeschäften).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften;

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht

  • BGH, 07.07.1986 - II ZR 6/86

    Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung einer

  • FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07

    Anwendbarkeit der Steuerstundungsmodellregelung des § 15b EStG in 2005:

    Bei einem Private Placement handelt es sich um ein Angebot, das sich an einen begrenzten, dem Anbietenden bekannten Personenkreis richtet (Bühring/Linnemannstöns, Private Placement - Rettungsanker bei der Prospektpflicht?, Der Betrieb 2007, 2637; Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.03.2002 I-6 U 45/01, iuris: Fremdkapitalbeschaffung im Wege der Ansprache eines begrenzten Personenkreises).
  • FG Hessen, 07.05.2008 - 10 V 2167/07

    Aussetzung der Vollziehung: Stichtag für die rückwirkende Anwendung der

    Bei einem Private Placement handelt es sich um ein Angebot, das sich an einen begrenzten, dem - 7 - Anbietenden bekannten Personenkreis richtet (Bühring/Linnemannstöns, Private Placement - Rettungsanker bei der Prospektpflicht. Der Betrieb 2007, 2637; Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 7.3.2002 I-6 U 45/01, [...]).
  • LG Karlsruhe, 12.07.2004 - 10 O 190/03
    Gegen diese Aufklärungspflicht haben die Beklagten verstoßen, weil beim Erwerb vorbörslicher und damit nicht börsennotierter Aktien grundsätzlich eine schriftliche Aufklärung über die sich aus solchen Anlagengeschäften ergebenden besonderen Risiken notwendig ist (vgl. u.a. BGH NJW 1991, 1108 [BGH 22.01.1991 - XI ZR 151/89] ; 1947; OLGR Düsseldorf 1997, 175; OLG Düsseldorf, Urt. vom 07.03.2002 - 6 U 45/01-).
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