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   BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15   

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https://dejure.org/2016,46123
BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15 (https://dejure.org/2016,46123)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2016 - 7 ABR 14/15 (https://dejure.org/2016,46123)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 (https://dejure.org/2016,46123)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 BetrVG
    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • IWW

    § 23 Abs. 1 BetrVG, § ... 81 Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 21 BetrVG, § 22 BetrVG, § 24 BetrVG, § 24 Nr. 1 BetrVG, § 24 Nr. 5 BetrVG, § 23 BetrVG, § 8 BetrVG, § 8 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1004 BGB, § 120 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Grobe Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds und Ausschluss aus dem Betriebsrat; Kein Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen Pflichtverletzung aus abgelaufener Amtszeit; Weitere Rechtsschutzmöglichkeiten des Arbeitgebers bei ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Ausschluss aus dem Betriebsrat bei Pflichtverletzung aus abgelaufener Amtszeit

  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsmitglied; Ausschluss aus dem Betriebsrat; Pflichtverletzung aus abgelaufener Amtszeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Grobe Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds und Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - nach zwischenzeitlicher Neuwahl

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat - Pflichtverletzung aus abgelaufener Amtszeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dann ist ein Ausschluss aus dem Betriebsrat gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsmitglied und Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Persilschein für Betriebsratsmitglieder?!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 1
  • NZA 2017, 136
  • BB 2017, 510
  • BB 2017, 52
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    aus dem im Jahr 2014 gewählten Betriebsrat auszuschließen, betrifft einen anderen Streitgegenstand als der auf die Ausschließung aus dem vorherigen Betriebsrat gerichtete Antrag (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 17; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12) .

    Er ist - anders als der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 9. Februar 2011 - 7 ABR 11/10 - Rn. 42, BAGE 137, 123)  - keine Dauereinrichtung (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Allerdings kann eine Pflichtverletzung, die während einer vorangegangenen Amtszeit des Betriebsrats begangen wurde, den Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem neu gewählten Betriebsrat nicht rechtfertigen (BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - zu II B 4 der Gründe; ebenso HaKo-BetrVG/Düwell 4. Aufl. § 23 Rn. 5; Fitting 28. Aufl. § 23 Rn. 25; MüArbR/Joost 3. Aufl. § 222 Rn. 10; WPK/Kreft BetrVG 4. Aufl. § 23 Rn. 14; DKKW-Trittin 15. Aufl. § 23 Rn. 27 ff.; aA HWGNRH-Huke 9. Aufl. § 23 Rn. 19; ErfK/Koch 16. Aufl. § 23 BetrVG Rn. 2; Oetker GK-BetrVG 10. Aufl. § 23 Rn. 55; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 23 Rn. 26) .

    In gleicher Weise unterscheidet das Gesetz in § 22 BetrVG für die Fälle der (vorzeitigen) Neuwahl des Betriebsrats zwischen dem alten und dem neuen Betriebsrat (BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - zu II B 2 d der Gründe) .

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Der Anwendbarkeit von § 1004 BGB steht die betriebsverfassungsrechtliche Konzeption des § 23 BetrVG, die bei groben Amtspflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder lediglich die Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss einzelner seiner Mitglieder kennt, nicht entgegen (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 27, BAGE 146, 189) .
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten kann zum Ausschluss des Betriebsratsmitglieds führen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291) .
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - aufgehoben.
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Er ist - anders als der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 9. Februar 2011 - 7 ABR 11/10 - Rn. 42, BAGE 137, 123)  - keine Dauereinrichtung (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Er ist - anders als der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 9. Februar 2011 - 7 ABR 11/10 - Rn. 42, BAGE 137, 123)  - keine Dauereinrichtung (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Die Vorschrift soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Betriebsrats und seiner Mitglieder im Rahmen der betriebsverfassungsmäßigen Ordnung für die Zukunft sicherstellen (Oetker GK-BetrVG 10. Aufl. § 23 Rn. 15; vgl. zu § 23 Abs. 3 BetrVG BAG 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 68, 200) , nicht aber vergangenes Verhalten bestrafen (HaKo-BetrVG/Düwell 4. Aufl. § 23 Rn. 5) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 17; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
    Die Regelung zählt die zwingenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erschöpfend auf (BAG 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 60; vgl. auch Fitting 28. Aufl. § 8 Rn. 5) .
  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Auflösung des Betriebsrats nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BetrVG entfällt daher insbesondere, wenn der Betriebsrat nicht mehr im Amt ist (Oetker GK-BetrVG 12. Aufl. § 23 Rn. 127; vgl. zum Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 17 ff., BAGE 156, 1; vgl. zur Wahlanfechtung BAG 4. Mai 2022 - 7 ABR 14/21 - Rn. 14 mwN) .

    Für diese jeweiligen Dauereinrichtungen beim Unternehmen bzw. der Konzernspitze (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 24, BAGE 156, 1) ist keine Auflösung vorgesehen (vgl. Fitting 31. Aufl. § 49 Rn. 6 und § 56 Rn. 4; Oetker GK-BetrVG 12. Aufl. § 23 Rn. 4) .

    (a) § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Betriebsrats und seiner Mitglieder im Rahmen der betriebsverfassungsmäßigen Ordnung für die Zukunft sicherstellen, nicht aber vergangenes Verhalten bestrafen (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 28 mwN, BAGE 156, 1) .

    (d) Die mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BetrVG bezweckte Sicherstellung eines Mindestmaßes an gesetzmäßigem Verhalten des Betriebsrats im Rahmen der betriebsverfassungsmäßigen Ordnung für die Zukunft (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 28, BAGE 156, 1) gebietet ihrerseits kein anderes Ergebnis.

    Dessen weitere Amtsausübung muss unter Berücksichtigung aller Umstände als untragbar erscheinen (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 156, 1) .

    bb) Dem steht nicht entgegen, dass eine Pflichtverletzung, die während einer vorangegangenen Amtszeit des Betriebsrats begangen wurde, den Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem neu gewählten Betriebsrat nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 21, BAGE 156, 1) .

    Denn die Amtszeit des Betriebsrats bildet prinzipiell den zeitlichen Rahmen, auf den das Betriebsverfassungsgesetz die Konsequenzen betriebsverfassungsrechtlicher Pflichtverletzungen begrenzt (ausführlich BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 21 ff., aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Dementsprechend ist ein grober Verstoß des Betriebsrats nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG vom 22.06.1993 - 1 ABR 92/92, juris, Rn. 53; BAG vom 27.07.2016 - 7 ABR 14/15, juris, Rn. 21; LAG I. vom 04.05.2000 - 12 TaBV 100/99, juris, Rn. 18; LAG I. vom 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12, juris, Rn. 48; LAG I. vom 19.9.2013 - 9 TaBV 225/12, BeckRS 2014, 70937).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Voraussetzung ist eine grobe Verletzung einer Amtspflicht, d. h. eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung, die unter Berücksichtigung aller Umstände eine weitere Amtsführung untragbar macht (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 21, juris = NZA 2017, 136).
  • LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21

    Unzulässige Information durch den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft; Verstoß

    Da die Auflösung des Betriebsrats eine besonders einschneidende Sanktion darstellt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung zu beurteilen, ob eine weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, BAGE 73, 291-307, Rn. 53; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 14 TaBV 75/19 -, Rn. 154, juris; Richardi/Thüsing, 17. Aufl. 2022, § 23 BetrVG, Rn. 53; vgl. auch BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 21 zum Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds).
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Erst durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung hierüber könnte das Restmandat enden (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 25, BAGE 156, 1) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - leichtfertig erstattete Strafanzeige

    Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten kann zum Ausschluss des Betriebsratsmitglieds führen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG 27.7. 2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136 Rn. 21).

    Zum Ausschluss aus dem Betriebsrat können nur Pflichtverletzung führen, die in der aktuellen Wahlperiode begangen wurden (BAG 27.07.2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136).

    Auch muss berücksichtigt werden, dass der hiesige Betriebsratsvorsitzende - anders als in dem vom BAG entschiedenen Fall (27.07.2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136) - kein Jurist ist.

  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 4/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

    Das setzt voraus, dass die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds unter Berücksichtigung aller Umstände untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 21).

    Eine Pflichtverletzung, die während einer vorangegangenen Amtszeit des Betriebsrats begangen wurde, kann den Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem neu gewählten Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber auch dann nicht rechtfertigen, wenn die Pflichtverletzung noch Auswirkungen auf die neue Amtszeit hat (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 21; vgl. auch BAG, Beschluss vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 -, Rn. 39, juris; anders offenbar ErfK/Koch, 19. Aufl. 2019, § 23 BetrVG, Rn. 2).

    (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7, Rn. 27).

  • LAG München, 17.01.2017 - 6 TaBV 97/16

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Dies ist dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG v. 27.7. 23016 - 7 ABR 14/15, juris, Rz. 21; BAG v. 22.6. 1993 - 1 ABR 62/92, EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 35; LAG Hessen v. 11.2. 2016 -9 TaBV 135/15, ArbR 2016, 389, Rz. 63 [juris] m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19

    Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - respektloses Verhalten -

    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7; vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35).
  • LAG Hessen, 23.02.2017 - 9 TaBV 140/16

    Unbegründete Anträge der Arbeitgeberin und des Betriebsrats auf Ausschluss eines

    Maßgeblich ist insoweit nur die laufende Amtsperiode, da der Betriebsrat keine Dauereinrichtung ist bzw. nur für die Dauer seiner Amtszeit gewählt wird ( vgl. BAG Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 - Rn. 24, NZA 2017, 136 [BAG 27.07.2016 - 7 ABR 14/15] ).
  • ArbG Münster, 23.05.2023 - 1 BV 50/22
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

  • LAG München, 14.12.2017 - 2 TaBV 109/17

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen grober Pflichtverletzung: Dauerhafte

  • ArbG Augsburg, 18.05.2017 - 4 BV 260/16

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

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