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   LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04   

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https://dejure.org/2005,10377
LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04 (https://dejure.org/2005,10377)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 7 Sa 75/04 (https://dejure.org/2005,10377)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 7 Sa 75/04 (https://dejure.org/2005,10377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Arbeitgeber auf Pflichtversicherung in einer zusätzlichen Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT); Folgen einer pauschalen Verweisung im Arbeitsvertrag auf das BAT und auf die diese ergänzenden ...

  • Judicialis

    BAT § 1 Abs. 1; ; BAT § 46; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 5; ; TVG § 4 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; VBL-Satzung § 10 Abs. 1 lit. e bb; ; VBL-Satzung § 10 Abs. 3; ; VBL-Satzung § 19 Abs. 2 Satz 1 lit. e; ; VBL-Satzung § 19 Abs. 4

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04
    Zwar beinhaltet § 46 BAT für Angestellte von Arbeitgebern, die an der VBL oder einer sonstigen Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes beteiligt sind, und dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht vom Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist, unmittelbar einen Anspruch auf Versicherung bei der jeweiligen Zusatzversorgungskasse unter eigener Beteiligung zum Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (BAG Urteil vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen - unter II. 1 b m. w. N.).

    Die Vereinbarung der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages und der diesen ergänzenden Tarifverträge zwischen der Klägerin und der Beklagten ersetzte aber nur die fehlende Tarifbindung (BAG Urteil vom 19. Mai 1992 a.a.O. unter II. 2 a vom 29. Juli 1986 a.a.O. unter II. 1 c).

  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04
    Das Bundesarbeitsgericht hat immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt, wenn dem Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 AP Nr. 5; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7; BAGE 32, 200).
  • BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04
    Das Bundesarbeitsgericht hat immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt, wenn dem Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 AP Nr. 5; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7; BAGE 32, 200).
  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04
    Das Bundesarbeitsgericht hat immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt, wenn dem Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 AP Nr. 5; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7; BAGE 32, 200).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.1997 - 15 Sa 1723/96

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Zusatzversorgung bei Inbezugnahme des

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04
    (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) und die Kammer von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.2.1997 (15 Sa 1723/96) abweicht (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).
  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Zusatzversorgung bei pauschaler

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04
    Das bedeutet, dass in der Verweisung auf den BAT und die diesen ergänzenden Tarifverträge eine Versorgungszusage nur enthalten war, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien - eine Tarifbindung unterstellt - auch unter den Geltungsbereich des jeweiligen, den BAT ergänzenden Versorgungstarifvertrages fiel und die Beklagte danach und nach den Satzungen der jeweiligen Zusatzversorgungskasse Beteiligte dieser Zusatzversorgungskasse werden konnte (LAG Hessen, Urteil vom 04. Februar 1994 - 9 Sa 832/93 - EzBAT § 46 BAT Nr. 23), es sei denn die Begleitumstände lassen erkennen, dass die Parteien darüber einig waren, die Klägerin solle, unabhängig davon in jedem Fall auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes haben.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2005 - 7 Sa 75/04 - aufgehoben.
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LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 7 Sa 75/04 (https://dejure.org/2004,15536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtliches Aussonderungsrecht hinsichtlich eines Gruppenversicherungsvertrages und eine damit verbundene Auszahlungszustimmung; Voraussetzungen des insolvenzrechtlichen Aussonderungsrechts; Wirksamkeit des Widerrufs eines Bezugsrechts

  • Judicialis

    InsO § 47; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BetrAVG § 1 b Abs. 1; ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 2; ; BetrAVG § 1 b Abs. 2; ; BetrAVG § 1 b Abs. 2 Satz 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 2; ; BetrAVG §§ 30 ff; ; BGB § 134

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