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   OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97   

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https://dejure.org/2000,11337
OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97 (https://dejure.org/2000,11337)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2000 - 7 U 193/97 (https://dejure.org/2000,11337)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 7 U 193/97 (https://dejure.org/2000,11337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verjährung; Hemmung ; Leitungsanästhesie; Wurzelbehandlung ; Entscheidungskonflikt; Aufklärungspflicht

  • Judicialis

    BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 2; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 377 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - Aufklärung vor Leitungsanästhesie für Wurzelbehandlung eines Zahns - Entscheidungskonflikt des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
    Jedoch muß der Patient, wenn - wie im Streitfall - der Arzt diese Behauptung aufstellt, zunächst plausibel darlegen, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, ob er dem Eingriff zustimmen soll oder nicht (BGH VersR 1994, 682).

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß es hier nicht darauf ankommt, wie sich ein "vernünftiger" Patient bei Erteilung der erforderlichen Aufklärung voraussichtlich verhalten hätte, sondern daß allein die persönliche Entscheidungssituation der Klägerin aus damaliger Sicht maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1994, 799, 801).

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
    Die Beweislast für einen Behandlungsfehler trägt grundsätzlich der Patient (vgl. BGH VersR 1991, 310).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
    Die von der Klägerin behaupteten Dokumentationsmängel sind als solche kein eigenständiger Anknüpfungspunkt für eine vertragliche oder deliktische Haftung (vgl. BGH VersR 1993, 836).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
    Dabei muß ihm insbesondere auch ein allgemeines Bild von den mit dem Eingriff verbundenen Risiken vermittelt werden, wobei auch auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet, hinzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1996, 195, 196).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11

    Zahnarzthaftung: Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung;

    Unter diesen Umständen ist unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen in der ergänzenden Stellungnahme weiter dargelegten Vor- und Nachteile der beiden Behandlungsmethoden, auch wenn das Risiko der Nervschädigung bei der Klägerin wegen ihrer anatomischen Struktur deutlich erhöht war, nicht plausibel, wieso die Klägerin, wie von ihr bei ihrer Anhörung angegeben (II 119), selbstverständlich ein Ziehen des Zahnes vorgezogen hätte (vgl. auch OLGR Hamburg 1999, 275 ff., juris Tz. 14, zum Zahn 47; Senat, OLGR 2001, 171 f., juris Tz. 66 zur fehlerhaften Aufklärung über das Risiko einer Schädigung des nervus alveolaris inferior durch die Leitungsanästhesie; vgl. dazu auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05, juris Tz. 25).
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