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   KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01   

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https://dejure.org/2002,10783
KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01 (https://dejure.org/2002,10783)
KG, Entscheidung vom 30.08.2002 - 7 U 287/01 (https://dejure.org/2002,10783)
KG, Entscheidung vom 30. August 2002 - 7 U 287/01 (https://dejure.org/2002,10783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines Betrages zur Gesamtvollstreckungsmasse; Voraussetzungen eines Anfechtungsrechts ; Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit; Gläubigerbenachteiligung; Begründetheit von betagten oder bedingten Forderungen

  • Judicialis

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; GesO § 13; ; GesO § 17; ; GesO § 17 Abs. 3; ; GesO § 17 Abs. 3 Nr. 4; ; GesO § 18; ; DÜG § 1; ; KO § 3 Abs. 1; ; KO § 37 Abs. 1; ; KO § 149; ; SachBerG § ... 82; ; EGBGB § 1 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Im Anfechtungsprozess ist nicht zu klären, welche Ansprüche den Gesamtvollstreckungsgläubigern im Rahmen des Verteilungsverfahrens zustehen (vgl. BGH NJW 1991, 2147, 2149).

    c) Nur wenn ausnahmsweise feststeht, dass die gesamte Masse ausreicht, um die Ansprüche aller Gläubiger zu befriedigen, entfällt mithin die Gläubigerbenachteiligung (BGHZ 114, 315, 322).

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Ein wesentlich längeres Zuwarten kann aber Gläubigern regelmäßig nicht zugemutet werden (vgl. BGH NJW 1995, 2103, 2104).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Der BGH hat in ZIP 2002, 1043, 1044 klargestellt, dass Ansprüche aus § 82 SachBerG Gesamtvollstreckungsforderungen darstellen, die allerdings nicht unter § 13 GesO (vorab zu begleichende Ansprüche) fallen.
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 237/91

    Anscheinbeweis bei Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit - Mittelbare

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    In diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur vollen Befriedigung aller Gläubiger ausreicht (BGH ZIP 1993, 271, 273).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Es ist Sache des Anfechtungsgegners und damit der Beklagten zu beweisen, dass es außer ihr keine weiteren Gläubiger mit gleichen oder besseren Vorrechten gibt (BGH NJW-RR 2001, 1699, 1701).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Auch betagte oder bedingte Forderungen sind daher begründet im Sinne des § 3 Abs. 1 KO, sofern der zugrunde liegende Vertrag bereits geschlossen worden ist (vgl. BGHZ 38, 369, 371 f., BGHZ 72, 263, 265 f.).
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Unterlässt er dies, reicht bereits einfache Fahrlässigkeit im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO aus (BGH ZIP 1998, 2008, 2011; NJW 2000, 212).
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Auch betagte oder bedingte Forderungen sind daher begründet im Sinne des § 3 Abs. 1 KO, sofern der zugrunde liegende Vertrag bereits geschlossen worden ist (vgl. BGHZ 38, 369, 371 f., BGHZ 72, 263, 265 f.).
  • BGH, 14.10.1999 - IX ZR 142/98

    Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

    Auszug aus KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01
    Unterlässt er dies, reicht bereits einfache Fahrlässigkeit im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO aus (BGH ZIP 1998, 2008, 2011; NJW 2000, 212).
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