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   OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05   

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OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05 (https://dejure.org/2005,4960)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2005 - 7 UF 661/05 (https://dejure.org/2005,4960)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2005 - 7 UF 661/05 (https://dejure.org/2005,4960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Absenkung der Versorgungsbezüge Bundesbeamter bei der Durchführung eines Versorgungsausgleichs ; Berücksichtigung von nach dem Ehezeitende inkrafttretenden Gesetzesänderungen; Anwendung des zur Zeit der Entscheidung geltenden Versorgungsrechts

  • Judicialis

    BSZG § 4; ; BSZG § 4 Abs. 1 S. 1; ; BSZG § ... 4a; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 629 a Abs. 2 S. 1; ; SGB XI § 55 Abs. 1 S. 1; ; SGB XI § 59 Abs. 1 S. 1, 2. Hs; ; BGB §§ 1587 ff; ; BGB § 1587 a Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; BGB § 1587 c; ; BGB § 1587 h; ; EStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung der Verminderung der jährlichen Sonderzahlung gem. § 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes (BSZG) im Rahmen der Ermittlung des Wertes der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 99/02

    Bewertung von Soldatenversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Die Verminderung der jährlichen Sonderzahlung gemäß § 4a BSZG ist bei der Ermittlung des Wertes der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zu berücksichtigen, weil es sich nicht um den Abzug eines Versicherungsbeitrages handelt, sondern der Bruttobetrag der Sonderzuwendung herabgesetzt wurde (Abweichung von OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1529).

    Ob diese Absenkung der Versorgungsbezüge bei der Ermittlung des Wertes der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zu berücksichtigen ist, hat der BGH in seinem auf der neuen Gesetzeslage beruhenden Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 99/02 - (veröffentlicht in FamRZ 2005, 1529) nicht angesprochen.

    Der Senat lässt wegen der Abweichung von den Entscheidungen des OLG Nürnberg sowie des Schleswig-Holsteinischen OLG und im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 20.07.2004 - XII ZB 99/02 - zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zu (§§ 621 e Abs. 2, 543 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Gesetzesänderungen sind danach auch dann zu berücksichtigen, wenn das Ehezeitende - wie hier - zeitlich vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung liegt, unabhängig davon, ob sie zu einer Erhöhung oder Herabsetzung des Versorgungsanspruchs führen (vgl. BGH NJW 2004, 1245 und FamRZ 1995, 27).
  • BGH, 26.01.1994 - XII ZB 10/92

    Bemessung einer Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Nach der vom OLG Nürnberg in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 26.01.1994 (FamRZ 1994, 560) - jüngst bestätigt durch Beschluss vom 10.08.2005, XII ZB 191/01 - ist bei Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs grundsätzlich von den Bruttobeträgen der in den Ausgleich einzubeziehenden Versorgungen auszugehen, weshalb Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die auf diese Versorgungen entfallen, bei der Ermittlung des Ausgleichs im Prinzip unberücksichtigt bleiben und allenfalls über die Härtefallregelungen der §§ 1587 c, 1587 h BGB Berücksichtigung finden können.
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 178/93

    Einbeziehung einer Stellenzulage für Beamte in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Gesetzesänderungen sind danach auch dann zu berücksichtigen, wenn das Ehezeitende - wie hier - zeitlich vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung liegt, unabhängig davon, ob sie zu einer Erhöhung oder Herabsetzung des Versorgungsanspruchs führen (vgl. BGH NJW 2004, 1245 und FamRZ 1995, 27).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 728/81

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Erwerb von der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Durch die Berücksichtigung von bis zur Entscheidung eingetretenen Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen wird erreicht, dass die Regelung des Versorgungsausgleichs dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Halbteilung (vgl. dazu etwa BVerfG FamRZ 1980, 326, 333 f.; FamRZ 1984, 653, 654; BGH FamRZ 1986, 447, 448) möglichst nahe kommt.
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 191/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich hinsichtlich einer Betriebsrente;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Nach der vom OLG Nürnberg in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 26.01.1994 (FamRZ 1994, 560) - jüngst bestätigt durch Beschluss vom 10.08.2005, XII ZB 191/01 - ist bei Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs grundsätzlich von den Bruttobeträgen der in den Ausgleich einzubeziehenden Versorgungen auszugehen, weshalb Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die auf diese Versorgungen entfallen, bei der Ermittlung des Ausgleichs im Prinzip unberücksichtigt bleiben und allenfalls über die Härtefallregelungen der §§ 1587 c, 1587 h BGB Berücksichtigung finden können.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Durch die Berücksichtigung von bis zur Entscheidung eingetretenen Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen wird erreicht, dass die Regelung des Versorgungsausgleichs dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Halbteilung (vgl. dazu etwa BVerfG FamRZ 1980, 326, 333 f.; FamRZ 1984, 653, 654; BGH FamRZ 1986, 447, 448) möglichst nahe kommt.
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Durch die Berücksichtigung von bis zur Entscheidung eingetretenen Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen wird erreicht, dass die Regelung des Versorgungsausgleichs dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Halbteilung (vgl. dazu etwa BVerfG FamRZ 1980, 326, 333 f.; FamRZ 1984, 653, 654; BGH FamRZ 1986, 447, 448) möglichst nahe kommt.
  • OLG Nürnberg, 07.04.2005 - 10 UF 4069/04

    Keine Berücksichtigung der konkreten Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2005 - 7 UF 661/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit nicht den Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 07.04.2005 (FamRZ 2005, 1749) und des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 27.09.2005 (bisher nicht veröffentlicht), wonach die Kürzung unberücksichtigt bleiben soll, weil es sich nicht um eine allgemeine Kürzung der Versorgungsbezüge oder der Sonderzuwendung sondern lediglich um eine vereinfachte Abrechnung erhöhter Zahlungen an die Pflegeversicherung handele.
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