Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87, 1 BvL 5/87, 1 BvL 6/87, 1 BvL 7/87   

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BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87, 1 BvL 5/87, 1 BvL 6/87, 1 BvL 7/87 (https://dejure.org/1990,24)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1990 - 1 BvL 4/87, 1 BvL 5/87, 1 BvL 6/87, 1 BvL 7/87 (https://dejure.org/1990,24)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 4/87, 1 BvL 5/87, 1 BvL 6/87, 1 BvL 7/87 (https://dejure.org/1990,24)
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Steuerliche Absetzung einer Geldbuße

Art. 3 GG, § 17 Abs. 4 OWiG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Ordnungswidrigkeit - Wirtschaftlicher Vorteil - Abschöpfung mit Geldbuße - Einkommensteuer - Abschöpfungsbetrag - Bemessungsgrundlage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Abzugsverbot für Geldbußen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 228
  • NJW 1990, 1900
  • MDR 1990, 1090
  • NStZ 1990, 393
  • WM 1990, 738
  • BB 1990, 825
  • DB 1990, 1013
  • BStBl II 1990, 483
 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Das Änderungsgesetz war insoweit die Reaktion (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks. 10/1314, S. 1) auf zwei Entscheidungen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1983 (BFHE 140, 50 und 62), durch die eine (damals noch so bezeichnete) Geldstrafe nach § 890 ZPO, eine Geldbuße nach § 38 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz als abziehbare Betriebsausgaben anerkannt worden waren.

    Der Große Senat war zu der Auffassung gelangt, daß Geldbußen durch den Betrieb veranlaßte Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG und damit Betriebsausgaben sein könnten, wenn ihre Abziehbarkeit mangels positiven Abzugsverbots die notwendige Folge des steuerrechtlichen Nettoprinzips sei; soweit der Zweck der Geldbuße, ein unlauteres Gewinnstreben zu bekämpfen, damit kollidiere, sei eine Abwägung zwischen dem Nettoprinzip und dem speziellen Zweck des Ordnungswidrigkeitenrechts geboten, die Sache des Gesetzgebers und nicht des Richters sei (vgl. BFHE 140, 50 (59)).

    Das Finanzgericht setzte den Gewinn aus Gewerbebetrieb und den Gewerbeertrag jeweils in Höhe von insgesamt 132.232 DM niedriger fest und nahm insoweit auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH 140, 50) Bezug.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Außerdem darf er sich - wie stets bei der Ordnung von Massenerscheinungen - bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 78, 214 (226 f.) m. w. N.).

    b) Der allgemeine Gleichheitssatz ist schließlich weder dadurch verletzt, daß bei einer Gewinnabschöpfung nach § 17 Abs. 4 OWiG der auf den fraglichen Geldbetrag entfallende Steueranteil häufig nur geschätzt werden kann (vgl. dazu auch BVerfGE 78, 214 (229)), noch dadurch, daß bei einer Abschöpfung nach §§ 73 ff. StGB, § 29a OWiG oder § 8 WiStG die Möglichkeit der einkommensteuerlichen Absetzung bei den einzelnen Tätern je nach deren Einkommensverhältnissen ganz unterschiedlich zu Buche schlagen kann.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn der Staat eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Daraus folgt für das Gebiet des Steuerrechts vor allem, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet werden muß (vgl. BVerfGE 61, 319 (343); 66, 214 (222 f.); 67, 290 (297); 68, 143 (152 f.); 72, 200 (260); 74, 182 (200)).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Daraus folgt für das Gebiet des Steuerrechts vor allem, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet werden muß (vgl. BVerfGE 61, 319 (343); 66, 214 (222 f.); 67, 290 (297); 68, 143 (152 f.); 72, 200 (260); 74, 182 (200)).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Bei der Entscheidung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen für Ordnungswidrigkeiten Bußgelder angedroht und verhängt werden sollen, ist der Gesetzgeber an den für Strafandrohungen entwickelten Grundsatz des schuldangemessenen Strafens gebunden, nach welchem jede Strafe in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen muß (vgl. etwa BVerfGE 28, 386 (391) m. w. N.; zuletzt auch BVerfGE 64, 261 (271)).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Daraus folgt für das Gebiet des Steuerrechts vor allem, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet werden muß (vgl. BVerfGE 61, 319 (343); 66, 214 (222 f.); 67, 290 (297); 68, 143 (152 f.); 72, 200 (260); 74, 182 (200)).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Daraus folgt für das Gebiet des Steuerrechts vor allem, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet werden muß (vgl. BVerfGE 61, 319 (343); 66, 214 (222 f.); 67, 290 (297); 68, 143 (152 f.); 72, 200 (260); 74, 182 (200)).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Das geltende Einkommensteuerrecht zieht daraus die Konsequenz, daß bei den hier in Betracht kommenden Einkünften nur der Gewinn, das heißt der Zuwachs des Betriebsvermögens im Laufe des Wirtschaftsjahres, der Besteuerung unterliegt und daß grundsätzlich alle betrieblich veranlaßten Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar sind (vgl. insoweit auch BVerfGE 27, 58 (64 f.)); dieses sogenannte Prinzip der Nettobesteuerung ist in § 4 Abs. 1 und 4 EStG ausdrücklich niedergelegt.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
    Daraus folgt für das Gebiet des Steuerrechts vor allem, daß die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet werden muß (vgl. BVerfGE 61, 319 (343); 66, 214 (222 f.); 67, 290 (297); 68, 143 (152 f.); 72, 200 (260); 74, 182 (200)).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • BVerfG, 04.10.1984 - 1 BvR 789/79

    Verfassungswidrigkeit des § 33a Einkommensteuergesetz 1971

  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips

  • BFH, 14.04.1986 - IV R 260/84

    Verfassungsrecht - Geldauflagen - Betriebsausgaben

  • BFH, 18.12.1975 - IV R 12/72

    Gebührenpflichtige Verwarnung - Betriebsausgabe - Rechtsanwaltsgebühren -

  • BFH, 06.11.1968 - I R 12/66

    Steuerrechtliche Behandlung einer gegen einen Steuerpflichtigen verhängten

  • BFH, 21.07.1955 - IV 373/54 U

    Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Kosten eines Strafprozesses als

  • BFH, 23.07.1965 - VI 9/64 U

    Steuerminderung durch Geldstrafenabzug

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    a) Ungeachtet der Frage, ob dem objektiven, in § 2 Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommenden Nettoprinzip Verfassungsrang zukommt, kann der Gesetzgeber dieses Prinzip beim Vorliegen gewichtiger Gründe jedenfalls durchbrechen und sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 23. Januar 1990  1 BvL 4, 5, 6, 7/87, BVerfGE 81, 228, , BStBl II 1990, 483; vom 4. Dezember 2002  2 BvR 400/98, 1735/00, BVerfGE 107, 27, , BStBl II 2003, 534, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob das objektive Nettoprinzip, wie es in § 2 Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommt, Verfassungsrang hat; jedenfalls aber kann der Gesetzgeber dieses Prinzip beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 107, 27 m. w. N.).

    Solche Abzugsverbote bedürfen jedoch stets eines besonderen, verfassungsrechtlich tragfähigen sachlichen Grundes, wie er etwa für das Verbot des Abzugs von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verwarnungsgeldern (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG, vgl. BVerfGE 81, 228 ) oder für die grundsätzliche Nichtabzugsfähigkeit des Aufwands für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, vgl. BVerfGE 101, 297 ) gegeben ist.

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    (1) Der Gesetzgeber verfolgt mit der Anordnung in Art. 316h Satz 1 EGStGB - neben der Entlastung der Rechtsprechung von schwierigen Prüfungen des jeweils günstigeren Rechts und dem Vermeiden eines jahrelangen Nebeneinanders von altem und neuem Recht (vgl. BTDrucks 18/11640, S. 84) - das legitime Ziel (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 110, 1 ), auch für verjährte Taten vermögensordnend zugunsten des Geschädigten einer Straftat einzugreifen und dem Täter den Ertrag seiner Taten - auch im Falle fehlender Strafverfolgung - nicht dauerhaft zu belassen.
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Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.1988 - 7/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1593
EuGH, 28.06.1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,1593)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,1593)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,1593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Beamtenstatut, Artikel 64
    Beamte - Dienstbezuege - Berichtigungsköffizienten - Fünfjährliche Angleichung - Kriterien - Lebensbedingungen am Ort der dienstlichen Verwendung - Berechnung des Faktors "Wohnkosten" - Verpflichtung, nur die von den europäischen Beamten in den Hauptstädten der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage der Kommission auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 3619/86 des Rates; Berichtigung der auf die Dienstbezüge und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstiger Bediensteter anwendbaren Berichtigungskoeffizienten; Bemessung der auf den Faktor Wohnkosten entfallenden ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 63; ; Beamtenstatut Art. 64

  • rechtsportal.de

    Beamte - Dienstbezuege - Berichtigungsköffizienten - Fünfjährliche Angleichung - Kriterien - Lebensbedingungen am Ort der dienstlichen Verwendung - Berechnung des Faktors "Wohnkosten" - Verpflichtung, nur die von den europäischen Beamten in den Hauptstädten der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.12.1982 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1988 - 7/87
    Dezember 1982 ( in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier, Slg .
  • EuGH, 15.12.1982 - 737/79

    Battaglia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1988 - 7/87
    1982, 4465, und in der Rechtssache 737/79, Battaglia, Slg .
  • EuGH, 15.12.1982 - 543/79

    Birke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1988 - 7/87
    1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke, Slg .
  • EuG, 26.02.1992 - T-17/89

    Augusto Brazzelli Lualdi und andere gegen Kommission der Europäischen

    Die Kommission erhob daraufhin am 15. Januar 1987 vor dem Gerichtshof gegen den Rat Klage auf Nichtigerklärung dieser Verordnung (Rechtssache 7/87).

    5 Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachverhalt, insbesondere das Verwaltungsverfahren, das zum Erlaß der genannten Verordnung führte, wurde im Sitzungsbericht des Berichterstatters wie folgt zusammengefasst (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, 3403):.

    6 In dem Verfahren der Rechtssache 7/87 (Kommission/Rat, s. o.) ersuchte der Gerichtshof die Kommission um Beantwortung zweier Fragen.

    7 Mit Urteil vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87 (Kommission/Rat, a. a. O.) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 3619/86 für nichtig, da sie insoweit gegen Artikel 64 des Statuts verstieß,.

    12 Nach Klageerhebung sind die Verfahren in den vorliegenden Rechtssachen bis zum Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Kommission/Rat (7/87, a. a. O.), ausgesetzt worden.

    Der Gerichtshof hat ausserdem ausgeführt, er habe zwar in einem früheren Urteil (dem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329), durch das er eine erste rechtswidrige Verordnung des Rates für nichtig erklärt habe, festgestellt, daß der Rat in Ausübung seines Ermessens bestimmte Faktoren zu berücksichtigen habe; jedoch habe er weder die dem Personal gemäß Artikel 65 des Statuts effektiv zu zahlenden Beträge bestimmt noch die objektiven Faktoren festgelegt, anhand deren diese Beträge mit hinreichender Sicherheit hätten ermittelt werden können.

    28 Zur Begründung dieses Antrags stützen sich die Kläger auf zwei Klagegründe, mit denen sie die Verletzung der Artikel 64 und 65 des Beamtenstatuts und die fehlerhafte Durchführung des Urteils 7/87 rügen.

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der

    Während dieses Zeitraums wurde sie nach der zum 1. März 1953 eingeführten - amtlich nicht veröffentlichten - Versorgungsordnung des MfS (später: Amtes für Nationale Sicherheit , zuletzt: Ordnung Nr. 7/87) versorgt.
  • EuG, 15.12.1992 - T-75/91

    Piera Scaramuzza gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - In einem

    27 Bereits der in Artikel 64 verwendete Begriff des Berichtigungsköffizienten wolle die Gleichwertigkeit der Kaufkraft unabhängig vom Ort der dienstlichen Verwendung sicherstellen, und zwar um jede Diskriminierung unter den Beamten nach Maßgabe ihres Dienstorts zu vermeiden (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401).

    32 Das Gericht stellt fest, daß beide Parteien sich zur Rechtfertigung ihres jeweiligen Standpunkts auf den höherrangigen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung berufen, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes den Artikeln 64 und 65 des Statuts zugrunde liegt (vgl. zuletzt das Urteil vom 23. Januar 1992 in der Rechtssache C-301/90, Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221, Randnrn. 15 und 29).

    Im übrigen entsprechen diese 20 % der Bedeutung des Faktors "Wohnkosten" in der Struktur der Gewichtung des Verbrauchs der Beamten und damit dem Gewicht, das dem Faktor Wohnkosten bei der Berechnung der Berichtigungsköffizienten für einen bestimmten Ort der dienstlichen Verwendung beigemessen wird (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Vilaça in der Rechtssache 7/87, a. a. O., S. 3414).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (5) - Urteil vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401).

    (62) - Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329); vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379); vom 28. Juni 1988 in der Rechtsache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401); vom 23. Januar 1992 (Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    16 Dieses Urteil wurde am 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401) verkündet.
  • EuG, 26.02.1992 - T-16/89

    Hans Herkenrath und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    5 Mit Urteil vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 3619/86 für nichtig, da sie insoweit gegen Artikel 64 des Statuts verstieß,.

    Am 27. Januar 1987 hat der Gerichtshof, bei dem die Rechtssache seinerzeit anhängig war, beschlossen, das Verfahren bis zum Erlaß des Urteils in der Rechtssache 7/87 (Kommission/Rat, a. a. O.) auszusetzen.

    Der Gerichtshof hat ausserdem ausgeführt, er habe zwar in einem früheren Urteil (dem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329), durch das er eine erste rechtswidrige Verordnung des Rates für nichtig erklärt habe, festgestellt, daß der Rat in Ausübung seines Ermessens bestimmte Faktoren zu berücksichtigen habe; jedoch habe er weder die dem Personal gemäß Artikel 65 des Statuts effektiv zu zahlenden Beträge bestimmt noch die objektiven Faktoren festgelegt, anhand deren diese Beträge mit hinreichender Sicherheit hätten ermittelt werden können.

  • EuGH, 07.03.1990 - 320/81

    Acerbis u.a. / Kommission

    9 Mit Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 ( Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329 ) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 187/81 sowie gewisse Bestimmungen der Verordnung Nr. 397/81 insoweit für nichtig, als sie gegen Artikel 65 Absätze 1 und 2 Beamtenstatut verstossen.

    Aufgrund einer Klage der Kommission erklärte der Gerichtshof die betreffende Verordnung wegen Verstosses gegen die Bestimmungen des Artikels 64 Beamtenstatut für nichtig ( Urteil vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401 ).

  • EuGH, 23.01.1992 - C-301/90

    Kommission / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt der genannte Grundsatz nämlich den Artikeln 64 und 65 des Statuts zugrunde (siehe in diesem Sinn insbesondere die Urteile vom 19. November 1981 in der Rechtssache 194/80, Benassi/Kommission, Slg. 1981, 2815, Randnr. 5, und vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, Randnrn.

    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 32, und Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Randnr. 28, in der Rechtssache 543/79, Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Randnr. 44, jeweils a. a. O.), daß die Befugnis des Rates nach Artikel 65 Absatz 2 des Statuts darin besteht, festzustellen, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind, und bejahendenfalls daraus die Konsequenzen zu ziehen.

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 56/94

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens -

    Seit dem 1. Oktober 1959 wurde er nach der - amtlich nicht veröffentlichten - Versorgungsordnung des MfS (zuletzt: Ordnung Nr. 7/87) versorgt.
  • EuG, 15.12.1992 - T-47/91

    Annick Auzat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - In einem

    Dieser Grundsatz sei, was die Dienstbezuege der Beamten anbelange, in Artikel 64 des Statuts verankert, der den Beamten eine im wesentlichen gleichwertige Kaufkraft ihrer Dienstbezuege unabhängig von ihrem Dienstort gewährleisten solle (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, und vom 23. Januar 1992 in der Rechtssache C-301/90, Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).

    Im übrigen entsprechen diese 20 % der Bedeutung des Faktors "Wohnung" in der Struktur der Gewichtung des Verbrauchs der Beamten und damit dem Gewicht, das dem Wohnfaktor bei der Berechnung der Berichtigungsköffizienten für einen bestimmten Ort der dienstlichen Verwendung beigemessen wird (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts J. L. Cruz Vilaça in der Rechtssache 7/87, a. a. O., 3414, Nr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 320/81

    Silverio Acerbis u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 102/94

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens -

  • EuGH, 03.03.1990 - 320/81

    Verfahren - Gegenstandslosigkeit der Klage - Erledigung der Hauptsache

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-244/91

    Giorgio Pincherle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   BBerG Ärzte Freiburg, 13.04.1988 - 7/87   

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BBerG Ärzte Freiburg, 13.04.1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,23324)
BBerG Ärzte Freiburg, Entscheidung vom 13.04.1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,23324)
BBerG Ärzte Freiburg, Entscheidung vom 13. April 1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,23324)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,18845)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.04.1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,18845)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. April 1988 - 7/87 (https://dejure.org/1988,18845)
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  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Fünfjährliche Überprüfung der Berichtigungskoeffizienten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    Konnte die Kommission zulässigerweise einen Vorschlag vorlegen, der eine Änderung der Methode darstellte, die die Kommission selbst früher (in ihrem ersten Vorschlag und bei den vorangegangenen regelmäßigen Überprüfungen) zur Berechnung des Faktors Wohnkosten angewandt hatte und auf die 6 - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 33; Urteil Roumengous Carpentier, a. a. O., Randnr. 28.7 - Urteil in der Rechtssache Roumengous, a. a. O., Randnr. 23.

    - Siehe das Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74, Kommission/Rat, Slg. 1975, 795, Randnrn.

    - Kommission/Rat, Slg. 1973, 575, 587.3433.

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    Um einen Bruch in der Besoldungsordnung zu vermeiden, ist es nach meiner Meinung angezeigt, dem Antrag der Kommission stattzugeben, nach Artikel 174 Absatz 2 EWG-Vertrag, wie dies in dem Urteil vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72 15.

    - Kommission/Rat, Slg. 1973, 575, 587.3433.

  • EuGH, 15.12.1982 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    3 - Siehe Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous und andere, Slg. 1982, 4379, Randnr. 9, ebenso die Urteile vom 15. Januar 1985 in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 543, 567, 600, 618 und 660/79, Jan Amesz und andere; siehe Rechtssache 737/79, Dino Battaglia und andere, Slg. 1985, 71.
  • EuGH, 15.01.1985 - 737/79

    Battaglia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    3 - Siehe Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous und andere, Slg. 1982, 4379, Randnr. 9, ebenso die Urteile vom 15. Januar 1985 in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 543, 567, 600, 618 und 660/79, Jan Amesz und andere; siehe Rechtssache 737/79, Dino Battaglia und andere, Slg. 1985, 71.
  • EuGH, 26.06.1975 - 70/74

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    - Siehe das Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74, Kommission/Rat, Slg. 1975, 795, Randnrn.
  • EuGH - 300/87 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Baumgärtner

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    L 336 vom 29.11.1986, S. 1.2 - Siehe Rechtssache 194/86, Rydalm/Kommission, Rechtssache 327/86, Herkenrat und andere/Kommission, Rechtssache 328/86, Brazzelli und andere, Rechtssache 163/87, Nowak/Kommission, Rechtssache 295/87, Bertolo und andere/Kommission, Rechtssache 300/87, Baumgaertner und andere/Kommission, verbundene Rechtssachen 312 bis 317/87, Nonon, Andreasen, Binns, Swinnock, Price, Kingston und andere/Kommission, Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof, verbundene Rechtssachen 332 und 336/87, Da Po, Actis-Dato und andere/Kommission.
  • EuGH - 194/86 (anhängig)

    Rydalm / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    L 336 vom 29.11.1986, S. 1.2 - Siehe Rechtssache 194/86, Rydalm/Kommission, Rechtssache 327/86, Herkenrat und andere/Kommission, Rechtssache 328/86, Brazzelli und andere, Rechtssache 163/87, Nowak/Kommission, Rechtssache 295/87, Bertolo und andere/Kommission, Rechtssache 300/87, Baumgaertner und andere/Kommission, verbundene Rechtssachen 312 bis 317/87, Nonon, Andreasen, Binns, Swinnock, Price, Kingston und andere/Kommission, Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof, verbundene Rechtssachen 332 und 336/87, Da Po, Actis-Dato und andere/Kommission.
  • EuGH - 327/86 (anhängig)

    Herkenrath / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    L 336 vom 29.11.1986, S. 1.2 - Siehe Rechtssache 194/86, Rydalm/Kommission, Rechtssache 327/86, Herkenrat und andere/Kommission, Rechtssache 328/86, Brazzelli und andere, Rechtssache 163/87, Nowak/Kommission, Rechtssache 295/87, Bertolo und andere/Kommission, Rechtssache 300/87, Baumgaertner und andere/Kommission, verbundene Rechtssachen 312 bis 317/87, Nonon, Andreasen, Binns, Swinnock, Price, Kingston und andere/Kommission, Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof, verbundene Rechtssachen 332 und 336/87, Da Po, Actis-Dato und andere/Kommission.
  • EuGH - 163/87 (anhängig)

    Nowak / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    L 336 vom 29.11.1986, S. 1.2 - Siehe Rechtssache 194/86, Rydalm/Kommission, Rechtssache 327/86, Herkenrat und andere/Kommission, Rechtssache 328/86, Brazzelli und andere, Rechtssache 163/87, Nowak/Kommission, Rechtssache 295/87, Bertolo und andere/Kommission, Rechtssache 300/87, Baumgaertner und andere/Kommission, verbundene Rechtssachen 312 bis 317/87, Nonon, Andreasen, Binns, Swinnock, Price, Kingston und andere/Kommission, Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof, verbundene Rechtssachen 332 und 336/87, Da Po, Actis-Dato und andere/Kommission.
  • EuGH - 295/87 (anhängig)

    Bertolo / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87
    L 336 vom 29.11.1986, S. 1.2 - Siehe Rechtssache 194/86, Rydalm/Kommission, Rechtssache 327/86, Herkenrat und andere/Kommission, Rechtssache 328/86, Brazzelli und andere, Rechtssache 163/87, Nowak/Kommission, Rechtssache 295/87, Bertolo und andere/Kommission, Rechtssache 300/87, Baumgaertner und andere/Kommission, verbundene Rechtssachen 312 bis 317/87, Nonon, Andreasen, Binns, Swinnock, Price, Kingston und andere/Kommission, Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof, verbundene Rechtssachen 332 und 336/87, Da Po, Actis-Dato und andere/Kommission.
  • EuGH - 328/86 (anhängig)

    Brazzelli / Kommission

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