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   VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09.Z   

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VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09.Z (https://dejure.org/2010,5272)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.2010 - 8 A 2893/09.Z (https://dejure.org/2010,5272)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z (https://dejure.org/2010,5272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124a Abs 4 VwGO, § 114 ZPO, § 166 VwGO
    PKH für Berufungszulassung; beabsichtigtes Mediationsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsfrist und Begründungsfrist für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe sowie inhaltliche Anforderungen an die Begründung; Entbindung eines Antragstellers von der Pflicht zur Begründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe durch Teilnahme an einer "gerichtsnahen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsfrist und Begründungsfrist für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe sowie inhaltliche Anforderungen an die Begründung; Entbindung eines Antragstellers von der Pflicht zur Begründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe durch Teilnahme an einer "gerichtsnahen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3530
  • DÖV 2010, 868
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02

    Entscheidungszuständigkeit bzw Einlegungszuständigkeit für PKH-Antrag für

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09
    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren konnte zwar gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO ohne Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten vom Kläger selbst gestellt werden und ist auch von ihm persönlich innerhalb der einmonatigen Berufungszulassungsantragsfrist gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 1 VwGO am 29. Oktober 2009 bei dem für die Stellung des Zulassungsantrags zuständigen Verwaltungsgericht und damit bei dem für die Einlegung des Prozesskostenhilfeantrags zuständigen "Prozessgericht" i.S.d. § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingereicht und von dort an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zuständiges "Prozessgericht" weitergeleitet worden (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 u.a. - NVwZ-RR 2003 S. 390 ff. = ESVGH 53 S. 83 ff. = juris Rdnrn. 8 und 11 m.w.N. auch auf a.A.).

    Es genügt, wenn er - gemäß der ihm im anzufechtenden verwaltungsgerichtlichen Urteil erteilten Rechtsmittelbelehrung - in laienhafter Weise und in groben Zügen darlegt, welchen der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO er im Berufungszulassungsverfahren geltend machen will und warum er dessen Voraussetzungen für gegeben hält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2002 a.a.O. Rdnr. 12).

  • BVerwG, 25.05.2007 - 8 PKH 3.07

    Bewertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09
    Im Hinblick auf einen späteren, einer Prozesskostenhilfebewilligung nachfolgenden Wiedereinsetzungsantrag bedarf es deshalb nicht nur eines innerhalb der einmonatigen Zulassungsantragsfrist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO zu stellenden Prozesskostenhilfeantrags, sondern auch einer innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist des Satzes 4 dieser Vorschrift abzugebenden Begründung des beabsichtigten Zulassungsantrags, denn die gerichtliche Prüfung seiner Erfolgsaussicht ist auf das beschränkt, was der Antragsteller form- und fristgerecht selbst vorgetragen hat (vgl. zur vergleichbaren Fallgestaltung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4/94 - juris Rdnr. 6 und vom 25. Mai 2007 - 8 PKH 3/07 - juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94

    Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09
    Im Hinblick auf einen späteren, einer Prozesskostenhilfebewilligung nachfolgenden Wiedereinsetzungsantrag bedarf es deshalb nicht nur eines innerhalb der einmonatigen Zulassungsantragsfrist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO zu stellenden Prozesskostenhilfeantrags, sondern auch einer innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist des Satzes 4 dieser Vorschrift abzugebenden Begründung des beabsichtigten Zulassungsantrags, denn die gerichtliche Prüfung seiner Erfolgsaussicht ist auf das beschränkt, was der Antragsteller form- und fristgerecht selbst vorgetragen hat (vgl. zur vergleichbaren Fallgestaltung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4/94 - juris Rdnr. 6 und vom 25. Mai 2007 - 8 PKH 3/07 - juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 07.04.1994 - 1 PKH 8.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09
    Aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelbelehrung ist auch für einen - wie hier - anwaltlich nicht beratenen Kläger ohne Weiteres erkennbar, dass ein Zulassungsantrag durch einen Bevollmächtigten nicht nur binnen eines Monats zu stellen, sondern auch binnen zweier Monate nach der Urteilszustellung zu begründen ist, so dass sich einem finanziell an einer solchen Bevollmächtigung gehinderten Kläger der Gedanke aufdrängen muss, innerhalb beider Fristen den in der Rechtsmittelbelehrung genannten Gerichten gegenüber selbst entsprechende Erklärungen abzugeben und für die notwendige Rechtsanwaltsbeauftragung die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beantragen (vgl. ähnlich: BVerwG, Beschluss vom 7. April 1994 - 1 PKH 8/94 - juris Rdnr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 18 A 1721/10

    Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S.d. § 124 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 8 A 2893/09.Z -, NJW 2010, 3530; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. April 2010 - 2 L 15/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - OVG 5 N 37.07 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. September 2001 - 1 Bf 113/99 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 21 S 00.30468 -, juris; Nds.OVG, Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - 12 L 2133/99 - , juris, und vom 24. August 1998 - 12 M 3916/98 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1998 - 7 S 443/98 -, NVwZ-RR 1998, 598.
  • VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10

    PKH für Beschwerdeverfahren

    Im Hinblick auf einen späteren, einer Prozesskostenhilfebewilligung nachfolgenden Wiedereinsetzungsantrag bedarf es deshalb nicht nur eines innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO zu stellenden Prozesskostenhilfeantrags, sondern auch einer innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abzugebenden Beschwerdebegründung, denn die gerichtliche Prüfung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf das beschränkt, was die Antragstellerin form- und fristgerecht selbst vorgetragen hat (vgl. zur vergleichbaren Fallgestaltung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4/94 - juris Rdnr. 6 und vom 25. Mai 2007 - 8 PKH 3/07 - juris Rdnr. 6; zur ebenfalls vergleichbaren Fallgestaltung eines PKH-Antrags für ein Berufungszulassungsverfahren: Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z - juris Rdnr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

    Es kann dahinstehen, ob eine Wiedereinsetzung bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil der Kläger den am 7. Juni 2018, mithin am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dem eine vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt war, nur beim Verwaltungsgericht, nicht aber beim Oberverwaltungsgericht als dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständigen Gericht, zur Frage der Einlegungszuständigkeit vgl. etwa VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 -, juris Rn. 4 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 UZ 450/01.A -, juris Rn. 3 (Einlegung beim Oberverwaltungsgericht); Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z -, juris Rn. 1 (Einlegung beim Verwaltungsgericht); Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 166 Rn. 32 (Einlegung beim Oberverwaltungsgericht); Seibert, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 124a Rn. 36 und 229 ff. (Einlegung sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Oberverwaltungsgericht), eingereicht hat und der Prozesskostenhilfeantrag nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht erst am 12. Juni 2018, mithin nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, eingegangen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 2 A 192/10

    Anordnung, formell illegale Nutzung Ladenlokals mit Betrieb

    Dabei mag zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass ihm im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf der Grundlage des § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in die bereits abgelaufene Frist zur Einlegung und Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gewährt werden könnte, weil er unter Verweis auf die erstinstanzlich bereits vorgelegte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim Verwaltungsgericht angebracht hat, vgl. zur Frage, wo der Antrag einzulegen ist: einerseits beim Verwaltungsgericht: Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z -, NJW 201, 3530 = juris Rn. 1, m.w.N.; andererseits beim Oberverwaltungsgericht: Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 166 Rn. 2; wahlweise beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht: Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 124 a Rn. 230 f., und innerhalb der Begründungsfrist des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO geltend gemacht hat, dass das Urteil verfahrensfehlerhaft ergangen sei (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) und im Übrigen seine Richtigkeit ernstlichen Zweifeln unterliege (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2021 - 1 LB 408/20

    Zuständiges "Prozessgericht" bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine

    Nach Ansicht des Senats ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufungseinlegung in der in entsprechender Anwendung des § 124a Abs. 2 Satz 1 VwGO geltenden Frist beim Verwaltungsgericht zu stellen (so auch für das Berufungszulassungsverfahren OVG Koblenz, Beschl. v. 9. November 2020 - 10 A 10999/20 -, juris Rn. 4f; VGH Kassel, Beschl. v. 6. November 2002 - 4 TP 1484/01 u.a. -, juris Rn. 11; Beschl. v. 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z -, juris Rn. 1; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 166 Rn. 61; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 166 Rn. 9b; a.A.: für Antragstellung beim Oberverwaltungsgericht OVG Mannheim, Beschl. v. 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 -, juris; VGH München, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 166 Rn. 32; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 166 Rn. 2; offen gelassen: OVG Münster, Beschl. v. 17. Dezember 2019 - 9 A 2203/18.A -, juris Rn. 11; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 A 106/15 -, juris Rn. 8ff.; wohl auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. April 2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 4, wonach der dortige Senat einräumt, dass die Rechtslage hier atypisch und etwas kompliziert sei und die Frage der Rechtzeitigkeit daher dahingestellt werden solle; auch dem Beschluss des BVerwG vom 29. Juni 2020 - 2 B 37/19 -, juris Rn. 5 ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob das Bundesverwaltungsgericht für sich nicht nur die Entscheidungszuständigkeit, sondern auch die Einlegungszuständigkeit in Anspruch nimmt; Wahlmöglichkeit des Antragstellers: Seibert in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 36).
  • VGH Hessen, 01.11.2010 - 9 A 1965/10

    Erforderlichkeit von Prozesskostenhilfeantrag binnen Zulassungsantragsfrist und

    Es genügt, wenn er - gemäß der ihm im verwaltungsgerichtlichen Urteil erteilten Rechtsmittelbelehrung - in laienhafter Weise und in groben Zügen darlegt, welchen der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO er im Berufungszulassungsverfahren geltend machen will und warum er dessen Voraussetzungen für gegeben hält (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z - und vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 -).
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