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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15 (https://dejure.org/2016,11016)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15 (https://dejure.org/2016,11016)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 8 Sa 1923/15 (https://dejure.org/2016,11016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 630 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche in einem Aufhebungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4 ; BUrlG § 13 Abs. 1 S. 3
    Verzicht auf Urlaubsabgeltung im Aufhebungsvertrag

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 4 ; BUrlG § 13 Abs. 1 S. 3
    Wirksamer Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche in einem Aufhebungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag: Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche zulässig!

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss ich bei Kündigung auf Mindesturlaub verzichten ?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzicht auf Abgeltungsansprüche des gesetzlichen Mindesturlaubs wirksam

  • esche.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf den (gesetzlichen) Urlaubsanspruch bei Arbeitsvertragsende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag: Verzicht auf Urlaubsabgeltung zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Aufhebungsverträgen ist der Verzicht auf Urlaubsabgeltung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltungsanspruch im Aufhebungsvertrag möglich

  • esche.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf den (gesetzlichen) Urlaubsanspruch bei Arbeitsvertragsende

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
    Und zur Begründung des stattgebenden Teils der Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe ein Urlaubsabgeltungsanspruch im Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubs für 12 Arbeitstage zu, der nicht durch den Aufhebungsvertrag erloschen sei, weil ein Verzicht nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 14. Mai 2013, DB 2013, 2154) nur zulässig sei, wenn der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit gehabt habe, die Abgeltung in Anspruch zu nehmen, was hier nicht der Fall gewesen sei.

    Zwar ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung vertreten worden, dass der Arbeitnehmer weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten kann (vgl. BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 - NZA 1999, 80), nach vollständiger Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur BAG vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37; vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1098; vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) stellt sich der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Zahlungsanspruch dar, der Verfallfristen unterliegt, pfändbar und vererbbar ist und über den der Arbeitnehmer in einem Vertrag verfügen kann.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung (BAG vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - a.a.O.) erkannt hat, dass der Arbeitnehmer, wenn er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit gehabt hat, die Abgeltung des ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubs in Anspruch zu nehmen, in der Ausgleichsklausel eines Vergleichs auf Urlaubsabgeltungsansprüche verzichten kann, so steht dies der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass ein Anspruchsverzicht dann, wenn die Urlaubsansprüche zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder sein bevorstehendes Ende verbindlich feststeht, unwirksam sein sollte (so auch LAG Köln vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 - zitiert nach juris).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
    Zwar ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung vertreten worden, dass der Arbeitnehmer weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten kann (vgl. BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 - NZA 1999, 80), nach vollständiger Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur BAG vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37; vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1098; vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) stellt sich der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Zahlungsanspruch dar, der Verfallfristen unterliegt, pfändbar und vererbbar ist und über den der Arbeitnehmer in einem Vertrag verfügen kann.
  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
    Zwar ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung vertreten worden, dass der Arbeitnehmer weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten kann (vgl. BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 - NZA 1999, 80), nach vollständiger Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur BAG vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37; vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1098; vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) stellt sich der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Zahlungsanspruch dar, der Verfallfristen unterliegt, pfändbar und vererbbar ist und über den der Arbeitnehmer in einem Vertrag verfügen kann.
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
    Zwar ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung vertreten worden, dass der Arbeitnehmer weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten kann (vgl. BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 - NZA 1999, 80), nach vollständiger Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur BAG vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37; vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1098; vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) stellt sich der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Zahlungsanspruch dar, der Verfallfristen unterliegt, pfändbar und vererbbar ist und über den der Arbeitnehmer in einem Vertrag verfügen kann.
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
    Soweit die Beklagte ihre Beurteilung, die Klägerin sei "auch in schwierigen Situationen immer zu sehr ordentlichen Arbeitsergebnissen" gelangt, für zulässig hält, so übersieht sie weiterhin, dass - worauf das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG vom 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - NZA § 630 BGB Nr. 16) bereits hingewiesen hat, die beanstandete Bewertung mit der sehr guten Leistungsbeurteilung der Klägerin im Widerspruch steht.
  • LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12

    Aufgabe der Surrogationstheorie - Anpassung des Aufhebungsvertrags durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung (BAG vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - a.a.O.) erkannt hat, dass der Arbeitnehmer, wenn er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit gehabt hat, die Abgeltung des ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubs in Anspruch zu nehmen, in der Ausgleichsklausel eines Vergleichs auf Urlaubsabgeltungsansprüche verzichten kann, so steht dies der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass ein Anspruchsverzicht dann, wenn die Urlaubsansprüche zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder sein bevorstehendes Ende verbindlich feststeht, unwirksam sein sollte (so auch LAG Köln vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 - zitiert nach juris).
  • LAG München, 12.01.2023 - 3 Sa 358/22

    Urlaubsabgeltung trotz Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag

    Demgegenüber meinen das LAG Köln (Urteil vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/22 - unter II.5.b) cc) d. G.) und ihm folgend das LAG Berlin Brandenburg (Urteil vom 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15 - Rn. 23), dass nach Aufgabe der Surrogationstheorie jedenfalls dann, wenn die Urlaubsansprüche, um deren Abgeltung es gehe, im Zeitpunkt des Verzichts bzw. Erlasses bereits entstanden seien und das Arbeitsverhältnis bereits beendet sei oder sein bevorstehendes Ende verbindlich feststehe, es der Vertragsautonomie des Arbeitnehmers überlassen bleiben müsse, über einen solchen Zahlungsanspruch verfügen zu können wie über jeden anderen Zahlungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis.
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