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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18   

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https://dejure.org/2019,29482
LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18 (https://dejure.org/2019,29482)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.05.2019 - 8 Sa 279/18 (https://dejure.org/2019,29482)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 8 Sa 279/18 (https://dejure.org/2019,29482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 66 Abs 1 ArbGG, § 233 S 1 ZPO, § 294 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessvertreters

  • IWW

    §§ 233 ff ZPO, §§ ... 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2 b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 294 ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltspostfach, besonderes elektronisches; Ausgangskontrolle; beA; Hinweispflicht; Rechtsverkehr, elektronischer; Verschulden; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Keine Wiedereinsetzung bei ungeprüfter Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes per beA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18
    Die Klägerin verweist auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, wonach die prozessuale Fürsorgepflicht die Gerichte verpflichte, eine Partei auf einen offenkundigen Formmangel eines bestimmten Schriftsatzes hinzuweisen.

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspanne die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, juris).

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18
    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG 25. Mai 2017 - 5 AZR 614/15 - Rn. 18, juris).

    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 20, 22 juris).

  • LSG Bayern, 03.01.2018 - L 17 U 298/17

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18
    Gerade im Fall von Anfangsschwierigkeiten bei der Nutzung des beA, muss der Prozessbevollmächtigte eine erhöhte Sorgfalt an den Tag legen, wie z.B. durch besondere Hinweise an seine Beschäftigten auf gewissenhafte Kontrolle des Zugangs von Eingangsbestätigungen bei der Nutzung des beA, um trotzdem die fristgerechte Einlegung von Schriftsätzen zu gewährleisten (so auch Bayerisches Landessozialgericht 03. Januar 2018 - L 17 U 298/17 - Rn. 16, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 6 Sa 854/06

    Konkurrenztätigkeit: Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18
    Der Beklagte erklärt, ein Hinweis betreffend die Unzulässigkeit des Auskunftsantrags sei nicht erforderlich gewesen, da sich Rechtsausführungen hierzu bereits in dem Schriftsatz des Beklagten vom 29. Januar 2018 bzw. dem beigefügten Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 23. März 2007 - 6 Sa 854/06 - fänden.
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