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   KG, 23.05.2002 - 8 U 60/01   

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https://dejure.org/2002,7482
KG, 23.05.2002 - 8 U 60/01 (https://dejure.org/2002,7482)
KG, Entscheidung vom 23.05.2002 - 8 U 60/01 (https://dejure.org/2002,7482)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 8 U 60/01 (https://dejure.org/2002,7482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus positiver Forderungsverletzung (pvv) durch Kündigung eines Mietverhältnisses; Zeitlicher Zusammenhang bei Anrechnung von Vorteilen eines Nachfolgemietvertrages; Gesamtschau unter Anrechnung von Vorteilen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietausfallschaden nach fristloser außerordentlicher Kündigung auch bei späterer günstiger Weitervermietung von Geschäftsräumen

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 276
    Ansprüche des Vermieters nach berechtigter vorzeitiger Kündigung des Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus KG, 23.05.2002 - 8 U 60/01
    Eine derartige Gesamtschau unter Anrechnung von Vorteilen, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind, kommt nur in Betracht, wenn das schädigende Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1998 S. 138 [140] m.w.N.; BGH Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 331/99 -).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

    Auszug aus KG, 23.05.2002 - 8 U 60/01
    Eine derartige Gesamtschau unter Anrechnung von Vorteilen, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind, kommt nur in Betracht, wenn das schädigende Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1998 S. 138 [140] m.w.N.; BGH Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 331/99 -).
  • OLG Dresden, 06.09.2011 - 5 U 1627/10

    Pauschaler Schadensersatz; Vorteilsausgleich im Mietrecht

    Im Mietrecht wird jedoch vor dem Hintergrund, dass Mietausfallschaden monatsweise dann fällig wird (BGHZ 82,121), wenn auch die vertraglich geschuldete Miete fällig geworden wäre, bei der Berechnung des Schadens nur auf die Mietdifferenz in den einzelnen Monaten abgestellt; ein Vorteilsausgleich dergestalt, dass sich der Vermieter - rückwirkend - anrechnen lassen müsste, dass es ihm in der Folgezeit gelingt, die Sache zu einem höheren Mietzins zu vermieten, findet nicht statt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.1998, Az. 10 U 123/97, zitiert nach juris; KG, Urteil vom 23.05.2002, Az. 8 U 60/01, zitiert nach juris; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., Rn 73 vor § 249; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage, Rn. XII 194; Blank in Schmitt-Futterer, Mietrecht, Rn. 108 ff. zu § 542 BGB).
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