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   OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03   

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https://dejure.org/2003,5574
OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03 (https://dejure.org/2003,5574)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.09.2003 - 8 U 632/03 (https://dejure.org/2003,5574)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. September 2003 - 8 U 632/03 (https://dejure.org/2003,5574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Zahlungen auf Rentenversicherungsvertrag; Wirksamkeit eines Widerrufs; Unvollständigkeit von Versicherungsunterlagen; Imhalt der gebotenen Verbraucherinformation; Erfordernis einer klaren und durchschaubaren Darstellung des Rückkaufswertes ...

  • Judicialis

    BGB § 126 b; ; BGB § ... 247; ; BGB § 306; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; ZPO § 313 a Abs. 1, S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; VVG § 5 a; ; VVG § 5 a Abs. 1; ; VVG § 5 a Abs. 2; ; VVG § 5 a Abs. 2 S. 1; ; VAG § 10 a; ; AVB § 6 Abs. 1; ; AVB § 6 Abs. 2; ; AVB § 17 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; VVG § 5 a Abs. 1
    Anforderungen an das Transparenzgebot bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Form- und fristgemäßer Widerspruch gegen den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherung - Rückkaufswert bei fondsgebundener Versicherung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückkaufswert bei fondsgebundener Versicherung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 182
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
    Die vom Kläger unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH vom 09.05.2001 (VersR 2001, 839 und 841) behauptete Intransparenz der Versicherungsbedingungen, insbesondere von § 6 der verfahrensgegenständlichen AVB, stellt keine Unvollständigkeit i.S.d. § 5 a Abs. 2 S. 1 VVG dar.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99

    Betriebshaftpflichtversicherung - außerordentliche Kündigung wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
    a) Eine derartige Umdeutung ist ebenso möglich wie bei einer unzulässigen außerordentlichen Kündigung (vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 8 Rn 8 ff; OLG Hamm VersR 86, 759; OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 571).
  • OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02

    Bestehen eines verschuldensunabhängigen Widerspruchsrechts des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
    Für eine erweiternde Auslegung des Widerspruchsrechts nach § 5 a Abs. 2 VVG auf Fällen von unwirksamen Klauseln besteht deshalb keine Veranlassung; zudem ist bei den vorliegenden Verträgen -unstreitig- eine Vertragsanpassung, d.h. eine Umgestaltung der bisherigen AGB erfolgt (van Bühren, a.a.O.; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.07.2003, Az.: 22 O 101/03; OLG Celle, VersR 2003, 1113).
  • OLG Hamm, 24.05.1985 - 20 U 260/84

    Umdeutung einer "mit sofortiger Wirkung" ausgesprochenen Kündigung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
    a) Eine derartige Umdeutung ist ebenso möglich wie bei einer unzulässigen außerordentlichen Kündigung (vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 8 Rn 8 ff; OLG Hamm VersR 86, 759; OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 571).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer

    Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist der Versicherer stattdessen zu der Mitteilung verpflichtet, dass Angaben über den künftigen Wert der Fondsanteile nicht gemacht werden können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 141/15, VersR 2016, 908, juris Rn. 56; OLG Nürnberg, Urteil vom 22. September 2003 - 8 U 632/03, VersR 2004, 182, sub.
  • OLG Hamm, 02.05.2018 - 20 U 42/18

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Eine konkrete Angabe des Rückkaufswerts kann wegen der Wertschwankungen des Fonds nicht erfolgen und ist daher auch nicht geschuldet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17, NJW-RR 2017, 1377, Rn. 60; vgl. auch schon OLG Nürnberg, Urteil vom 22.09.2003 - 8 U 632/03, VersR 2004, 182).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 79/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformationen beim Abschluss einer

    Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung müssen Rückkaufswerte nicht beziffert angegeben werden, weil bei dieser Versicherungsform der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt ist und daher schlechterdings nicht prognostiziert werden kann (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
  • OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 105/15

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der dem Versicherungsnehmer zu überlassenden

    Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
  • OLG Köln, 16.03.2012 - 20 U 243/11

    Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines

    Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung des Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
  • OLG Köln, 16.03.2012 - 20 U 242/11

    Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines

    Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung des Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
  • OLG Bamberg, 21.02.2007 - 1 U 130/06

    Wirksamkeit des Stornoabzugs auf fondsgebundene Lebensversicherungen und

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  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05
    Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg ( VersR 2004, 182 [OLG Nürnberg 22.09.2003 - 8 U 632/03] ) ist zwar davon auszugehen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( VersR 2001, 839, 841 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] ), die eine klare und durchschaubare Darstellung des Rückkaufswerts verlangen, auf die fondsgebundene Lebensversicherung wegen der nicht voraussehbaren Wertentwicklung des Aktienmarktes nicht ohne weiteres übertragbar sind.
  • OLG Köln, 27.02.2015 - 20 U 183/14

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
    Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung müssen Rückkaufswerte nicht beziffert angegeben werden, weil bei dieser Versicherungsform der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt ist und daher schlechterdings nicht prognostiziert werden kann (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 54/04

    Berechnung des Rückkaufswertes sowie Abzug der Abschlusskosten einer

  • LG Bonn, 15.02.2013 - 9 O 124/12

    Rückzahlung der geleisteten Prämien aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • OLG Brandenburg, 11.08.2021 - 11 U 215/20

    Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags; Formale Voraussetzungen für den

  • LG Köln, 21.01.2009 - 26 S 4/08

    Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der Verwendung von Beiträgen bei Anlage von

  • AG Köln, 16.11.2006 - 121 C 364/06

    Anspruch auf Zahlung eines Rückkaufswerts nach Kündigung einer fondsgebundenen

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