Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Umfang der Hinweispflicht und der Aufklärungspflicht des alten Kreditgebers gegenüber der Kredit ablösenden Bank hinsichtlich bedeutsamer Umstände des Kreditengagements - hier außerordentliche Kündigung und Einleitung der Zwangsversteigerung der finanzierten ...
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 662 ff.; KWG § 18
Keine Aufklärungspflichten unter Kreditinstituten bei Durchführung einer Umschuldung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatzpflichten bei Kreditumschuldung
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 24.03.2006 - 1 O 2170/05
- OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06
Papierfundstellen
- WM 2007, 251
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden …
Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06
Im Zuge einer Umschuldung, die dadurch vollzogen wird, dass der vom Kreditnehmer gewonnene neue Kreditgeber den Ablösebetrag im Rahmen eines "Treuhandauftrages" an den bisherigen Kreditgeber überweist und dieser die Bedingungen für die endgültige Verwendung des Betrages erfüllt, trifft den alten Kreditgeber regelmäßig keine Pflicht, die ablösende Bank ungefragt über bedeutsame Umstände des Kreditengagements - hier außerordentliche Kündigung und Einleitung der Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie - aufzuklären (im Anschluss an BGH WM 1989, 1409).Es hat sich vor allem auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.06.1989 - XI ZR 52/88 (WM 1989, 1409) gestützt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Auskunftsvertrag stillschweigend zustande, wenn die Auskunft der sachverständigen Bank für den Anfragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (BGH, Urteil vom 27.06.1989 a.a.O. unter I 2 b m.w.N.).
- LG Heidelberg, 21.04.2009 - 2 O 289/08
Zu Schadensersatzansprüchen bei einer Bankauskunft nach Kreditablösung
Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass überhaupt ein Auskunftsersuchen vorliegt (vgl. OLG Dresden Urt. v. 18.10.2006 -Az. 8 U 767/06-).