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   OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6464
OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06 (https://dejure.org/2006,6464)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.10.2006 - 8 U 767/06 (https://dejure.org/2006,6464)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 8 U 767/06 (https://dejure.org/2006,6464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Umfang der Hinweispflicht und der Aufklärungspflicht des alten Kreditgebers gegenüber der Kredit ablösenden Bank hinsichtlich bedeutsamer Umstände des Kreditengagements - hier außerordentliche Kündigung und Einleitung der Zwangsversteigerung der finanzierten ...

  • Judicialis

    BGB §§ 662 ff.; ; KWG § 18

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 662 ff.; KWG § 18
    Keine Aufklärungspflichten unter Kreditinstituten bei Durchführung einer Umschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 195, 199, 204, 812; ZPO § 167
    Regelmäßig keine Verpflichtung der abzulösenden Bank aus Treuhandauftrag, die ablösende Bank ungefragt auf Kündigung und/oder Einleitung der Zwangsversteigerung hinsichtlich des finanzierten Objekts hinzuweisen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 251
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88

    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06
    Im Zuge einer Umschuldung, die dadurch vollzogen wird, dass der vom Kreditnehmer gewonnene neue Kreditgeber den Ablösebetrag im Rahmen eines "Treuhandauftrages" an den bisherigen Kreditgeber überweist und dieser die Bedingungen für die endgültige Verwendung des Betrages erfüllt, trifft den alten Kreditgeber regelmäßig keine Pflicht, die ablösende Bank ungefragt über bedeutsame Umstände des Kreditengagements - hier außerordentliche Kündigung und Einleitung der Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie - aufzuklären (im Anschluss an BGH WM 1989, 1409).

    Es hat sich vor allem auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.06.1989 - XI ZR 52/88 (WM 1989, 1409) gestützt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Auskunftsvertrag stillschweigend zustande, wenn die Auskunft der sachverständigen Bank für den Anfragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (BGH, Urteil vom 27.06.1989 a.a.O. unter I 2 b m.w.N.).

  • LG Heidelberg, 21.04.2009 - 2 O 289/08

    Zu Schadensersatzansprüchen bei einer Bankauskunft nach Kreditablösung

    Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass überhaupt ein Auskunftsersuchen vorliegt (vgl. OLG Dresden Urt. v. 18.10.2006 -Az. 8 U 767/06-).
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