Rechtsprechung
| BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle
- Bundesarbeitsgericht
Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitszeitklausel in Formulararbeitsvertrag unterliegt Transparenzkontrolle
Kurzfassungen/Presse (11)
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kein Anspruch Vollbeschäftigter auf Arbeitszeitverlängerung
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung
- 123recht.net (Pressemeldung)
Volle Stelle dank unklarer Teilzeitregelung // Unklare Regelung ist gar keine Regelung
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Unwirksame Regelung der Arbeitszeit: 150 Stunden im "monatlichen Durchschnitt"
- beck-blog (Kurzinformation)
AGB-Kontrolle in der Rechtsprechung des BAG
- cms-hs.com
, S. 6 (Kurzinformation)
Risiken bei unklarer Arbeitszeitregelung im Formulararbeitsvertrag
- lto.de (Kurzinformation)
Tarifvertragliche Regelungen ersetzen ungültige AGB
- lto.de (Kurzinformation)
Vereinbarungen über den Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung unterliegen der Transparenzkontrolle
- ZIP-online.de (Leitsatz)
Zum Parteiwechsel vom Betriebsveräußerer zum Betriebserwerber in der Revisionsinstanz
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 21.06.2011, Az.: 9 AZR 236/10 (AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit)" von RA Stefan Richter, original erschienen in: BB 2011, 3133 - 3135.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Fallstricke der flexible Arbeitszeitgestaltung bei Teilzeitbeschäftigten" von RA/FArbR Dr. Oliver Ebert, original erschienen in: ArbRB 2012, 123 - 125.
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.05.2009 - 15 Ca 3663/08
- LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 996/09
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 1023
- ZIP 2012, 192 (Ls.)
- DB 2011, 2441
- NZA 2011, 1274
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11
Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung - …
Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 43, AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5;… 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27, BAGE 122, 12). - BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09
Sozialrecht - Geltendmachtung von Unterhaltsansprüchen
Ob ein gewillkürter Parteiwechsel unter Umständen dann zugelassen werden kann, wenn die neue Prozesspartei dem Verfahren bereits in den Tatsacheninstanzen als Nebenintervenientin auf der Seite der ausgeschiedenen Partei beigetreten war (vgl. BAG NZA 2011, 1274 Rn. 16), bedarf hier keiner Entscheidung, weil sich die Hansestadt L. erstmals in der Revisionsinstanz am Verfahren beteiligt hat. - LAG Düsseldorf, 17.04.2012 - 8 Sa 1334/11
Formularmäßige Vereinbarung der geschuldeten Arbeitszeit "nach dem jeweiligen …
Auch sonstige Gründe des Beteiligtenschutzes - wie etwa die Wahrung des Rechts der Beklagten zu 2) auf rechtliches Gehör - stehen nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 236/10, NZA 2011, 1274).Der vom Arbeitgeber geschuldete Beschäftigungsumfang bestimme sich in einem solchen Fall unter Rückgriff auf das Tarifrecht (BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 236/10, NZA 2011, 1274).
- BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 736/10
AGB-Kontrolle - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit
Das hat der Senat in einem Parallelverfahren mit einer wortgleichen Arbeitszeitregelung bereits entschieden und ausführlich begründet, woraus die Intransparenz der verwendeten Klausel folgt (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 36 ff., AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5).a) Die Kritik an der Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2011 (- 9 AZR 236/10 - AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5), wonach diese die Anwendung von Tarifrecht mit vertragsrechtlichen Grundsätzen der AGB-Kontrolle und damit letztlich Vertragsrecht und Kollektivrecht vermische und sich nominal innerhalb der AGB-Prüfung auf eine Transparenzkontrolle beschränke, obwohl eine materielle Betrachtung der Unangemessenheit richtig gewesen wäre (so Preis RdA 2012, 101, 102), überzeugt nicht.
- LAG Köln, 08.12.2011 - 7 Sa 755/11
Arbeitszeitvereinbarung; AGB-Kontrolle; Intransparenz
Nach Bekanntwerden der BAG-Entscheidung vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10, haben die Parteien das Berufungsverfahren wieder aufgenommen.Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das den Parteien hinlänglich bekannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10, Bezug genommen.
- BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 712/10
Arbeitszeitkonto - Urlaub - 24/24-Stunden-Schichtsystem
Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 43, AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5;… 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27, BAGE 122, 12). - LAG München, 07.09.2011 - 5 Sa 26/11
Auslegung Protokollnotiz, Versetzungsklausel, Ausübung billigen Ermessens
Es handelt sich auch nicht um eine eindeutig einheitliche Regelung (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 236/10, DB 2011, S. 2441), denn bei den Regelungen zur Bestimmung des Stationierungsortes und der Regelung, wie der private Wohnort gelegen sein muss, damit der Pilot innerhalb einer bestimmten Zeitvorgabe am Flughafen ist, handelt es sich um unterschiedliche Inhalte, die gesondert geregelt werden können. - ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11 Maßgeblich ist dabei, ob die Klausel mehrere sachliche Regelungen enthält und der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist (…vgl. BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 29, NZA 2010, 1355;… BAG 24.2.2011 - 6 AZR 634/09 - Rn. 32, AP Nr. 57 zu § 611 BGB Kirchendienst; BAG 21.6.2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 47, NZA 2011, 1274).
- LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Óberstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung
Diese erfasst insbesondere Klauseln, die den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 236/10, NZA 2011, 1274). - BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10 Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 43, AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5;… 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27, BAGE 122, 12 ) .
- LAG Köln, 06.09.2011 - 12 Sa 466/11
Arbeitszeit; unangemessene Benachteiligung; Blue-Pencil-Test
- LAG München, 10.11.2011 - 2 Sa 558/11
Altersteilzeitvertrag
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