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   BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16   

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https://dejure.org/2017,24842
BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16 (https://dejure.org/2017,24842)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2017 - 9 AZR 850/16 (https://dejure.org/2017,24842)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 (https://dejure.org/2017,24842)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 2 Abs 2 SGB 9, § 2 Abs 3 SGB 9
    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • IWW

    § 2 Abs. 2 SGB IX, § 2 Abs. 3 SGB IX, § 85 SGB IX, § 68 Abs. 1 SGB IX, § 92 SGB IX, § 151 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • Wolters Kluwer

    Juristische Bedeutung feststehender Rechtsbegriffe in Tarifverträgen; Betriebliche Übung als Abspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Keine automatische Übertragung von Regeln für "Schwerbehinderte Menschen" auf Gleichgestellte

  • bag-urteil.com

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • rewis.io

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • rechtsportal.de

    Juristische Bedeutung feststehender Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Übung - bei nur einem begünstigten Arbeitnehmer?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub - für Gleichgestellte

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16
    b) Betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12  - Rn. 6 8 ff.) .

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann ( BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12  - Rn. 68 mwN) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16
    Damit fehlt das für eine betriebliche Übung notwendige kollektive Element (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16
    Deren Auslegung durch das Tatsachengericht ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob die Auslegung gegen gesetzliche Regelungen, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2016 - 3 Sa 137/16

    Tariflicher Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Anspruch eines gleichgestellten

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2016 - 3 Sa 137/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 16) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    aa) Eine betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 21) .

    Denn eine solche entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber nur an einen Arbeitnehmer Leistungen erbracht hat (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11; 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 22) .

  • BAG, 10.03.2020 - 9 AZR 109/19

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Berücksichtigung des Zusatzurlaubs für

    b) Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 13) .
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 10. März 2020 - 9 AZR 109/19 - Rn. 12; 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 13) .
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21

    Altersteilzeit - tarifliche Abfindung bei vorzeitigem Rentenbeginn

    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (st. Rspr. vgl. BAG 10. März 2020 - 9 AZR 109/19 - Rn. 12; 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 15) .
  • ArbG Stuttgart, 24.09.2021 - 10 Ca 1342/20

    Tarifvertragsauslegung - Gebäudereinigerhandwerk - Erschwerniszuschläge -

    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 13 mwN, ZAT 2017, 201) .
  • LAG Köln, 18.04.2023 - 4 Sa 658/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Lohnausfallprinzip; Auslegung einer

    In den Fällen, in denen sich Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs bedienen, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG vom 18.07.2017, 9 AZR 850/16; LAG Hamm vom 08.11.2017, 2 Sa 756/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Durch die Gewährung der Leistung an einen einzelnen neu eingestellten Mitarbeiter kann bereits deshalb keine neue betriebliche Übung begründet werden, weil kein kollektiver Tatbestand vorliegt (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn.22 mwN., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Durch die Gewährung der Leistung an einen einzelnen neu eingestellten Mitarbeiter kann bereits deshalb keine neue betriebliche Übung begründet werden, weil kein kollektiver Tatbestand vorliegt (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn.22 mwN., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 Sa 43/19

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkraft - Bemessungsgrundlage

    Damit fehlt das für eine betriebliche Übung notwendige kollektive Element (vgl. BAG 18.07.2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 22).
  • LAG Hamm, 28.05.2020 - 18 Sa 165/20

    Zum Begriff der Zweigwerkstatt für behinderte Menschen

  • LAG Hamm, 08.11.2017 - 2 Sa 756/17

    Lohnausfallprinzip; Berücksichtigung der Sonntagszuschläge bei der Ermittlung der

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