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   BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 7.12   

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https://dejure.org/2014,21342
BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 7.12 (https://dejure.org/2014,21342)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2014 - 9 C 7.12 (https://dejure.org/2014,21342)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 9 C 7.12 (https://dejure.org/2014,21342)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 13 Abs. 1, § 155 Abs. 1, § 156 Abs. 1 Satz 1; ZwVwV § 3 Abs. 1 Nr. 5; GrStG § 10 Abs. 1, § 12, § 28 Abs. 1; AO § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und 3; BewG § 22 Abs. 2 und 4
    Zwangsverwalter; Steuerbescheid; Grundstück; Grundsteuer; Rückstand; Forderung; wiederkehrende Leistungen; laufende Beträge; Zahlungsverpflichtung; Neufestsetzung; Beschlagnahme; Rechtsnachfolger; Verwalterbefugnis; Vorwegzahlung; öffentliche Lasten; Fälligkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 13 Abs. 1, § 155 Abs. 1
    Beschlagnahme; Eigentümerwechsel; Forderung; Fälligkeit; Grundsteuer; Grundstück; Neufestsetzung; Rechtsnachfolger; Rückstand; Steuerbescheid; Verwalterbefugnis; Vorwegzahlung; Zahlungsverpflichtung; Zurechnungsfortschreibung; Zwangsverwalter; Zwangsverwaltungsverfahren; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 156 Abs 1 S 1 ZVG, § 13 Abs 1 ZVG, § 10 Abs 1 GrStG, § 33 AO 1977, § 34 Abs 1 AO 1977
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Abgrenzung von Rückständen und laufenden Beträgen öffentlicher Lasten i.S.v. § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen hinsichtlich der Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 13 Abs. 1, § 155 Abs. 1, § 156 Abs. 1 Satz 1; ZwVwV § 3 Abs. 1 Nr. 5; GrStG § 10 Abs. 1, § 12; AO § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und 3
    Keine Begleichung von Rückständen öffentlicher Lasten durch den Zwangsverwalter aufgrund erneuter Fälligstellung der Beträge wegen (zufälligen) Eigentümerwechsels nach Beschlagnahme

  • rewis.io

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Abgrenzung von Rückständen und laufenden Beträgen öffentlicher Lasten i.S.v. § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsverwalter; Steuerbescheid; Grundstück; Grundsteuer; Rückstand; Forderung; wiederkehrende Leistungen; laufende Beträge; Zahlungsverpflichtung; Neufestsetzung; Beschlagnahme; Rechtsnachfolger; Verwalterbefugnis; Vorwegzahlung; öffentliche Lasten; Fälligkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen hinsichtlich der Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss der Zwangsverwalter Rückstände öffentlicher Lasten nicht begleichen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuer für das zwangsverwaltete Grundstück

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Grundsteuern für ein Betriebsgrundstück in der Zwangsverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 858
  • NZM 2015, 504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.2009 - V ZB 43/09

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) auf

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 7.12
    Das Zwangsverwaltungsverfahren ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, von dem Grundsatz der Begleichung laufender wiederkehrender Leistungen aus den fortlaufend gezogenen Nutzungen geprägt, damit die Zwangsversteigerung vermieden und das Zwangsverwaltungsobjekt erhalten werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - V ZB 43/09 - BGHZ 182, 361 Rn. 13; Haarmeyer, a.a.O.).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 151/04

    Zustellung eines Abgabenbescheides hinsichtlich eines unter Zwangsverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 7.12
    Neben dem Grundstückseigentümer, der gemäß § 33 Abs. 1 AO Schuldner verbleibt, trifft den Zwangsverwalter gemäß § 34 Abs. 3 AO eine eigene Zahlungsverpflichtung, soweit seine Verwaltung reicht, d.h. soweit er hierzu nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) und der dazu ergangenen Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) verpflichtet und befugt ist; liegt ein solcher Fall vor, ist der Steuerbescheid an den Zwangsverwalter selbst zu richten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - IX ZR 151/04 - NJW-RR 2006, 1096).
  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 5 B 1466/14

    Abwasserbeitrag

    Deshalb ist ein derartiger Beitragsbescheid auch nicht etwa dem Zwangsverwalter bekanntzumachen, da er nicht derartige Abgabenpflichten des Grundstückseigentümers zu erfüllen hat (vgl. insgesamt zu diesem Problemkreis: BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - IX ZR 151/04 -, NJW-RR 2006, 1096; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 9 C 7.12 -, Juris; Thüringer OLG, Urteil vom 25. April 2007 - 7 U 970/06 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. August 2007 - 4 L 21/07 -, Juris).
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