Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2004 - 9 Ta 1336/03   

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https://dejure.org/2004,12746
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2004 - 9 Ta 1336/03 (https://dejure.org/2004,12746)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2004 - 9 Ta 1336/03 (https://dejure.org/2004,12746)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 9 Ta 1336/03 (https://dejure.org/2004,12746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    KSchG § 4 KSchG § ... 5 KSchG § 5 Abs. 3 KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2 ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG § 61 a Abs. 2 ArbGG § 78 Satz 1 ZPO § 85 Abs. 2 ZPO § 148 ZPO §§ 567 ff.
    EKSchG, ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Jahresfrist für Rechtsmittel bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ; Nachforschungspflicht des Anwaltes bei Zweifeln an ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § ... 5; ; KSchG § 5 Abs. 3; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 2; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 4; ; ArbGG § 61 a Abs. 2; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 148; ; ZPO §§ 567 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwidriger Antrag auf Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 08.11.1994 - 6 Ta 209/94

    Antrag auf nachträgliche Klagezulassung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2004 - 9 Ta 1336/03
    Denn für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG kommt es nicht auf die positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Verspätung der Klage an, sondern darauf, wann er bei zumutbarer Sorgfalt Kenntnis von ihr hätte erlangen können (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 08.11.1994 - 6 Ta 209/94 - = LAGE § 5 KSchG Nr. 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.1982 - 1 Ta 149/81

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2004 - 9 Ta 1336/03
    Denn die Grundsätze, die im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Erhebung der Kündigungsschutzklage gelten (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.02.1982 = NJW 1982, 2461), müssen auch für die rechtzeitige Stellung des Zulassungsantrages als Prozesshandlung gelten.
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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - 9 Ta 1336/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20248
LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - 9 Ta 1336/03 (https://dejure.org/2004,20248)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2004 - 9 Ta 1336/03 (https://dejure.org/2004,20248)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 9 Ta 1336/03 (https://dejure.org/2004,20248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit bzw. Fristgemäßheit einer sofortigen Beschwerde; Folgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung einer Entscheidung; Rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage; Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 08.11.1994 - 6 Ta 209/94

    Antrag auf nachträgliche Klagezulassung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - 9 Ta 1336/03
    Denn für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG kommt es nicht auf die positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Verspätung der Klage an, sondern darauf, wann er bei zumutbarer Sorgfalt Kenntnis von ihr hätte erlangen können (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 08.11.1994 - 6 Ta 209/94 - = LAGE § 5 KSchG Nr. 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.1982 - 1 Ta 149/81

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - 9 Ta 1336/03
    Denn die Grundsätze, die im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Erhebung der Kündigungsschutzklage gelten (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.02.1982 = NJW 1982, 2461), müssen auch für die rechtzeitige Stellung des Zulassungsantrages als Prozesshandlung gelten.
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