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   OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98   

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https://dejure.org/2000,5736
OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98 (https://dejure.org/2000,5736)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2000 - 9 U 172/98 (https://dejure.org/2000,5736)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 9 U 172/98 (https://dejure.org/2000,5736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • reise-recht-wiki.de

    Beweislast bei Reisegepäckentwendung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 49

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1, § 49
    Beweis des Versicherungsfalls in der Reisegepäckversicherung, Versicherung, Reisegepäckversicherung, Diebstahl, Nachweis, Beweisgrundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
    Daran fehlt es und eine Anhörung nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 11; 1998, 56).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
    Zum äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls gehört das Vorhandensein von Einbruchspuren (BGH VersR 1996, 186) sowie das ursprüngliche Vorhandensein und spätere Nichtwiederauffinden der als gestohlen gemeldeten Sachen (BGH r + s 1995, 345).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
    Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die versicherte Entwendung zulässt (BGH VersR 1984, 29).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
    Kann der Versicherungsnehmer den Nachweis des äußeren Bildes einer versicherten Entwendung nicht durch Zeugen erbringen, kann der Nachweis unter Umständen auch mit seinen Angaben erbracht werden, wenn ihm denn geglaubt werden kann (BGH r + s 1991, 221).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 1/97
    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
    Daran fehlt es und eine Anhörung nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 11; 1998, 56).
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