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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 79/06 (11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48461
OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 79/06 (11) (https://dejure.org/2012,48461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2012 - 9 U 79/06 (11) (https://dejure.org/2012,48461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 9 U 79/06 (11) (https://dejure.org/2012,48461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung einer Immobilie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Begriffs der Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 1 Abs. 1 AnfFG; Maßgeblicher Zeitpunkt für den fiktiven Zwangsversteigerungserlös im Anfechtungsprozess

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AnfG § 11 Abs. 1; BGB § 1142
    Zum Zeitpunkt des zu ermittelnden ZV-Erlöses bei anfechtungsbegründender Gläubigerbenachteiligung sowie bei Ablösung geleisteter Hinterlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 1 Abs. 1
    Begriff der Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 1 Abs. 1 AnfFG; Maßgeblicher Wert des Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung von Immobilie als Gläubigerbenachteiligung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1414
  • BauR 2013, 1916
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 79/06
    Dabei ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat, also auf den 06.12.2012, abzustellen (vgl. BGH, Revisionsentscheidung, Seite 5; BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 -, Rdnr. 6, zitiert nach Juris).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der sich der Senat anschließt - ist insoweit eindeutig (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 -, Rn. 6 ff.).

    Ob eine Befriedigung zu erwarten ist, richtet sich daher allein nach den Möglichkeiten, die sich aus einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 -, Rdnr. 15, zitiert nach Juris).

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 79/06
    Etwas abweichendes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.2007 - IX ZR 16/06 -.
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZR 13/07

    Auskehrung des hinterlegten Einlösungsbetrags zur Erledigung geltend gemachter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 79/06
    (Vgl. hierzu die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem den Parteien bekannten Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 13/07 -.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5771
OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2007,5771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2007 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2007,5771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2007,5771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 BGB, § 305c BGB, § 779 BGB, Art 1 § 1 RBerG
    Finanzierte Kapitalanlage: Auslegung eines Vergleichs; Ausschluss von erst später von der Rechtsprechung entwickelten Einwendungen

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 305 c; ; BGB § 779; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs über die Abwicklung eines Darlehens zur Finanzierung einer Fondbeteiligung [sog. Schrottimmobilie] unter Verzicht auf Einwendungen und Schadenersatzansprüche

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfasst ein Vergleich auch später entwickelte Einwendungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds abgeschlossenen Darlehens; Geltendmachung von Ansprüchen aus der Unwirksamkeit von Darlehensverträgen aus der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Abschluss eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Dementsprechend gilt ein Darlehen auch dann als empfangen im Sinne des § 7 VerbrKrG , wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (§ 362 Abs. 2, § 185 Abs. 2 BGB ; Amtliche Begründung zum VerbrKrG BT-Drucks. 11/5462 S. 22; BGHZ 152, 331, 337 m.w.Nachw.; vgl. zum Empfang des Darlehens auch: EuGH WM 2005, 2079, 2085).

    Mit diesem Schlagwort wird eine Ergänzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bestehen von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bezeichnet, die der BGH mit Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können, und um dem in den Entscheidungen des EuGH vom 25. Oktober 2005 (C 350/03 - Schulte und C 229/04 - Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, vorgenommen hat.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Wird die Darlehensvaluta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt, so hat der Darlehensnehmer regelmäßig den Darlehensbetrag im Sinne des § 607 BGB empfangen, wenn der von ihm als Empfänger namhaft gemachte Dritte das Geld vom Darlehensgeber erhalten hat, es sei denn, der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden (BGHZ 152, 331, 337; BGH, Urteile vom 17. Januar 1985 - III ZR 135/83, vom 7. März 1985 - III ZR 211/83, vom 25. April 1985 - III ZR 27/84, und vom 12. Juni 1997 - IX ZR 110/96).

    Dementsprechend gilt ein Darlehen auch dann als empfangen im Sinne des § 7 VerbrKrG , wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (§ 362 Abs. 2, § 185 Abs. 2 BGB ; Amtliche Begründung zum VerbrKrG BT-Drucks. 11/5462 S. 22; BGHZ 152, 331, 337 m.w.Nachw.; vgl. zum Empfang des Darlehens auch: EuGH WM 2005, 2079, 2085).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Ob es sich insoweit aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349 sowie Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, m.w.Nachw.).

    Bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften streitet bereits eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen (vgl. BGHZ 78, 346, 349).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Dabei kommt es auf den rechtlichen Zusammenhang, nicht auf eine wirtschaftliche Verknüpfung an (BGHZ 76, 43, 49 sowie BGH, Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88 , aaO).

    Ob es sich insoweit aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349 sowie Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Der für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäftes im Sinne dieser Vorschrift erforderliche Einheitlichkeitswille liegt vor, wenn das eine Geschäft nicht ohne das andere gewollt ist, die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte also miteinander stehen und fallen sollen (BGHZ 50, 8, 13; BGH, Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 139 Rdn. 5 m.w.Nachw.).

    Dabei kommt es auf den rechtlichen Zusammenhang, nicht auf eine wirtschaftliche Verknüpfung an (BGHZ 76, 43, 49 sowie BGH, Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88 , aaO).

  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 211/83

    Auszahlung der Darlehensvaluta durch Auszahlung auf ein debitorisch geführtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Ein Empfang des Darlehens im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG ist ebenso wie im Fall des § 7 Abs. 3 VerbrKrG und des § 607 Abs. 1 BGB a.F. zu bejahen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1985 - III ZR 211/83).

    Wird die Darlehensvaluta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt, so hat der Darlehensnehmer regelmäßig den Darlehensbetrag im Sinne des § 607 BGB empfangen, wenn der von ihm als Empfänger namhaft gemachte Dritte das Geld vom Darlehensgeber erhalten hat, es sei denn, der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden (BGHZ 152, 331, 337; BGH, Urteile vom 17. Januar 1985 - III ZR 135/83, vom 7. März 1985 - III ZR 211/83, vom 25. April 1985 - III ZR 27/84, und vom 12. Juni 1997 - IX ZR 110/96).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Mit diesem Schlagwort wird eine Ergänzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bestehen von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bezeichnet, die der BGH mit Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können, und um dem in den Entscheidungen des EuGH vom 25. Oktober 2005 (C 350/03 - Schulte und C 229/04 - Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, vorgenommen hat.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Auch dies entspricht der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 106/05).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Dieser enthält eine ausdrückliche Vollmacht der Treuhänderin zum Abschluss der Finanzierungsdarlehen, die nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (BGH Urteile vom 25.4.2006 - XI ZR 219/04 und XI ZR 29/05).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Dieser enthält eine ausdrückliche Vollmacht der Treuhänderin zum Abschluss der Finanzierungsdarlehen, die nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (BGH Urteile vom 25.4.2006 - XI ZR 219/04 und XI ZR 29/05).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; Geltendmachung der

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

  • BGH, 12.06.1997 - IX ZR 110/96

    Auswirkung des Konkurses der Gesellschaft auf einen Prozeß gegen die

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

  • BGH, 25.04.1985 - III ZR 27/84

    Bestehen eines vertraglichen Darlehensrückzahlungsanspruchs - Zu-Stande-Kommen

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.12.2006 - 9 U 79/06   

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https://dejure.org/2006,44679
OLG Karlsruhe, 28.12.2006 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2006,44679)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.2006 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2006,44679)
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