Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2000 - 3 Ta 90/00   

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https://dejure.org/2000,13320
LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2000 - 3 Ta 90/00 (https://dejure.org/2000,13320)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.12.2000 - 3 Ta 90/00 (https://dejure.org/2000,13320)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 3 Ta 90/00 (https://dejure.org/2000,13320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde eines Anwalts; Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • Anwaltsblatt

    § 10 BRAGebO, § 25 GKG 2004, § 97 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 186
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07

    Streitwertbegrenzung

    Der Senat versteht § 22 Abs. 2 S. 2 RVG dahin, dass der Streitwert für jede von mehreren Parteien, die durch denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen werden, auf bis zu 30 Mio. EUR festgesetzt werden kann und diese Beträge auch dann zu addieren sind, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2006 - 10 W 600/06 -, AGS 2007, 522; Bischof, in: Bischof u. a., RVG, 3. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 61f.; Römermann, in: Hartung/Römermann/Schorn, RVG, 2. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 26; a. A. N. Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 25 ff.; Madert, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 8; die von der Klägerin noch zitierte Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein AnwBl. 2002, 186 bezieht sich nicht auf diese Frage).
  • LAG Hamm, 07.07.2012 - 6 Ta 193/12

    Gegenstandswertfestsetzung; Ansatz des Vergleichsmehrwerts

    Die Streitwertfestsetzung richtet sich für das Verfahren und den Prozessvergleich nach § 63 Abs. 2 GKG i. V. m. § 32 Abs. 1 RVG und nicht nach § 33 RVG (LAG Schleswig-Holstein 29.12.2000 - 3 Ta 90/00; LAG Thüringen 05.03.2003 - 8 Ta 9/2003; LAG Nürnberg 22.10.2009 - 4 Ta 135/09; LAG Nürnberg 08.12.2008 - 4 Ta 148/08; LAG Nürnberg 25.06.2007 - 7 Ta 101/07; LAG Düsseldorf 26.01.2011 - 2 Ta 600/10; LAG Düsseldorf 29.03.2010 - 6 Ta 130/10; LAG Düsseldorf 20.04.2006 - 6 Ta 114/06; LAG Düsseldorf 07.06.2006 - 6 Ta 262/06; LAG Düsseldorf 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Düsseldorf 29.03.2010 - 6 Ta 130/10; LAG Düsseldorf 23.10.1986 - 7 Ta 313/86; LAG Düsseldorf 27.05.2002 - 17 Ta 221/02; LAG Düsseldorf 22.08.2005 - 17 Ta 477/05; LAG Hamm 30.06.2006 - 6 Ta 136/06; LAG Hamm 28.04.2006 - 6 Ta 95/06; LAG Baden-Württemberg 04.04.2005 - 3 Ta 44/05).

    Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Baden-Württemberg 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).

  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).
  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    Die Streitwertfestsetzung richtet sich auch für den Prozessvergleich und selbst für den Mehrvergleich nach § 63 Abs. 2 GKG und nicht nach § 33 RVG (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).
  • LAG Hamm, 30.06.2006 - 6 Ta 136/06

    Privatliquidationsrecht, Chefarzt

    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Dies ist insbesondere im Verfahren vor den Arbeitsgerichten zum Beispiel bei Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG der Fall (LAG Kiel, Beschluss vom 29.12.2000 - 3 Ta 90/00 - AnwBl 2002, 186).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 3 Ta 44/05

    Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Ob nach einem Prozessvergleich, mit dem eine arbeitsrechtliche Streitigkeit im Urteilsverfahren, in dem sich die Gerichtsgebühren nach dem Gegenstandswert richten, erledigt wird, eine Gebührenwertfestsetzung nach §§ 25 Abs. 2 GKG a.F., 63 GKG n.F., 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 BRAGO, 23. Abs. 1, 32 Abs. 1 RVG oder nach §§ 10 BRAGO, 33 RVG erfolgt, ist neuerdings umstritten (vgl. etwa LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2004 - 11 Ta 35/04; Hessisches LAG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Nr. 116; dagegen Thüringer LAG, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 Ta 9/2003; a.A. auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 3 Ta 90/00 - AnwBl 2002, 186).
  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 6 Ta 95/06
    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).
  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 6 Ta 292/07
    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.05.2001 - 14 W 319/01   

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https://dejure.org/2001,5936
OLG Koblenz, 14.05.2001 - 14 W 319/01 (https://dejure.org/2001,5936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.05.2001 - 14 W 319/01 (https://dejure.org/2001,5936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 14 W 319/01 (https://dejure.org/2001,5936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Sachverständigenkosten; Parteivereinbarung; Aufwendungsersatz; Staatskasse

  • Anwaltsblatt

    ZSEG § 7Abs. 1

  • Judicialis

    ZSEG § 7; ; ZSEG § 7 Abs. 1; ; ZSEG § 8; ; ZSEG § 16 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 7 § 7 Abs. 1 § 8 § 16 Abs. 5
    Parteivereinbarung über die einem Sachverständigen zu erstattenden Auslagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur leistungsgebundene Sachverständigenentschädigung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 430
  • MDR 2001, 1077
  • FamRZ 2002, 411
  • AnwBl 2002, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 29.10.1985 - 8 W 397/84

    Wirksame Vereinbarungen; Parteien ; Sachverständige; Vergütung ; Auslagenersatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 14 W 319/01
    Der Senat folgt der auch vom Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 2. November 1989 - 4 U 170/88 -) vertretenen Ansicht, wonach die Parteien in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 1 ZSEG rechtswirksam auch eine Vereinbarung über die Höhe der dem Sachverständigen zu erstattenden Auslagen treffen können (so auch OLG Stuttgart Rpfleger 1986, 112 und LAG Düsseldorf Juristisches Büro 1992, 765, 766 unter 4. a) ).
  • OLG Koblenz, 15.02.1985 - 14 W 43/85

    Vereinbarung einer Entschädigung; Stundensatz; Lohnentwicklung; Preisentwicklung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 14 W 319/01
    Der Senatsbeschluss vom 15. Februar 1985 (14 W 43/85) ist noch zur alten Fassung des § 7 ZSEG ergangen und daher überholt.
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16

    Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem

    Das gilt auch für den Fahrtkostenersatz als Vergütungsbestandteil gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 JVEG i. V. m. § 5 JVEG (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 14. Mai 2001 - 14 W 319/01, zit. aus juris; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 3 JVEG Rz. 3).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98   

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https://dejure.org/2000,11580
VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98 (https://dejure.org/2000,11580)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2000 - 3 A 144/98 (https://dejure.org/2000,11580)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2000 - 3 A 144/98 (https://dejure.org/2000,11580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verleihung der Rechtsfähigkeit an Feuerbestattungsverein; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Vereinszweck; Grundsatz der Subsidiarität; Ethische Bedenken gegen Gewinnerzielung; Historische Auslegung eines Gesetzes; Grundrecht der Berufsfreiheit; Qualifizierte Gefahr ...

  • Judicialis

    BGB § 22; ; FBG § 8

  • rechtsportal.de

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Krematoriums als auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Rechtssubjekt des privaten Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98
    Da der Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur um der Berufsausbildung willen in das Grundgesetz aufgenommen worden ist, sind im übrigen die Anforderungen an das die Berufsfreiheit beschränkende Gesetz um so strenger, je mehr in die Berufswahl eingegriffen wird (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377,408 "3-Stufen-Therorie").

    Eine Beschränkung der Berufsfreiheit, die sich als objektive Zulassungsschranke auswirkt, ist jedoch nur dann rechtmäßig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut erforderlich ist (BVerfGE 7, 377,408).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98
    Dann gelten auch insoweit die strengeren Anforderungen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.1987, - 1 BvR 1086, 1468, 1623, 1468, 1623/82- BVerfGE 77, 84, 106).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98
    Zunächst genügt es in diesem Zusammenhang nicht, in allgemein gehaltenen Ausführungen Gefahren für ein Gemeinschaftsgut vorauszusagen; vielmehr muß stets im einzelnen dargetan werden, welche konkreten Gefahren mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden (vgl. etwa Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.1960 - 1 BvL 53/55 - ua., BVerfGE 11, 168, 195).
  • BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98
    Der in § 22 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Subsidiarität ("in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften") soll sicherstellen, dass solche wirtschaftlichen Zusammenschlüsse vom Anwendungsbereich des § 22 BGB ausgeschlossen werden, die die Rechtsfähigkeit aufgrund anderer spezieller Gesetze (zB GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz usw.) erlangen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.1979 - 1 C 8/74, NJW 1979, 2261, 2264).
  • VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20

    Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien

    Eine in diesem Sinn mindestens geregelte objektive Zulassungsschranke ist jedenfalls an vergleichbaren verfassungsrechtlichen Anforderungen wie denen an eine objektive Berufswahlbeschränkung zu messen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2000 - 3 A 144/98 - juris Rn. 31).

    Es genügt dabei nicht, in allgemein gehaltenen Ausführungen Gefahren für ein Gemeinschaftsgut vorauszusagen, ohne dass die kausalen Zusammenhänge im Einzelnen ersichtlich wären; vielmehr muss im Einzelnen dargetan werden, welche konkreten Gefahren mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und ob diesen nicht durch gleich geeignete und mildere Mittel, wie etwa Ausübungsregelungen oder subjektive Zulassungsvoraussetzungen, mit Erfolg begegnet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 - juris Rn. 64, VG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2000, a.a.O., Rn. 33).

  • VG Berlin, 20.04.2021 - 21 K 227.20

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein Verwaltungsmonopol für die Errichtung

    Selbst eine bloße Berufsausübungsregelung hätte daher unmittelbare Auswirkungen auf die Berufswahlentscheidung, weil es privaten Bestattungsunternehmen nicht möglich wäre, den Betrieb von Feuerbestattungsanlagen/Krematorien aufzunehmen, mithin eine objektive Zulassungsschranke bestünde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2000 - 3 A 144/98 - juris Rn. 31).

    Es genügt dabei nicht, in allgemein gehaltenen Ausführungen Gefahren für ein Gemeinschaftsgut vorauszusagen, ohne dass die kausalen Zusammenhänge im Einzelnen ersichtlich wären; vielmehr muss im Einzelnen dargetan werden, welche konkreten Gefahren mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und ob diesen nicht durch gleich geeignete und mildere Mittel, wie etwa Ausübungsregelungen oder subjektive Zulassungsvoraussetzungen, mit Erfolg begegnet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 - juris Rn. 64; VG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2000, a.a.O., Rn. 33).

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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 12.06.2001 - S 21 AL 112/00   

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https://dejure.org/2001,24540
SG Düsseldorf, 12.06.2001 - S 21 AL 112/00 (https://dejure.org/2001,24540)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2001 - S 21 AL 112/00 (https://dejure.org/2001,24540)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - S 21 AL 112/00 (https://dejure.org/2001,24540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 672
  • AnwBl 2002, 186
  • NZA-RR 2002, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 12.06.2001 - S 21 AL 112/00
    Mit Entscheidung vom 24.5.2000 (1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98 und 1 BvL 15/99) erklärte das BVerfG die §§ 112 Abs. 1 S. 2 Arbeitsförderungsgesetz i. d. F. vom 14.12.1987 (BGBl I Seite 2602) und 134 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch i. d. F. vom 24.3.1997 (BGBl I Seite 594) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für verfassungswidrig, soweit danach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung sämtlicher beitragsfinanzierter Lohnersatzleistungen berücksichtigt wird.

    Die von der Antragsgegnerin bei Erlass des angefochtenen Bescheides angewandten Rechtsvorschriften waren, wie sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 24.5.2000 (aaO) ergibt, verfassungswidrig.

    Andernfalls wäre die Bewilligung von Arbeitslosengeld ohne die Berücksichtigung von Einmalzahlungen bestandskräftig geworden, was aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 24.5.2000 (aaO) zur Folge gehabt hätte, dass die Einmalzahlungen nachträglich nicht mehr berücksichtigt worden waren.

  • BSG, 05.08.1992 - 10 RKg 16/91
    Auszug aus SG Düsseldorf, 12.06.2001 - S 21 AL 112/00
    Für einen ähnlich gelagerten Fall hat das BSG mit Beschl. v. 5.8.1992 (10 RKg 16/91) entschieden, dass die Verwaltung die außergerichtlichen Kosten in vollem Umfang zu tragen hat.

    Mängel der Gesetzgebung können im Verhältnis Behörde-Bürger jedenfalls nicht dem Bürger angelastet werden und wirken sich damit im Ergebnis zum Nachteil der Behörde aus (vgl. Beschl. des BSG vom 5.8.1992, aaO, BSG vom 16.10.1991, BB 1992, 397 folgende).

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 12.06.2001 - S 21 AL 112/00
    Die Antragsgegnerin hat zwar zu Recht darauf hingewiesen, dass nach dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24.5.1991 (7 Rar 2/91) außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten sind, wenn der Erfolg der Klage nur auf einer Rechtsänderung während des Klageverfahrens beruht und dieser Rechtsänderung unverzüglich Rechnung getragen wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 8 B 28/03

    Gesetz; Kostenrisiko; Kostentragung; Kostentragungspflicht; Norm; Prozessrisiko;

    Die Beklagte muss daher die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen, obwohl jene bis zur Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an die gesetzliche Regelung in § 134 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III gebunden war (so auch BSG, Beschluss vom 5. August 1992 - 10 RKg 16/91 - im Zusammenhang mit der verfassungswidrigen einkommensabhängigen Kürzung des Kindergeldes; SG Düsseldorf NZS 2001, 672).
  • SG Magdeburg, 02.03.2016 - S 7 AS 1574/14
    Diese Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streit- standes nach billigem Ermessen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.1993 - L 5 Ka 1759/92, Breithaupt 1995, 158; 86 Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2001 - S 21 AL 112/00, NZS 2001, 672 sowie Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 193 Fln.
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