Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.08.2008

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,15281
BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08 (1) (https://dejure.org/2008,15281)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08 (1) (https://dejure.org/2008,15281)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - AnwZ (B) 46/08 (1) (https://dejure.org/2008,15281)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ergänzung eines Senatsbeschlusses um eine detaillierte Wiedergabe des Vorbringens einer Partei bei im Übrigen korrekter Darstellung des Sachverhalts

  • Judicialis

    FGG § 29; ; FGG § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 320; ; BRAO § 42 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Berichtigungsantrags sowie einer Anhörungsrüge im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02

    Berichtigung des Tatbestandes eines im Revisionsverfahren ergangenen Beschlusses

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Auch der Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05 Tz. 3) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 91/05

    Voraussetzungen der Tatbestandsberichtigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Auch der Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05 Tz. 3) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 54/96

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der lokalen Zulassung -

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Mit seinen Ausführungen greift der Antragsteller auch jetzt nur die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts in der Senatsentscheidung vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 54/96 - an.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08   

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https://dejure.org/2008,15330
BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08 (https://dejure.org/2008,15330)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08 (https://dejure.org/2008,15330)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - AnwZ (B) 46/08 (https://dejure.org/2008,15330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 584 Abs. 1; ; ZPO § 586 Abs. 2 Satz 2; ; BRAO § 42 Abs. 1; ; BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1; ; BRAO § 223 Abs. 3; ; FGG § 22 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BRAO § 42 Abs. 1, 4 § 223 Abs. 3
    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren mangels Einhaltung der Beschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Der Senat hat bisher nicht ausdrücklich entschieden, ob bei Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem die Zulassung widerrufen worden ist, durch den Anwaltsgerichtshof eine sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 1 BRAO oder eine sofortige Beschwerde nach Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO gegeben ist oder ob ein Rechtsmittel jedenfalls nach Zurückweisung eines entsprechenden Wiederaufnahmeantrags durch den Senat grundsätzlich unstatthaft ist (vgl. Beschl. vom 27. September 2006 - AnwZ (B) 90/05, Tz. 4).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Über die unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. BGHZ 44, 25).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 47/04

    Zurückweisung eines Widerrufsantrages betreffend den Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hatte der Senat durch Beschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 47/04 als unzulässig zurückgewiesen.
  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 54/96

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der lokalen Zulassung -

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08
    Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte der Senat durch Beschluss vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 54/96 zurückgewiesen.
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