Rechtsprechung
| BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und Hochschulausbildungszeiten als Anrechnungszeiten - WFG - Begrenzung - Verfassungsmäßigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung festgestellter Ausbildungszeiten im Vormerkungsbescheid, Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Gesamtleistungswertes
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- SG Köln, 27.10.2000 - S 8 RA 137/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2002 - L 14 RA 81/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2002 - L 14 RA 81/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - L 14 RA 81/00
- BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2005, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (44)
- LSG Bayern, 03.05.2007 - L 16 R 593/05 Auf den Antrag des Klägers vom 15.12.2005 unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 30.03.2004, Az. B 4 RA 36/02 und des BayLSG vom 10.08.2005, Az. L 13 R 4204/03, dass mangels wirksamer Aufhebung der Feststellungsbescheide durch den Bescheid vom 03.02.2000 insgesamt 39 Monate schulischer Anrechnungszeiten festzustellen seien, hob die Beklagte nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens mit Bescheid vom 19.06.2006 die Bescheide vom 12.06.1975, vom 25.06.1987 und vom 05.11.1993 hinsichtlich der Vormerkung der Zeit vom 04.04.1956 bis 03.04.1957 (vor Vollendung des 17. Lebensjahres) als Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung mit Wirkung ab 01.07.2006 nach § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) auf, weil nach dem WFG die Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt werden könnten.
Da das BSG in seinem Urteil vom 30.03.2004, Az. B 4 RA 36/02 nicht entschieden habe, dass eine Aufhebung vorgemerkter Zeiten generell und nach allen Bestimmungen ausgeschlossen sei, seien die früheren Vormerkungsbescheide hinsichtlich der rechtswidrig gewordenen Anrechnungszeiten wegen Schulausbildung mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben worden und daher ab 01.07.2006 Altersrente unter Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres gewährt worden.
a) Die Erklärung der Beklagten in dem Bescheid vom 03.02.2000, die vorausgehenden Feststellungsbescheide vom 25.06.1987 und vom 05.11.1993 aufzuheben, soweit sie nicht dem geltenden Recht entsprechen, genügt mangels hinreichender Bestimmtheit nicht den Erfordernissen des § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI und ist daher nicht wirksam (s. BSG, Urteile vom 30.03.2004, Az. B 4 RA 36/02 R und vom 16.12.1997, Az. 4 Ra 56/96).
Dieser Eingriff war jedoch im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit eine zulässige Änderung von Inhalt und Schranken (so etwa BSG, Urteil vom 30.03.2004, Az. B 4 RA 36/02 R).
- LSG Bayern, 24.05.2011 - L 6 R 332/10
1. § 44 SGB X verpflichtet den Rentenversicherungsträger nicht zur …
Mit Schreiben vom 30.08.2006 wandte sich der Kläger an die Beklagte und machte geltend, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 30.03.2004 (B 4 RA 36/02 R) entschieden, dass Versicherte in Rentenfällen Anspruch auf Berücksichtigung aller verbindlich festgestellter Schul- und Hochschulausbildungszeiten hätten, wenn diese Feststellungen nicht bis zur Erteilung des Rentenbescheides ausdrücklich und mit eindeutiger Bestimmtheit aufgehoben worden seien.In der mündlichen Verhandlung hat der Kläger jeweils eine Kopie des Vormerkungsbescheides (vom 17.07.1985) sowie des Rentenbescheides vorgelegt und ausgeführt, erst durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil des 4. Senats des BSG vom 30.03.2004,B 4 RA 36/02 R) habe er die Bindungswirkung der Vormerkung bestätigt gesehen und nur aufgrund der zunächst ungeklärten Rechtslage habe er auf eine rechtzeitige Beanstandung der Rentenfeststellung verzichtet.
Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (insbesondere des 4. Senats des BSG vom 30.03.2004, a.a.O.) stehen diesem Ergebnis nicht entgegen, zumal diese höchstrichterlichen Entscheidungen bisher nicht die Aufhebung unanfechtbarer Rentenbescheide zum Gegenstand hatten.
Denn für den Adressaten hatte sich (durch die Verwendung von Textbausteinen) nicht "klar und unzweideutig" ergeben, welche Tatbestände aufgehoben werden sollten; ihm blieb es vielmehr überlassen, "Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen" (BSG, 4. Senat, Urteil vom 30.03.2004, a.a.O).
- BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
Begrenzte Gesamtleistungsbewertung - Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug - …
Hat der Versicherte Tatbestände von "rentenrechtlichen Zeiten" erfüllt, erlangt er jeweils zeitgleich einen Rangstellenwert, dessen anteilige Höhe aus "beitragsfreien" Zeiten im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung von dem Verhältnis der in den "Beitragszeiten" versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der kalenderjährlich zeitgleich versichert Gewesenen abhängig ist (§§ 63 Abs. 3, 71 Abs. 1 SGB VI;… vgl dazu auch BSGE 78, 138, 142 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 S 5;… BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 16;… BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 19; BSG Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R, veröffentlicht in JURIS).Die Änderungen des WFG waren ua auf eine Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb des Systemversprechens gerichtet, die sich ua durch Leistungen der Rentenversicherungsträger in die neuen Bundesländer gegenüber der Situation bei Verabschiedung des RRG 1992 im Jahre 1989 verschlechtert hatte (vgl BSG Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 36/02 R, SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 20 ff mwN).
- LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 4220/03 Wie das BSG bereits entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Einführung der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung die verfassungsmäßigen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit nicht verletzt (vgl. BSG 78, 138; SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
Ausbildungszeiten, für die Beiträge weder gezahlt wurden, noch als gezahlt gelten, sind daher unabhängig von weiteren Voraussetzungen für ihre Anrechenbarkeit im Leistungsfall und der Finanzierung der für diese Zeiten erbrachten Leistungen keine auf Beitragsleistung beruhenden Zeiten (vgl. BVerfGE 58, 81; zur Bewertung beitragsloser Ausbildungszeiten vgl. BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
Soweit sich der Kläger auf "Grundsätze" des Vorlagebeschlusses des BSG vom 16. Dezember 1999, Az.: B 4 RA 11/99 R, beruft, in dem der 4. Senat des BSG die Auffassung vertreten hat, die Änderung der Bewertung der ersten Berufsjahre durch § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a, S. 2 SGB VI in der Fassung des WFG stelle jedenfalls bei Versicherten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des WFG des 55. Lebensjahr vollendet hatten, einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsgebot dar, ist darauf hinzuweisen, dass derselbe Senat in seinen Urteilen vom 18. April 1996 (BSGE 78, 138) und 30. März 2004 (SozR 4-2600 § 149 Nr. 1) die Einführung der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung und deren Änderung durch das WFG (Verkürzung des Übergangszeitraums) ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt hat.
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2007 - L 2 R 4112/06
Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und …
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Urteile vom 30. März 2004 - B 4 RA 36/02 R und 46/02 R) hob die Beklagte mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 13. Dezember 2004 die oben genannten Vormerkungsbescheide für die Zukunft ab 1. Januar 2005 auf.Im Vormerkungsbescheid vom 19. Mai 1988 hat die Beklagte auf der Grundlage des bei seinem Erlass geltenden Rechts Feststellungen über Tatbestände einer rentenversicherungsrechtlich relevanten Vorleistung, die grundsätzlich in den späteren Rentenbescheid und damit in den Rentenwert eingehen, getroffen (vgl. u.a. BSG Urt. v. 30.03.2004 B 4 RA 36/02 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
Vormerkungsbescheide bedürfen einer ausdrücklichen Aufhebung (BSG, Urt. vom 30. April 2004 - B 4 RA 36/02 R und B 4 RA 46/02 R -).
- BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R
Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom …
Aus dem Vollrecht (= Stammrecht) entsteht als dessen Rechtsfrucht zu Beginn eines jeden Monats ein Anspruch (§ 194 Bürgerliches Gesetzbuch) gegen den Rentenversicherungsträger auf Zahlung eines Betrags in Höhe des Geldwerts des Stammrechts (= eigentumsgeschützter Einzelanspruch; stellv dazu jeweils mwN, BSG Vorlagebeschlüsse vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R, B 4 RA 49/99 R, vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R und vom 30. März 2004 - B 4 RA 24/02 R;… BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 18 f;… BSGE 92, 113 RdNr 56 ff = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 56 ff; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 21 f; dazu auch: BSG Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R sowie zuletzt Teilurteil und Vorlagebeschluss vom 23. August 2005 - B 4 RA 28/03 R). - LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 502/05 Wie das BSG bereits entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Einführung der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung die verfassungsmäßigen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit nicht verletzt (vgl. BSG 78, 138; SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
Ausbildungszeiten, für die Beiträge weder gezahlt wurden, noch als gezahlt gelten, sind daher unabhängig von weiteren Voraussetzungen für ihre Anrechenbarkeit im Leistungsfall und der Finanzierung der für diese Zeiten erbrachten Leistungen keine auf Beitragsleistung beruhenden Zeiten (vgl. BVerfGE 58, 81; zur Bewertung beitragsloser Ausbildungszeiten vgl. BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
Soweit sich die Klägerin auf "Grundsätze" des Vorlagebeschlusses des BSG vom 16. Dezember 1999, Az.: B 4 RA 11/99 R, beruft, in dem der 4. Senat des BSG die Auffassung vertreten hat, die Änderung der Bewertung der ersten Berufsjahre durch § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a, S. 2 SGB VI in der Fassung des WFG stelle jedenfalls bei Versicherten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des WFG des 55. Lebensjahr vollendet hatten, einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsgebot dar, ist darauf hinzuweisen, dass derselbe Senat in seinen Urteilen vom 18. April 1996 (BSGE 78, 138) und 30. März 2004 (SozR 4-2600 § 149 Nr. 1) die Einführung der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung und deren Änderung durch das WFG (Verkürzung des Übergangszeitraums) ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - L 16 R 758/10
Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung; Rentenbescheid; …
Mit Schreiben vom 14. März 2007 erbat die Klägerin das "weitere Ruhen des Widerspruchsverfahrens" und wies u.a. auf die Entscheidungen des BSG nach den Aktenzeichen B 4 RA 46/02 R, B 4 RA 36/02 R und B 4 RA 14/02 R (Stichwort: Schule) hin.Im Klageverfahren hat die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des BSG vom 30. März 2004 - B 4 RA 36/02 R - und - B 4 RA 46/02 - vorgetragen, ihr stehe der Anspruch nach § 44 SGB X zu, da bislang eine Aufhebung des Bescheides vom 30. März 1989 fehle, weshalb die Beklagte nach wie vor daran gebunden sei.
Auch Verwaltungsakte, mit denen für die Leistungsbewilligung maßgebende Tatbestände bindend festgestellt werden, wie dies bei rentenrechtlichen Vormerkungsbescheiden nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der Fall ist (vgl. BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1), gestalten die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des bewilligenden Verwaltungsaktes maßgebende materielle Rechtslage.
- LSG Bayern, 26.04.2006 - L 16 R 88/05 Der Kläger wandte sich an die Beklagte und wies auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.04.2004 (B 4 RA 36/02 R) sowie eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.08.2005 (L 13 R 4204/03) hin.
Dieser Vormerkungsbescheid ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (siehe Rechtsprechung des BSG zuletzt in den Urteilen vom 30.03.2004 , B 4 RA 46/02 R Rdnr. 28 m.w.N. sowie 4 RA 36/02 R Rdnr. 16), der im Interesse der Versicherten Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz schafft.
Denn hat ein Versicherter Tatbestände von "rentenrechtlichen" Zeiten erfüllt, erlangte er jeweils zeitgleich einen Rangstellenwert, dessen endgültige Höhe bei "beitragsfreien" Zeiten im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung von dem Verhältnis der in den übrigen Zeiten Versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der kalenderjährlich zeitgleich versichert Gewesenen abhängig ist (§§ 63 Abs. 3, 71 Abs. 1 SGB VI vergleiche dazu auch BSG vom 30.03.2004 B 4 RA 36/02 R.
- LSG Bayern, 20.09.2006 - L 13 R 17/06 Mit Bescheid vom 30.12.2005 hat daraufhin die Beklagte die Rente unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30.03.2004, Az.: B 4 RA 36/02 R = BSGE 78, 138; SozR 4-2600 § 149 Nr. 1, B 4 RA 46/02 R) für die Zeit vom 01.05.1999 bis 20.11.2005 unter Zugrundelegung des mit Bescheid vom 19.08.1983 mitgeteilten Versicherungsverlaufs neu festgestellt und für die Rente ab 01.12.2005 einen weiteren Bescheid angekündigt.
Wie das BSG bereits entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Einführung der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung die verfassungsmäßigen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit nicht verletzt (vgl. BSGE 78, 138; SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
Ausbildungszeiten, für die Beiträge weder gezahlt wurden noch als gezahlt gelten, sind daher unabhängig von weiteren Voraussetzungen für ihre Anrechenbarkeit im Leistungsfall und der Finanzierung der für diese Zeiten erbrachten Leistungen keine auf einer Beitragsleistung beruhende Zeiten (vgl. BVerfGE 58, 81; zur Bewertung beitragsloser Ausbildungszeiten vgl. BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1).
- LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 586/09
Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Vormerkungsbescheid - …
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R
Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - L 22 R 1373/07
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung; Begrenzung auf 36 Kalendermonate; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08
Anrechnungszeit - Hochschulausbildung - Höchstdauer - Gesamtleistungsbewertung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 14 RA 32/01
Rentenversicherung
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr - …
- BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R
Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis …
- LSG Bayern, 17.12.2009 - L 14 R 916/08
Aufhebung eines bestandskräftigen Vormerkungsbescheiden - Überprüfung des …
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 R 3052/09
Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Berücksichtigung von Überentgelten - …
- LSG Bayern, 10.08.2005 - L 13 R 4204/03
- BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 8 R 691/10
Rentenversicherung
- SG Nürnberg, 17.08.2007 - S 17 R 177/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 7 B 91/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
Rentenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - L 8 R 54/00
Displaced Persons, DP-Lager Leipheim und Neu-Ulm, UNRRA, (PC)IRO, …
- LSG Berlin, 29.07.2004 - L 8 RA 18/01
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2006 - L 10 R 3634/05
Ausbildungsanrechnungszeit - Zeit zwischen Schulabschluss und Beginn einer …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 R 1780/06
Sozialverwaltungsverfahren - Aufhebung eines Rentenbescheides - richtige …
- LSG Bayern, 18.11.2008 - L 6 R 728/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - L 8 R 71/09
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
Rentenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - L 4 RA 8/03
Rentenrechtliche Folgen des Sozialversicherungsabkommens zwischen der DDR und der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 7 B 92/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Bayern, 30.07.2009 - L 6 R 120/09
Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Verfassungsmäßigkeit
- LSG Bayern, 25.04.2012 - L 13 R 864/11
Die Multiplikation der nach § 22 Abs. 1 und 3 Fremdrentengesetz maßgeblichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 4 RA 51/03
Voraussetzungen der Anerkennung in der UdSSR zurückgelegter Beitragszeiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 AS 1663/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Bayern, 24.07.2012 - L 6 R 421/11
Zur Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden im Kontenklärungsverfahren …
- LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 699/03
- SG Detmold, 09.12.2005 - S 13 AS 51/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Nürnberg, 14.06.2007 - S 12 R 926/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 268/07
