Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 12.11.2003

Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R   

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https://dejure.org/2006,3068
BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R (https://dejure.org/2006,3068)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R (https://dejure.org/2006,3068)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R (https://dejure.org/2006,3068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Ermessensausübung

  • openjur.de

    Kraftfahrzeughilfe; behinderungsbedingte Zusatzausstattung; Gebrauchtwagen; Ermessensausübung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Ermessensausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Ermessensausübung

  • Judicialis

    KfzHV § 3 Abs 1; ; KfzHV § 4 Abs 2; ; KfzHV § ... 7 S 1; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 9 Abs 1 S 1; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 9 Abs 2; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 13 Abs 1; ; SGB VI F: 16.12.1997 § 16 Abs 1 Nr 1; ; RehaAnglG § 9 Abs 2; ; OrthV F: 04.10.1989 § 27 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behinderungsbedingte Zusatzausstattung im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenübernahme für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs; Merkmal der behinderungsbedingten Erforderlichkeit; Relevanz des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins von Gebrauchsvorteilen für einen Nichtbehinderten; Zusammenhang zwischen ...

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kraftfahrzeughilfe für Zusatzausstattungen (RA Heike Palomino-Maiwald)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 3/00 R

    Kostenübernahme für die Ausstattung eines Kfz in der Kriegsbeschädigtenversorgung

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Zur Klarstellung betont der Senat jedoch, dass sich mangels entsprechender Vorgaben der KfzHV insoweit am Charakter als Ermessensentscheidung nichts ändert, während die Rechtsprechung bei der vergleichbaren Prüfung nach der OrthV von einer gebundenen Entscheidung auszugehen scheint (BSG vom 14. Februar 2001 - B 9 V 3/00 R - HVBG-INFO 2001, 1732).
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Nach gesetzessystematischer Auslegung steht nur die in einem zweiten Schritt zu treffende Entscheidung, "wie" eine Rehabilitation durchzuführen ist, im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (stRspr vgl ua BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Die Formulierung des 4. Senats des BSG, wonach die Zusatzausstattung "objektiv im wesentlichen behinderungsbedingt ... erforderlich" sein müsse (Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 S 4), mit der das LSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senats argumentiert (vgl BSGE 73, 142, 143 f = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 S 3 zur Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - Orthopädie-Verordnung ), findet im Text der KfzHV keine Stütze.
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Ein Verstoß gegen § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG liegt daher nur vor, wenn das Gericht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und sein Urteil auf diesem Mangel beruhen kann (zu allem BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 8/03 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeug-Hilfe - Verkehrswert eines Altwagens -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Die Formulierung des 4. Senats des BSG, wonach die Zusatzausstattung "objektiv im wesentlichen behinderungsbedingt ... erforderlich" sein müsse (Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 S 4), mit der das LSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senats argumentiert (vgl BSGE 73, 142, 143 f = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 S 3 zur Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - Orthopädie-Verordnung ), findet im Text der KfzHV keine Stütze.
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 139/16 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen

    Damit sei dessen serienmäßige Ausstattung nach § 4 Abs. 2 KfzHV der Maßstab für die Bestimmung des Bedarfs an einer Zusatzausstattung gemäß § 7 KfzHV im Sinne der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG (Urteil vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1).

    Aus diesen Normen hat der 5. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21.3.2006 (B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 - Juris RdNr 22) geschlossen, dass die Entscheidung, ob eine Zusatzausstattung vorliegt, sich danach richtet, ob das anzuschaffende Kfz die begehrte Ausstattung serienmäßig hat oder diese nur über einen Aufpreis zum Grundpreis erhältlich ist.

    Auf diesem Markt müsse sich der Versicherte bedienen; demzufolge seien die gesetzlichen Vorschriften, die ihm eine entsprechende Beschaffung ermöglichten, unter Berücksichtigung ihres Sinns und Zwecks so auszulegen, dass sie den realen Gegebenheiten Rechnung trügen (BSG vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 - Juris RdNr 22, 23) .

    Die Klägerin benennt zwar aus der Entscheidung des BSG vom 21.3.2006 (B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1) den folgenden tragenden Rechtssatz: "Zusatzausstattungen sind nur solche Ausstattungselemente, die nicht im Grundpreis des Fahrzeugs enthalten sind und daher mit zusätzlichem Aufwand angeschafft werden müssen." Sie legt jedoch nicht dar, dass das LSG diesem widersprochen habe.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 3768/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R klargestellt, dass Zusatzausstattungen im Sinne des § 7 KfzHV solche Ausstattungselemente seien, die nicht im Grundpreis des Fahrzeugmodells enthalten seien und daher mit zusätzlichem Aufwand angeschafft werden müssten.

    Das Urteil des BSG vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R könne zu keiner Änderung dieser Rechtsauffassung führen.

    Ob eine Zusatzausstattung vorliegt, entscheidet sich mithin danach, ob das anzuschaffende Kfz die begehrte Ausstattung serienmäßig hat oder diese nur über einen Aufpreis zum Grundpreis erhältlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R).

    Auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin erwähnten Ausführungen im Urteil des BSG vom 21. März 2006 (a.a.O.) zum Gebrauchtwagenkauf ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Hierfür müsste dann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KfzHV die Anmietung eines Stellplatzes "unumgänglich" gewesen sein (vgl zu einem ähnlichen Prüfungsansatz im Rahmen der "Erforderlichkeit" gem § 7 KfzHV zuletzt BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Diese Erstattungsnorm bezieht sich - wie vorliegend - (u.a.) auf LTA i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Var. 3, § 16 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI; dazu statt vieler nur BSG 21.03.2006, B 5 RJ 9/04 R, in juris, Rn. 11; Senatsurteil vom 17.11.2022, L 10 R 2848/21, in juris, Rn. 21 m.w.N.) im Oktober 2019 bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung (a.F.), i.V.m. § 49 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4 SGB IX (in der bis zum 05.12.2019 geltenden Fassung), denn darum handelt es sich bei der in Rede stehenden "Nachqualifizierung" (i.S. einer Weiterbildung) bei der Bildungsakademie.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit

    Dies ergibt sich auch aus der Überlegung, dass die isolierte Gewährung der Kfz-Hilfe geeignet ist, etwa einen anderen Hauptleistungsanspruch - etwa auf Erwerbsminderungsrente - auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R -, BSGE 107, 157-165; BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R -, SozR 4-5765 § 7 Nr. 1, SozR 4-2600 § 13 Nr. 1, Rn. 5).
  • BSG, 15.03.2011 - B 5 R 338/10 B
    7 Die Klägerin macht geltend, dass LSG weiche in seiner Entscheidung vom dem Urteil des BSG vom 21.3.2006 (B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1) ab.

    Die Klägerin trägt selbst vor (vgl Bl 4, 2. Abs der Beschwerdebegründung), dass der Klage unter Berücksichtigung der vom BSG (in seiner Entscheidung vom 21.3.2006- B 5 RJ 9/04 R) geforderten Auslegung des § 7 KfzHV nach Sinn und Zweck stattzugeben war.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2012 - L 9 R 1979/12

    Bewilligung von Kraftfahrzeughilfe

    Die Klägerin macht zur Begründung der Beschwerde im Wesentlichen geltend, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen die Entscheidung des BSG vom 21. März 2006, B 5 RJ 9/04 R, weil die Gewährung der Kostenübernahme für die Zusatzausstattung nicht nach § 4 Abs. 3 KfzHV ausgeschlossen sei und die Beklagte das ihr infolgedessen eingeräumte Ermessen bei ihrer Entscheidung nicht ausgeübt habe.

    Sie steht - entgegen dem Vorbringen der Klägerin - auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 21. März 2006, B 5 RJ 9/04 R, da in dieser Entscheidung das gebraucht erworbene Kfz nach § 4 Abs. 3 KfzHV förderungsfähig war, wie das LSG festgestellt hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2848/21

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Wie das SG in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Gerichtsbescheids, u.a. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, zutreffend dargelegt hat, besteht nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 16 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI - i.V.m. § 49 Abs. 3 Nrn.1 und 7, Abs. 8 Satz 1 Nr. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX - jeweils in der zum Antragszeitpunkt - hier: 22.11.2020 - maßgeblichen Fassung, s. dazu nur BSG 21.03.2006, B 5 RJ 9/04 R, in juris, Rn. 11; Senatsurteil vom 16.07.2020, L 10 R 4859/17, m.w.N.) indes ein gebundener Anspruch lediglich hinsichtlich des "Ob" von LTA, nicht hingegen auf eine konkrete LTA bzw. - hier - konkrete technische Arbeitshilfe respektive eine Kostenübernahme dafür (sog. Wie der Leistungserbringung; s. dazu im Einzelnen nur Senatsurteil vom 16.07.2020, L 10 R 4859/17; Stähler in jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., § 16 Rn. 15, Stand 01.04.2021; Luik in jurisPK SGB IX, 3. Aufl., § 49 Rn. 113, Stand 17.06.2020, alle m.w.N., auch zur Rspr. des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2020 - L 9 R 3858/17

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen

    Über die rechtlichen Voraussetzungen ist zudem nach Maßgabe jener Rechtsvorschriften zu entscheiden, die zu dem Zeitpunkt gegolten haben, als die konkrete Leistung notwendig geworden ist (vgl. BSG, Urteile vom 27.04.1982 - 1 RA 71/80 -, juris Rn. 28 und vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R -, juris Rn. 11).
  • BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Lediglich die in einem zweiten Schritt zu treffende Entscheidung, "wie" eine Teilhabeleistung durchzuführen ist, steht im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 Abs. 1 S 2 SGB I) des Rentenversicherungsträgers (sog Auswahlermessen - stRspr, vgl nur Senatsurteile vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 RdNr 11 und vom 23.2.2000 - B 5 RJ 8/99 R - BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2 S 3 mwN).
  • BSG, 09.08.2016 - B 13 R 165/16 B
  • VG Augsburg, 25.10.2011 - Au 3 K 11.480

    Beschaffung eines Kraftfahrzeugs; Zuschuss; Ermessen; öffentliche Verkehrsmittel;

  • VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 3 K 07.914

    Kraftfahrzeughilfe; behinderungsbedingte Zusatzausstattung; Ermessen

  • VG Augsburg, 13.04.2010 - Au 3 K 10.70

    Beschaffung eines Kraftfahrzeugs; Zuschuss; Ermessen; öffentliche Verkehrsmittel;

  • VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 3 E 08.136

    Einstweilige Anordnung; behinderungsbedingte Zusatzausstattung; Ermessen

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20421
LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02 (https://dejure.org/2003,20421)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02 (https://dejure.org/2003,20421)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. November 2003 - L 6 RJ 308/02 (https://dejure.org/2003,20421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur behindertengerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs; Gesundheitsbeschädigung in Form einer Querschnittslähmung; Notwendigkeit eines Kraftfahrzeuges für die Ausübung der Arbeitstätigkeit; Voraussetzungen von behinderungsbedingten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Kostenübernahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02
    Da allein die Behauptung der inneren Motivation hierfür keinen ausreichenden Anhaltspunkt bietet, wird geprüft, ob die objektiv feststellbaren Umstände auf eine schädigungsbedingte Veranlassung schließen lassen bzw. eine Wertung des schädigungsbedingten Motivanteils erlauben (Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 12/93).

    Dies hängt im Einzelnen von der Konstellation des Einzelfalls ab: Ein nachträglicher Einbau einer Automatik in der Werkstatt soll als Beleg für die Schädigungsbedingtheit der Anschaffung ausreichen, weil Nachrüstungen sonst für Nichtgeschädigte die Ausnahme, insbesondere zeit- und kostenaufwändig seien (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 12/93).

    Wenn ein Fahrzeugtyp serienmäßig mit Automatik ausgestattet ist, gelinge die Wertung des schädigungsbedingten Motivanteils dagegen nicht, weil Beschädigte und Nichtbeschädigte sich insoweit gleichförmig verhielten (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 12/93).

    Beim Erwerb einer Fahrzeugvariante, die als Teil eines Pakets von - auch nicht behinderungsbedingten - Zusatzausstattungen die Automatik einschließt, soll das Gleiche gelten (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 12/93), jedenfalls dann, wenn die Ausstattungen nicht einzeln erhältlich sind (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 17/93).

    Einen Vergleich mit einer Variante ohne serienmäßige Automatik bzw. ein "Herausrechnen" der Automatik aus dem Preis des Fahrzeugs oder Ausstattungspakets hatte das Bundessozialgericht zunächst zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten nicht zugelassen (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 12/93).

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02
    Das Bundessozialgericht hat zwar in seinem Urteil vom 16.11.1993, Az. 4 RA 22/93, auf das es auch in seiner Entscheidung vom 21.03.2001, Az. B 5 RJ 8/00 R, Bezug nimmt, betont, dass die Beklagte über die Erstattung von Kosten nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu befinden hat und in deren Rahmen nur die Kosten einer gemessen an der Rehabilitationsaufgabe objektiv notwendigen behinderungsbedingten Zusatzausstattung übernehmen darf.

    Das Bundessozialgericht hat sich, soweit ersichtlich, bislang nur in seiner Entscheidung vom 16.11.1993, Az. 4 RA 22/93, näher mit diesem Merkmal befasst.

    Dabei richtet sich das Maß des Erforderlichen, wie im Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.11.1993, Az. 4 RA 22/93, ausgeführt, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls einerseits und des Grundsatzes der Gleichheit der Versicherten andererseits nach dem Rehabilitationszweck und den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02
    Das Bundessozialgericht hat zwar in seinem Urteil vom 16.11.1993, Az. 4 RA 22/93, auf das es auch in seiner Entscheidung vom 21.03.2001, Az. B 5 RJ 8/00 R, Bezug nimmt, betont, dass die Beklagte über die Erstattung von Kosten nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu befinden hat und in deren Rahmen nur die Kosten einer gemessen an der Rehabilitationsaufgabe objektiv notwendigen behinderungsbedingten Zusatzausstattung übernehmen darf.

    Auch in seinem Urteil vom 21.03.2001, Az. B 5 RJ 8/00 R, hat das Bundessozialgericht im die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe auf die zur Orthopädieverordnung ergangene Rechtsprechung Bezug genommen.

  • BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02
    Später hat es dann eine Kostenübernahme doch gebilligt, wenn die Automatik im Rahmen eines Ausstattungspakets erworben wurde, dessen Elemente auch ohne Automatikschaltung gesondert hätten angeschafft werden können, so dass sich der Preis der Automatikschaltung pauschalisiert aus dem Paketpreis herausrechnen lässt (Urteil vom 20.10.1999, Az. B 9 V 23/98 R).
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 17/93
    Auszug aus LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02
    Beim Erwerb einer Fahrzeugvariante, die als Teil eines Pakets von - auch nicht behinderungsbedingten - Zusatzausstattungen die Automatik einschließt, soll das Gleiche gelten (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 12/93), jedenfalls dann, wenn die Ausstattungen nicht einzeln erhältlich sind (Urteil vom 29.09.1993, Az. 9 RV 17/93).
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