Rechtsprechung
   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch"

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; ZPO § 141; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 398 Abs. 1; ZPO § 448; ZPO § 451

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch"

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht - Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch"; Parteivernehmung zur Aufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweiswürdigung bei erstinstanzlicher Parteivernehmung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch"

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

  • ArbG Dresden, 29.06.1999 - 14 Ca 744/99
  • LAG Sachsen, 03.03.2000 - 3 Sa 778/99
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 100, 52
  • NJW 2002, 2196
  • BB 2002, 1494 (Ls.)
  • BB 2002, 1814
  • DB 2002, 1328
  • NZA 2002, 731



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06  

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Er hat deshalb die Tatsachen vorzutragen und ggf. zu beweisen, welche die angedrohte außerordentliche Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 57; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03  

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, eine ordentliche Kündigung zu akzeptieren und auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu verzichten, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats seit 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; zuletzt 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06  

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6).
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  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01  

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - RzK I 9 k Nr. 25; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53; zuletzt: 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 39).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06  

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Dies ist für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531, zu III 1 b der Gründe; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, zu B III 2 b bb der Gründe; zu Unrecht skeptisch: Sächsisches LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05  

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 55 f.).

    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 56).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02  

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Nur von einem persönlich anwesenden Zeugen kann sich der Richter einen Eindruck verschaffen und dem Zeugen Fragen über solche Umstände vorlegen, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 20. Dezember 1990 - 2 AZR 379/90 - 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP ZPO § 398 Nr. 3 = EzA ZPO § 398 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09  

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wirksamkeit trotz Kündigungsandrohung -

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - BGB § 123 Nr. 66; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8) .

    Die Drohung mit einer Kündigung ist dabei widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, wobei allerdings nicht erforderlich ist, dass die Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - aaO; BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63) .

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - aaO) .

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03  

    Aufhebungsvertrag

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, eine einvernehmliche Beendigung oder ordentliche Kündigung zu akzeptieren und auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu verzichten, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats seit 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; zuletzt 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1).

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer Kündigung bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (Senat 21. März 1996 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 5. Dezember 2002 aaO).

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03  

    Aufhebungsvertrag

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, eine einvernehmliche Beendigung oder ordentliche Kündigung zu akzeptieren und auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu verzichten, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats seit 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; zuletzt 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1).

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer Kündigung bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (Senat 21. März 1996 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 5. Dezember 2002 aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2008 - 2 Ta 51/08  

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Drohung

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06  

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08  

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Abfallentsorgung - Beginn der

  • LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07  

    Beweisverwertungsverbot

  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 1283/02  

    Verhaltensbedingte Kündigung, Verhaltens- und Leistungsmängel, Darlegungs- und

  • LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07  

    Klagefrist bei Eigenkündigung

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02  

    Nachweisgesetz, Verletzung, Folgen

  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11  

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02  

    Gerechtfertigte fristlose Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 588/05  

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04  

    Anfechtung einer Ausscheidensvereinbarung durch Arbeitnehmer welchem wegen

  • BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06  

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07  
  • LAG Hamm, 25.03.2011 - 10 Sa 1788/10  

    Außerordentliche Kündigung; Holzdiebstahl; Interessenabwägung; Entbehrlichkeit

  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 10 Sa 993/09  

    Vergütungsklage einer Arbeitnehmerin; unbewiesener Erfüllungseinwand der

  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10  

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 Sa 1115/11  

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2009 - 6 Sa 505/09  

    Nichtige Eigenkündigung bei Kündigungsdrohung durch Personalleiter;

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