Rechtsprechung
BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag - Ausscheiden vor Wirksamwerden
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 17.10.1974 - 2 Ca 918/74
- LAG Hamm, 16.01.1975 - 3 Sa 1023/74
- BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Papierfundstellen
- BAGE 28, 14
- NJW 1976, 1551
- MDR 1976, 698
- VersR 1977, 147
- DB 1976, 1111
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung - …
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Auch der Erste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gehen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entlohnung aus (BAG 13, 103 ff. = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat freilich in dem bereits erwähnten Urteil AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie (am Ende der Gründe) eine Differenzierung zwischen ausgeschiedenen und im Betrieb verbliebenen Arbeitnehmern gelten lassen; das Urteil betrifft jedoch einen anderen Sachverhalt.
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Das rechtfertigt es, den Tarifvertragsparteien einen weiten Ermessensspielraum einzuräumen (vgl. BAG 22, 144 [151 f.J = AP Er. 12 zu § 15 AZO [zu IV 3 der Gründe mit vielen Nachweisen]; BAG 22, 252 [267] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B IV 3 der Gründe]). - BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68
Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag - …
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Das rechtfertigt es, den Tarifvertragsparteien einen weiten Ermessensspielraum einzuräumen (vgl. BAG 22, 144 [151 f.J = AP Er. 12 zu § 15 AZO [zu IV 3 der Gründe mit vielen Nachweisen]; BAG 22, 252 [267] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B IV 3 der Gründe]).
- BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Es ist die Aufgabe des Gleichbehandlungsgrundsatzes, gerade bei der einheitlichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch allgemeine Vertragsbedingungen die "Übermachtkontrolle" im Einzelarbeitsvertragsrecht herbeizuführen (Mayer-Maly, AR-Blattei, D, "Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis", I A), nicht anders als bei der allgemeinen Billigkeitskontrolle (hierzu auch BAG 23, 160 [163 f.] = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle und BAG AP Nr. 2 aaO [jeweils zu II der Gründe]). - BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61
Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der …
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Auch der Erste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gehen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entlohnung aus (BAG 13, 103 ff. = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72
Gehaltserhöhung - Lohnniveau
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Der erkennende Senat hat sich diesem Standpunkt in dem Urteil AP Nr. 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung angeschlossen. - BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 235/73
Gratifikation - Lohnnachzahlungen aufgrund allgemeiner Lohnerhöhungen - …
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Bei einer allgemein an die früher erbrachte Arbeitsleistung anknüpfen den Lohnerhöhung kann dieser Grund jedoch in aller Regel nicht zu einer Differenzierung der hier vorliegenden Art herangezo gen werden; denn die Pflicht zur Lohnzahlung ist von der Wahrung der Betriebstreue rechtlich und wirtschaftlich unabhängig (vgl. auch BAG AP Nr. 79 zu § 611 BGB Gratifikation sowie Schwerdtner, Anm. AP aaO [zu III 2b]). - BAG, 25.06.1964 - 5 AZR 440/63
DGB - Allgemeinen Anstellungsbedingungen - Tarifvertrag - Tariflicher Anspruch …
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Kraft der gewollten Angleichung an die tarifliche Regelung im öffentlichen Dienst muß es auch im Geltungsbereich der AVR genügen, daß ein Arbeitsverhältnis während des am 1. Januar 1974- beginnenden RückwirkungsZeitraumes bestanden hat, soweit diese Richtlinien nicht rechtswirksam Ausnahmen vorsehen, c) Die AVR sind allerdings keine Rechtsnormen; sie wirken deshalb nur kraft einzelvertraglicher Übernahme auf die Arbeitsverhältnisse ein (BAG 14-, 61 [63] = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG [zu 1 der Gründe]; ähnlich bei den allgemeinen Anstellungsbedingungen des DGB, vgl. BAG 16, 14-1 [14-5 f.] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gewerkschaftsangestellte [zu II 1 der Gründe]). - BAG, 25.04.1959 - 2 AZR 363/58
Öffentliches Arbeitsleben - Privates Arbeitsleben - Lohnwelle - Gewährung …
Auszug aus BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits vor langem ausgesprochen hat, dürfen einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund von einer Lohnerhöhung aus geschlossen werden, die der Arbeitgeber im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewegung ("Lohnwelle") der großen Mehrzahl seiner Arbeitnehmer gewährt (AP Nr. 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
stigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).Diese Grundsätze gelten ins besondere auch bei der Entlohnung (vgl. BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Denn die Pflicht zur Lohnzahlung sei von der Wahrung der Betriebstreue rechtlich und wirtschaftlich unabhängig (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit insoweit zust. Anm. Schwerdtner) .
Eine Beschränkung auf bestimmte Arbeitnehmergruppen, etwa nur auf die inzwischen ausgeschiedenen Arbeitnehmer, engt die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien ungerechtfertigt ein (a.A. Schwerdtner, Anm. AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
Gerade wegen der den Tarifvertragsparteien durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie muß es ihnen überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79 Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).
Diese Grundsätze gelten insbesondere auch bei der Entlohnung (vgl. BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TUG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Denn die Pflicht zur Lohnzahlung sei von der Wahrung der Betriebstreue rechtlich und wirtschaftlich unabhängig (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit insoweit zust. Anm. Schwerdtner).
Eine Beschränkung auf bestimmte Arbeitnehmergruppen, etwa nur auf die inzwischen ausgeschiedenen Arbeitnehmer, engt die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien ungerechtfertigt ein (a.A. Schwerdtner, Anm. AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
Hinsicht auszugleichen (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93
Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung
In seinen weiteren Entscheidungen ist vor allem der Fünfte Senat in seiner Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen anzuwenden ist, soweit sie auf einer Regelung des Arbeitgebers beruhen (Urteile vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - AP Nr. 40, 42, 44 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87
Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die …
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen im Arbeitsverhältnis auszuschließen und schlechter zu stellen (BAGE 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern freiwillige Leistungen zuwendet, muß die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 5.Einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern dürfen deshalb nicht ohne sachlichen Grund von einer Lohnerhöhung ausgeschlossen werden, die der Arbeitgeber im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewegung (Lohn welle) der großen Mehrzahl seiner Arbeitnehmer gewährt (BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen).
Beispielsweise ist es sachwidrig, wenn der Arbeitgeber von der Zahlung freiwilliger Zulagen nur diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die im Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ausgeschieden waren oder sich in einem gekündigten ArbeitsVerhältnis befanden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 28 zu Art. 12 GG hin sichtlich einer Betriebsvereinbarung; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, in dem der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben hat).
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
Weitergehende Eingriffsbefugnisse können insbesondere nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleitet werden; allerdings muß es den Tarifparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I 1 der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe;… BAGE 38, 118 = AP Nr. 47, aaO). - LAG Niedersachsen, 24.09.1986 - 2 (11) Sa 1207/86
Zu einem Anspruch auf Bezahlung von Überstunden; Verhältnis einer kirchlichen …
Für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 7 Abs. 1 AZO ist nicht ausreichend, daß die Geltung der AvR hier kraft einzelvertraglicher Übernahme (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 04.02.1976 - 5 AZR 83/75 - AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit Anmerkung Schwerdtner) herbeigeführt worden ist.Angesichts dessen vermag sich die Kammer der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die AVR keine Rechtsnormen seien und deswegen lediglich kraft einzelvertraglicher Übernahme auf die Arbeitsverhältnisse einwirken (vgl. Urteil vom 04.02.1976 - 5 AZR 83/75 - a. a. O.), nicht anzuschließen.
Angesichts dessen bedarf es auch keiner Billigkeitskontrolle wie bei sonstigen allgemeinen Einstellungsbedingungen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 04.02.1976 - 5 AZR 83/75 - a. a. O.; vgl. im Ergebnis auch Dütz, Das arbeitsrechtliche Verhältnis der Kirchen zu ihren Beschäftigten. Sonderheft ArbuR 1979, Seite 2 ff., 7).
- BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79
Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot
gebietet es dem Arbeitgeber, bei freiwilligen Leistungen die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen, daß kein Arbeitnehmer seines Betriebes hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu I 1 a und b der Gründe] mit weiteren Nachweisen; ferner BAG AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 2 a der Gründe]; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1980, AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu II 1 der Gründe]; die beiden letztgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust
In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen. - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber weiter, bei freiwilligen Leistungen die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen, daß kein Arbeitnehmer seines Betriebes hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen; ausgeschlossen bleibt (vgl. BAG 33, 204 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG vom 11. September 1974, AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu I a und b der Gründe m.w.N.]; BAG vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 - AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 2 a der Gründe]). - BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
- BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
- BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung - …
- BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97
Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"
- BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 290/91
Jahressonderzahlung - Gleichbehandlung in gemeinsamen Betrieb verschiedener …
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 502/80
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 503/80
- BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85
Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage - …
- BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84
Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82
Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer
- BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
Anspruch auf Teilhabe an der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer in einer Abteilung …
- LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
- LAG Köln, 17.10.2003 - 12 Sa 804/03
Zulässigkeit einer Erleidung von Einbußen beim Arbeitsentgelt bei der Ausübung …
- LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
- LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2181/95
Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung; …
- LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2282/95
Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung; …
- LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94
Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast
- BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 539/87
Beschäftigungszeit: Errechnung - Gleichbehandlung - Beratungsanwärter
- LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …
- LAG Hamm, 08.02.1996 - 17 Sa 759/95
Werkswohnung: Abgrenzung zu Werkdienstwohnung
- LAG Hamm, 17.10.1996 - 4 Sa 1516/95
Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz - …
- LAG Hamburg, 18.07.1995 - 6 Sa 4/95
Gleichheitssatz; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitsgebot; Sachlicher Grund; …
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 120/93
Tarifvertragliche Regelung einer Grundkündigungsfrist - Bedürfnis nach erhöhter …
- LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94
Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag …
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 308/93
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
Begründung eines Anspruchs aus dem Haushaltsgesetz - Anspruch auf Handeln der …
- BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 510/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 72/91
Tarifliche Grundkündigungsfristen für Bauarbeiter
- BAG, 12.01.1989 - 6 AZR 754/85
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gratifikation
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84
Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …
- BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
- BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86
Voraussetzungen der betrieblichen Übung - Voraussetzung für die begründung …
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 168/84
Streitigkeit über die Höhe des Weihnachtsgeldes - Anspruch auf ein höheres …
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 188/82
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf zusätzliches Weihnachtsgeld …
- LAG Hamm, 25.01.2001 - 4 Sa 1474/00
Voraussetzungen einer betreiblichen Treueprämie; Anwendung des …
- BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 402/82
Versagung eines Höhergruppierungsanspruchs wegen Fehlen einer …
- LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung tariflicher …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 51/83
- LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz für eingebrachte Sachen des …
- LAG Nürnberg, 15.12.1992 - 2 (4) Sa 306/91
Vergütung der Arbeitnehmer ; Gestaltungsfreiheit; Angestellte im Schreibdienst ; …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
- BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 210/79
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 126/84
- BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 560/82
- BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 147/81
Widerruf einer Arbeitsmarktzulage
- BAG, 18.06.1980 - 5 AZR 185/78
- LAG Hessen, 18.06.1976 - 8 Sa Ga 302/76
Anforderungen an die Eilbedürftigkeit im Fall des Erlasses einer einstweiligen …