Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.03.2001 | OLG Dresden, 08.02.2001

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1074
BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99 (https://dejure.org/2001,1074)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 (https://dejure.org/2001,1074)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2001 - X ZR 176/99 (https://dejure.org/2001,1074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens - Übernahme der Ergebnisse - Sachverständige Äußerungen - Eigenverantwortliche Untersuchung des Tatrichters

  • Judicialis

    ZPO § 286 A

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286 - "Kabeldurchführung II"
    Wertung eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wertung eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter, Sachverständigengutachten

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 770
  • BB 2001, 1012
  • DB 2001, 1721
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Beinhaltet eine angegriffene Ausführungsform eine erfinderische Leistung, ist deshalb auch dann, wenn die Verletzungsklage auf ein Gebrauchsmuster gestützt ist, regelmäßig zu prüfen, ob die angegriffene Ausführungsform vom Fachmann als Ausgestaltung einer - konkrete Gestaltungsmerkmale der angegriffenen Ausführungsform außer Betracht lassenden, von der angegriffenen Ausführungsform aber gleichwohl verkörperten - allgemeineren Lehre zum technischen Handeln erkannt werden kann, die entweder wortsinngemäß mit einem Anspruch des Klageschutzrechts übereinstimmt oder sich diesem gegenüber als äquivalent darstellt (vgl. wiederum zum Patent: Sen.Urt. v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Der Umstand, daß eine angegriffene Ausführungsform ihrerseits eine nicht durch den Stand der Technik nahegelegte erfinderische Lehre zum technischen Handeln verkörpert, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BGHZ 142, 7 - Räumschild, m.w.N.) noch kein hinreichender Grund, eine Benutzung einer durch ein (älteres) Patent geschützten Lehre zu verneinen.
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96

    Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Denn jede widersprüchliche Begutachtung kann Anlaß zu Zweifeln geben, ob die von Gerichtsseite eingeholte Begutachtung ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung bietet (vgl. Sen.Urt. v. 20.07.1999 - X ZR 121/96, GRUR 2000, 138 - Knopflochnähmaschinen).
  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat dieses Berufungsurteil aufgehoben (Urt. v. 04.02.1997, BGHZ 134, 353 - Kabeldurchführung).
  • BGH, 16.09.1997 - X ZR 54/95

    "Ladewagen"; Anforderungen an die Qualifikation eines gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Das widerspricht dem Grundsatz, daß zu der dem Tatrichter gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO obliegenden Beweiswürdigung insbesondere gehört, sich auch mit solchen Umständen und Beweismitteln auseinanderzusetzen, die zu einer anderen als der getroffenen Beurteilung führen können (Sen.Urt. v. 16.09.1997 - X ZR 54/95, GRUR 1998, 366, 368 - Ladewagen).
  • BGH, 08.02.2007 - III ZR 148/06

    Geheimhaltungsinteresse des Vermittlers von Mietverträgen für eine Ferienwohnung

    Insoweit gilt für die Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO nichts anderes als in den Fällen, in denen mit der - auch uneingeschränkt zugelassenen - Revision neben der Entscheidung zur Hauptsache eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zur Überprüfung gestellt wird (vgl. insoweit BGHZ 107, 315, 317 f.; BGH, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 176/99 - GRUR 2001, 770, 771).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Der Tatrichter hat das Patent dabei eigenständig auszulegen; er darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht unbesehen übernehmen oder gar die Auslegung dem Sachverständigen überlassen (Sen. BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 772 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Das Gericht ist deswegen gehindert, die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens einfach zu übernehmen; sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter vielmehr eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter deshalb stets eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 772 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Das Gericht darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ohne weiteres übernehmen; sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter vielmehr eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770 - Kabeldurchführung II).

    Bei dieser Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass es seine mit diesem Urteil - notwendigerweise insgesamt - aufgehobene Kostenentscheidung insoweit zu wiederholen haben wird, als sie nach § 91a ZPO getroffen worden ist und daher der Nachprüfung im Revisionsverfahren nicht unterliegt (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 771 - Kabeldurchführung II; BGH, Beschl. v. 19.10.2000 - I ZR 176/00, BGHRep.

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

    Hiernach sind die für die Überzeugungsbildung des Tatrichters wesentlichen Gesichtspunkte darzulegen, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob alle Umstände vollständig berücksichtigt sind und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BGH, Urteile vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 424 und vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, LM ZPO § 286 (A) Nr. 79).

    Die nähere Darlegung dieser Würdigung in allen Einzelheiten war nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, LM ZPO § 286 (A) Nr. 79).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).

    Dessen Ergebnisse dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehenden Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muß die tragenden Gründe nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 SB 141/01

    GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenrecht - Verfahrensmangel - keine zureichende

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337, BFH NVwZ-RR 1995, 329; Meyer-Ladewig, aa0 § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer- Ladewig, aaO Rdn. 7f).

    Die Ergebnisse des Sachverständigen dürfen zudem nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 aaO).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehen den Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muss die tragenden Gründe für die der Entscheidung zugrundeliegenden Überzeugung in der Begründung nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 aaO); der schlichte Hinweis auf die Feststellungen eines Sachverständigen reicht insoweit nicht aus.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 142/01

    GdB-Herabsetzung - Verfahrensmangel - Mindestanforderung an Entscheidungsgründe -

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig, aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, auf Grund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).

    Dessen Ergebnisse dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in der Entscheidung zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); die Entscheidung muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muss die tragenden Gründe nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - Senatsurteile vom 05.09.2001 und 23.01.2002).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 10 SB 111/02

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Aufhebung eines Urteils durch

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7 f.) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, auf Grund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7 f.).

    Auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich darauf zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortenden Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -, Senatsurteil vom 23.01.2002 - L 10 SB 142/01 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehenden Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muss die tragenden Gründe für die der Entscheidung zugrunde liegenden Überzeugung in der Begründung nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -, Senatsurteil vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 150/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 V 41/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 10 SB 28/03

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) - Einzel-GdB - Gesamt-GdB

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

  • BGH, 09.12.2003 - XI ZR 372/02

    Auslegung einer "Sicherungszweckvereinbarung"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 145/01

    Gesundheitliche Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides;

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14

    Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung:

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 73/05

    Anforderungen an den Nachweis einer Patentverletzung; Auslegung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - L 7 SB 15/03

    Zurückweisung an das Sozialgericht aufgrund wesentlicher Verfahrensmängel;

  • BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08

    Pumpeinrichtung mit wählbarer Flussrate zum Fördern von Flüssigkeiten unter hohem

  • BGH, 20.12.2005 - X ZR 53/04

    Zulassung der Revision

  • OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06

    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Vertragsarztrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 1/04

    Widerruf eines Patents; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 14 U 20/11

    Anforderungen an Tatbestand und Urteilsgründe des Urteils

  • BGH, 03.06.2003 - X ZR 72/99

    Aufhebung der Verurteilung wegen Patent- und Gebrauchsmusterverletzung wegen

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09

    Textil-Schneeketten II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 7 V 22/03

    Wesentliche Verfahrensmängel bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid;

  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 89/18

    Hämostase-Vorrichtung 2

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 320/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 466/07
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18

    Hämostase-Vorrichtung 2 II

  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 37/20

    Hämostase-Vorrichtung II

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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,857
BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01 (https://dejure.org/2001,857)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2001 - VI ZB 7/01 (https://dejure.org/2001,857)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 (https://dejure.org/2001,857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mehrere Fehler derselben Angestellten rechnen nicht der Partei zu

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1072
  • MDR 2001, 779
  • VersR 2001, 1133
  • BB 2001, 1012 (Ls.)
  • BB 2001, 1012 Ls
  • AnwBl 2001, 631
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2001 - VIII ZB 26/00

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01
    Außerdem ist noch eine sogenannte Vorfrist zu notieren, die in der Regel eine Woche beträgt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 37; Beschluß vom 9. Januar 2001 - VIII ZB 26/00).

    Insoweit liegt der vorliegende Fall anders als der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 2001 (VIII ZB 26/00) zugrundeliegende.

  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01
    Außerdem ist noch eine sogenannte Vorfrist zu notieren, die in der Regel eine Woche beträgt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 37; Beschluß vom 9. Januar 2001 - VIII ZB 26/00).
  • BGH, 26.08.1999 - VII ZB 12/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis infolge reduzierten

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Anwalt die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung überträgt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1997 - XII ZB 203/96 - BGHR ZPO § 233, Feriensache 4, vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 1 und vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - Fristenkontrolle 68).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01
    Er konnte vielmehr darauf vertrauen, daß seine Angestellte seine einfache und inhaltlich klare Weisung befolgen werde (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - VersR 1988, 185, 186).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 119/86

    Berufung - Berufungsfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Anwalt die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung überträgt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1997 - XII ZB 203/96 - BGHR ZPO § 233, Feriensache 4, vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 1 und vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - Fristenkontrolle 68).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZB 203/96

    Rechtsanwalt - Fristenkontrolle - Büroorganisation - Berufung - Gerichtsferien -

    Auszug aus BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Anwalt die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung überträgt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1997 - XII ZB 203/96 - BGHR ZPO § 233, Feriensache 4, vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 1 und vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - Fristenkontrolle 68).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung je nach Fallgestaltung eine Erhöhung der grundsätzlichen Organisationspflichten eines Anwalts im Falle einer erheblichen Mehrbelastung des verfügbaren Personals manchmal bejaht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1965, II ZB 11/64, VersR 1965, 596, 597: Ausfall zweier von drei Bürokräften; Beschl. v. 1. Juli 1999, III ZB 47/98, NJW-RR 1999, 1664: Ausfall zweier von drei Mitarbeiterinnen während eines Arbeitstages; Beschl. v. 26. August 1999, VII ZB 12/99, NJW 1999, 3783 f: Reduzierung der Belegschaft auf fast die Hälfte für mehr als einen Monat; Beschl. v. 28. Juni 2001, III ZB 24/01, NJW 2001, 2975, 2976: Verzicht auf Eintragung des Fristablaufes bei Erkrankung einer Mitarbeiterin zum Fristende und unzureichender Wiedervorlagezeit wegen eines Wochenendes), teilweise aber auch verneint (BGH, Beschl. v. 17. November 1975, II ZB 8/75, VersR 1976, 343: Abwesenheit zweier von drei Kräften; Beschl. v. 29. Juni 2000, Vll ZB 5/00, NJW 2000, 3006: Ausscheiden eines Anwalts und Eheprobleme einer Anwaltssekretärin; Beschl. v. 27. März 2001, VI ZB 7/01, NJW-RR 2001, 1072, 1073: Doppeltes Fehlverhalten einer Bürokraft in einer Sache).

    Die Beklagte zeigt aber nicht auf, daß über die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verschärfung der Organisationspflichten eines Anwalts in Fällen angespannter Personallage (vgl. vor allem Beschl. vom 1. Juli 1999, III ZB 47/98 aaO; Beschl. v. 26. August 1999, VII ZB 12/99 aaO; Beschl. v. 29. Juni 2000, VII ZB 5/00, aaO), zur fehlenden Zurechenbarkeit organisationsunabhängigen Fehlverhaltens von Angestellten (vgl. Beschl. v. 23. März 2001, VI ZB 7/01, aaO) oder zum Überwachungs- und Organisationsverschulden bei Häufung von Mängeln (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 1997, III ZB 41/97, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 11) hinaus eine Notwendigkeit für weitere sachverhaltsbezogene Leitlinien besteht.

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung je nach Fallgestaltung eine Erhöhung der grundsätzlichen Organisationspflichten eines Anwalts im Falle einer erheblichen Mehrbelastung des verfügbaren Personals in Einzelfällen bejaht (vgl. 1. April 1965 - II ZB 11/64 - VersR 1965, 596, 597; 1. Juli 1999 - III ZB 47/98 - NJW-RR 1999, 1664; 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - NJW 1999, 3783; 28. Juni 2001 - III ZB 24/01 - NJW 2001, 2975, 2976), in durchaus vergleichbaren anderen Fällen aber auch verneint (17. November 1975 - II ZB 8/75 - VersR 1976, 343; 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 - NJW 2000, 3006; 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - NJW-RR 2001, 1072, 1073).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die mindestens stichprobenartige Kontrolle des Personals (vgl. dazu zuletzt Beschlüsse 27. März 2002 - VI ZB 7/01, NJW-RR 2001, 1072 = MDR 2001, 779 = VersR 2001, 1133, und vom 28. Juni 2001 - III ZB 24/01, NJW 2001, 2975 = VersR 2002, 334 = MDR 2001, 1183 m.w.Nachw.).
  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05

    Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Er muss aber dennoch durch geeignete allgemeine Anweisungen auf einen verlässlichen, Fristversäumnisse möglichst vermeidenden Geschäftsgang hinwirken (BGH, Beschluss vom 13.06.1996 - NJW 1996, 2513 f.; BGH, Beschluss vom 12.08.1997 - NJW 1997, 3243; BGH, Beschluss vom 27.03.2001 - MDR 2001, 779; BGH, Beschluss vom 05.11.2003 - NJW-RR 2004, 350 m.w.N.).

    Ist jedoch die Fristenkontrolle im Anwaltsbüro ausreichend organisiert, kann dem Anwalt auch ein organisationsunabhängiges mehrfaches Versagen seiner Angestellten in derselben Sache nicht zugerechnet werden (BGH, Beschluss vom 27.03.2001 - MDR 2001, 779 = NJW-RR 2001, 1072).

    In der Rechtsprechung ist lediglich anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen darf (zuletzt: BGH, Beschluss vom 27.03.2001 - NJW-RR 2001, 1072; BGH, Beschluss vom 05.11.2003 - NJW-RR 2004, 350 m.w.N.).

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08

    Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt zwar die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen, wenn die Berechnung der Fristen keine rechtlichen Schwierigkeiten macht (BGHZ 43, 148; Senatsbeschluss vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - VersR 2001, 1133, 1134 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

    Insbesondere ist es nicht von dem anerkannten Grundsatz abgewichen, dass der Rechtsanwalt die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbstständigen Erledigung übertragen darf (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2002 - III ZB 23/02 - NJW-RR 2003, 276 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - NJW-RR 2001, 1072, 1073 unter II; vom 2. April 2003 - VIII ZB 117/02 - NJW-RR 2003, 1211 unter II 2 a; jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 37/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung nach Erledigungsvermerk in

    Nicht zu beanstanden ist, worauf die Rechtsbeschwerde des Beklagten zu Recht hinweist, dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist und die Führung des Fristenkalenders einer langjährig erprobten, gut ausgebildeten Fachangestellten überlassen hat; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Anwalt die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung übertragen (BGH, Beschluss vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01, NJW-RR 2001, 1072 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 77).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZB 5/06

    Frist des Rechtsanwalts zur eigenständigen Prüfung notierter Fristen

    Im Hinblick darauf kommt es nicht mehr darauf an, ob das Oberlandesgericht zu Recht aus einer Reihe von Fehlern mehrerer Mitarbeiter den Schluss gezogen hat, dass die Organisation im Anwaltsbüro entweder nicht ausreichend verständlich und eindeutig gestaltet gewesen oder nicht hinreichend überwacht worden sei (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - VersR 2001, 1133, 1134; BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1996 - XII ZR 279/95 - FamRZ 1996, 1469; vom 20. Dezember 1984 - III ZB 37/84 - VersR 1985, 270).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZB 13/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Führung des

    Der vom Berufungsgericht aufgestellte Rechtssatz, der Rechtsanwalt müsse im Falle einer Erkrankung, die nicht "schwerstens" sei, die Kontrolle der ablaufenden Notfristen im Fristenkalender selbst vornehmen und könne sie nicht einem Referendar übertragen, steht in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Anwalt die Führung des Fristenkalenders und die Kontrolle der Einhaltung der darin eingetragenen Fristen im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung übertragen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - VersR 2001, 1133, 1134; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815, 1816; vom 22. März 1995 - VIII ZR 2/95 - NJW 1995, 1682; vom 23. Februar 1994 - XII ZB 174/93 - NJW-RR 1995, 58, 59; vom 18. Mai 1983 - VII ZB 1/83 - VersR 1983, 753 und vom 22. September 1971 - V ZB 7/71 - NJW 1971, 2269).
  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Dies schließt freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (vgl. BVerwGE 74, 289 ; s. auch Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. März 2001, NJW-RR 2001, S. 1072).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 22/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 7/12

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung und Abweisung eines

  • BFH, 16.05.2008 - IV B 85/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Richtigkeit der eingetragenen

  • KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 2/05

    Zurechnung des Verschuldens von Anwaltsgehilfen

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

  • BGH, 02.04.2003 - VIII ZB 117/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 43/09

    Eingruppierung von Maschinenführern an Heißfolien- oder Stanzmaschinen der

  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 3/05
  • OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05

    Persönliche Prüfung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels durch Rechtsanwalt

  • OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/06

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur sorgfältigen Prüfung und Entscheidung über ein im

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2009
OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00 Kart (https://dejure.org/2001,2009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.02.2001 - U 2978/00 Kart (https://dejure.org/2001,2009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - U 2978/00 Kart (https://dejure.org/2001,2009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchleitungsvertrag; Elektrische Energie; Verteilungsnetz; Netzzugang; Netzbetreiber

  • Judicialis

    EnWG § 6 Abs. 1 S. 1; ; EnWG § 6 Abs. 1 S. 2; ; EnWG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    EnWG § 6 Abs. 1, 3
    Rechtsnatur und Umfang des Anspruchs auf Netzzugang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 6 HKO 7913/00
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00 Kar

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 190
  • DVBl 2001, 1011 (Ls.)
  • BB 2001, 1012
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 29.09.1999 - 12 O 412/99
    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    Der damit verbunde 100%tige Vorsprung im Zeitpunkt der Öffnung des Marktes und die sich daraus ergebenden Ressourcenvorteile wie das Leitungseigentum und die Schwierigkeiten, die einer Umstellung der Bezugsverhältnisse entgegenstehen, sichern der Beklagten noch für einen längern Zeitraum eine im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern überragende Marktstellung (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.1999 - 12 O 412/99 Kart.).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    Die Gegenleistung ist danach so genau zu bestimmen, dass sie zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden kann (BGH, NJW 1993, 324ff., 325; NJW 1994, 586ff., 587).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    Die Gegenleistung ist danach so genau zu bestimmen, dass sie zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden kann (BGH, NJW 1993, 324ff., 325; NJW 1994, 586ff., 587).
  • LG Magdeburg, 14.04.2000 - 7 O 8/00
    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    a) § 6 Abs. 1 EnWG beinhaltet zunächst nicht lediglich einen Anspruch auf Aufnahme von Vertragsverhandlungen, sondern gewährt einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Netzzugang (Cronenburg, RdE 1998, 85ff., 87; Walter/v. Keussler, RdE 1999, 190ff., 192; Ungemach/Weber, RdE 1999, 131ff., 131; Kühne, RdE 2000, 1ff., 2; LG Magdeburg, Urt. v. 14.04.2000 - 7 O 8/00, WuW/E DE-R 542ff., 543; LG Potsdam, Urt. v. 02.02.2000 - 51 O 2/00, UA 11).
  • LG Potsdam, 02.02.2000 - 51 O 2/00
    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    a) § 6 Abs. 1 EnWG beinhaltet zunächst nicht lediglich einen Anspruch auf Aufnahme von Vertragsverhandlungen, sondern gewährt einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Netzzugang (Cronenburg, RdE 1998, 85ff., 87; Walter/v. Keussler, RdE 1999, 190ff., 192; Ungemach/Weber, RdE 1999, 131ff., 131; Kühne, RdE 2000, 1ff., 2; LG Magdeburg, Urt. v. 14.04.2000 - 7 O 8/00, WuW/E DE-R 542ff., 543; LG Potsdam, Urt. v. 02.02.2000 - 51 O 2/00, UA 11).
  • OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01

    Energiewirtschaft - Nutzung des Stromnetzes - Verbändevereinbarung -

    Vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 08.02.2001 (Az.: 2987/00 Kart, RdE 2001, 144ff.) aber durfte die Klägerin von einer hinreichend bestimmten Antragsstellung ausgehen, dies umso mehr als auch die Beklagte erstinstanzlich eine fehlende Bestimmtheit des Klageantrages nicht gerügt hat.

    Dies gilt gerade auch in Bezug auf die Umsetzung der Verbändevereinbarung II. Der gesetzliche Durchleitungsanspruch besteht zwar losgelöst von den Verbändevereinbarungen (Senatsurteil v. 08.02.2001 - U 2978/00 Kart = RdE 2001, 144ff., 146).

    Der Anspruch auf Netzzugang ist zwar nach der ganz überwiegenden Ansicht nicht von dem Abschluss eines Durchleitungsvertrages abhängig (vgl. Senatsurteil vom 08.02.2001 - U 2978/00 Kart., RdE 2001, 144ff., 145f. m. w. Nw.).

    bb) Darüberhinaus geht er auch darauf, den Durchleitungspetenten die benötigten Abrechnungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen (Senatsurteil v. 08.02.2001 - U 2978/00 Kart, RdE 2001, 144ff., 146; Büdenbender, RdE 2001, 149ff., 151) sowie auf die Vornahme von Maßnahmen, die die Einspeisung der benötigten elektrischen Energie in das Netz des Betreibers erst ermöglichen.

  • OLG Schleswig, 09.10.2001 - 6 U Kart 38/01

    Netznutzung und Netznutzungsvertrag; Verhältnis von Stromhändler zu

    Gleichermaßen hat das OLG Dresden im Urteil vom 8.2.2001 (RdE 2001, 144 f.) angenommen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG einen unmittelbaren Anspruch auf Netzzugang gewährt.

    So hat auch das OLG Dresden im Urteil vom 8. Februar 2001 (Anlage 3 zur Berufungsbegründung, dort S. 30 = RdE 2001, 144 f., wo jedoch die Gründe zum Verfügungsgrund nicht abgedruckt sind, mit Anmerkung von Büdenbender) die Voraussetzungen des in jenem Verfahren erforderlichen besonderen Verfügungsgrundes bejaht mit der Begründung, mit der Verweigerung der Durchleitung würden die Marktchancen der Klägerin in dem Netzgebiet der Beklagten erheblich beeinträchtigt, gerade bei der Aufnahme einer Kundenbeziehung sei die ordnungsgemäße Erfüllung der neu eingegangenen Vertragsbeziehung von maßgeblicher Bedeutung.

    Anders als bei Geltendmachung eines unmittelbaren Anspruch auf Netzzugang wie in dem vom OLG Dresden im Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) zu entscheidenden Fall, stellt das Begehren der Klägerin keine besonders hohe Anforderungen an die Feststellungen eines Verfügungsgrundes.

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

    Durch die Abschaffung der Freistellungstatbestände der §§ 103, 103 a GWB a.F. auf die Versorgung mit Elektrizität und die Begründung eines Anspruchs auf Durchleitung in § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG (vgl. BT-Drucks. 13/9211, abgedruckt bei Eiser/Riederer/Obernolte/Danner, Energiewirtschaftsrecht, C 5, S. 6 ff; hierzu OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190 - Netzzugang) und des Verbots der Zugangsverweigerung zu Versorgungsnetzen (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf vom 29.1.1998 - BT-Drucks. 13/9720, abgedruckt WuW-Sonderheft 1998, S. 63, 72 f, 92; hierzu Dreher, DB 1999, 833, 834 ff) wurden grundlegend neue rechtliche Bedingungen für den Energiesektor gegenüber der bis dahin bestehenden Situation geschaffen.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - 2 U 4/06

    Bereicherungsanspruch wegen Zahlung nicht geschuldeter Konzessionsabgaben an den

    Dabei kann offen bleiben, ob zwischen den Parteien durch die tatsächliche Handhabung - trotz der Ablehnung des Vertragsangebots der Beklagten vom 05. März 2002 und trotz des Fehlens eines anderen förmlichen Vertrages - schlüssig ein Vertrag zustande gekommen oder ob die Durchführung der Durchleitung unmittelbar auf der Grundlage des § 6 EnWG (a.F.) erfolgt ist (vgl. OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190; GRUR-RR 2002, 85; s. auch BGH NJW 2003, 3274).
  • LG Mainz, 26.08.2004 - 12 HKO 126/03

    § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG gibt dem Energielieferer und Energieversorger gegenüber

    Hätte der Gesetzgeber nämlich lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines Netznutzungsvertrages im Auge gehabt (Kontrahierungszwang) so hätte er nicht die Formulierung "zur Verfügung zu stellen" gewählt, sondern eine Formulierung etwa des Inhalts, "einen Netznutzungsvertrag abzuschließen" bzw. eine entsprechende Verpflichtung einzugehen (vergl. hierzu auch ausdrücklich: OLG Dresden, Kartellsenat, Urteil vom 8.2.2001, Aktenzeichen U 2978/00 Kartell; GRUR-RR 2001, 190 bis 197).

    Von den Verbändevereinbarungen gehen keine unmittelbaren Rechtswirkungen aus, da es sich hierbei nicht um Gesetze im materiellen oder formellen Sinne handelt (vergl. OLG Dresden, Urteil vom 8.2.2001, GRUR-RR 2001, 190 bis 197 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine

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  • LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02

    Abschluss eines All-inclusive-Vertrages zur Stromversorgung ; Notwendigkeit eines

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (insbes. OLG Dresden Urteil vom 8.2.2001 - U 2978/00 kart, RdE 2001, 144 f.) betreffen noch nicht die Ausgestaltung der Rahmenverträge, wie sie heute von der Beklagten angeboten werden.
  • LG Köln, 13.08.2003 - 28 O (Kart) 486/02

    Schadensersatz wegen Verweigerung eines Zugangs zum Stromnetz; Auslegung einer

    Dies ergibt sich nicht nur aus der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. OLG Dresden RdE 2001, 144, 145), sondern im wesentlichen auch aus der Gesetzessystematik.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - U (Kart) 24/99
    Dies genügt festzustellen, dass im Verhältnis zur Antragstellerin der Fortbestand einer überragenden Marktstellung der Antragsgegnerin jedenfalls in dem Zeitpunkt, auf den für die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO abzustellen ist, in einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ausreichenden Weise glaubhaft gemacht worden ist (vgl. hinsichtlich einer fortwirkenden überragenden Marktstellung von Energieversorgungsunternehmen im Übrigen auch: OLG Düsseldorf WuW/E DE-R 880, 882 - Strom & Fon; WuW/E DE-R 914, 916 - Netznutzungsentgelt; OLG München WuW/E DE-R 790, 792 f. - Bad Tölz; OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190).
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