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   BFH, 15.07.2014 - III S 19/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2014,20788
BFH, 15.07.2014 - III S 19/12 (PKH) (https://dejure.org/2014,20788)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2014 - III S 19/12 (PKH) (https://dejure.org/2014,20788)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - III S 19/12 (PKH) (https://dejure.org/2014,20788)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache; Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 90a Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 142 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 114 S 1, ZPO § 295, GG Art 103 Abs 1, EStG § 62 Abs 1, GKG § 3 Abs 2
    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 90a Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 142 Abs 1 FGO
    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht

  • IWW
  • rewis.io

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1
    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren gegen die Ablehnung der Bewilligung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Erlass eines die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1576
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 37/11

    Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 -

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Das FG ließ in dem Gerichtsbescheid vom 13. Juli 2012 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Blick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI R 37/11 anhängige Revisionsverfahren zu.

    a) Diese Rechtsfrage hat der BFH --in dem der Revisionszulassung durch das FG zugrundeliegenden Verfahren-- mit Urteil vom 20. März 2013 XI R 37/11 (BFHE 240, 394) in dem vorbezeichneten Sinne entschieden.

    Dabei hatte er Kenntnis von dem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren XI R 37/11.

    Im Revisionsverfahren kann jedoch ein neuer Tatsachenvortrag grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 240, 394; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 36).

    b) Soweit der Antragsteller ausführt, das FG habe sich dadurch widersprüchlich verhalten, dass es zwar die PKH abgelehnt, in dem Gerichtsbescheid aber die Revision wegen des beim BFH anhängigen Verfahrens Az. XI R 37/11 zugelassen habe, rügt er sinngemäß, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör durch eine inhaltlich zu Unrecht erfolgte Ablehnung der PKH verletzt.

  • BFH, 28.05.2004 - VIII B 63/04

    Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung von Kindergeld; Gerichtsbescheid:

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Dieses Verhalten ist bei summarischer Prüfung als Verzicht auf das Rügerecht zu bewerten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 VIII B 63/04, BFH/NV 2004, 1526).

    Dieses Verhalten kommt bei summarischer Prüfung einem Verzicht auf das Rügerecht gleich (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1526).

  • BFH, 13.11.2014 - III R 38/12

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Im Hauptsacheverfahren III R 38/12 ist streitig, ob dem Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz in der für den Streitzeitraum (Juli 2009 bis November/Dezember 2010) geltenden Fassung (EStG) zusteht.

    Der Antragsteller hat für das Revisionsverfahren III R 38/12 PKH beantragt und eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt.

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Es mag sein, dass der PKH-Beschluss des FG als solcher fehlerhaft ergangen ist, weil das FG den zutreffenden Prüfungsmaßstab "hinreichende Aussicht auf Erfolg" faktisch durch den Maßstab des tatsächlichen Erfolgs der Prozessführung ersetzt hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003  1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Unter Zugrundelegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs hätte wohl PKH bewilligt werden müssen, weil die Frage, ob sich unmittelbar aus den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 ein Kindergeldanspruch ergeben kann, zu diesem Zeitpunkt höchstrichterlich noch nicht geklärt war (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2014  2 BvR 57/13, juris).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Solche kostenrechtlichen Gesichtspunkte können aber --wenn überhaupt-- allenfalls dann Anlass geben, eine Gehörsverletzung in Betracht zu ziehen, wenn mit einiger Berechtigung erwartet werden kann, dass der Kläger infolge des die PKH ablehnenden Beschlusses seine Klage zurückgenommen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 02.12.2013 - III S 33/13

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2013 III S 33/13 (PKH), BFH/NV 2014, 574).
  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Für diesen Fall hätte das FG infolge des neuen Tatsachenvortrags --trotz Vorliegens eines bereits ablehnenden PKH-Beschlusses-- über den erneuten PKH-Antrag entscheiden (dazu BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256) und dem Antragsteller --auch unter Zugrundelegung der vom FG geäußerten Rechtsauffassung, wonach sich aus der VO Nr. 1408/71 kein eigenständiger Kindergeldanspruch ergebe-- PKH gewähren müssen.
  • BFH, 30.08.1989 - I R 215/85

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    a) Bei summarischer Prüfung ist nicht ersichtlich, dass die insoweit für den Senat grundsätzlich bestehende Bindungswirkung (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) deshalb entfallen könnte, weil das FG bei der Tatsachenwürdigung materielle Rechtsfehler begangen bzw. gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
    Dies bedeutet aber zugleich, dass PKH verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. März 2014  1 BvR 1671/13, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 1291).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

  • BFH, 06.07.2012 - V B 37/12

    Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10

    Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit

  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des

  • BFH, 26.03.2009 - V S 8/07

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

  • BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00

    Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

  • BFH, 18.03.2005 - XI S 31/04

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 24.08.1995 - XI S 18/95

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei zulassungsfreier Verfahrensrevision sowie der

  • BFH, 20.01.2015 - II R 8/13

    Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

    Insbesondere hat der Kläger nicht ausgeführt, warum er das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung, in der er durch einen Rechtsanwalt sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6; vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11, und vom 15. Juli 2014 III S 19/12 (PKH), BFH/NV 2014, 1576, Rz 26).
  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unerheblich, dass das FG --wie im Streitfall-- die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat (BFH-Beschluss vom 15.07.2014 - III S 19/12 (PKH), Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 11/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem

    b) Die Behauptung der Kläger, diese Zahlungen beruhten auf einer klar und eindeutig vorab getroffenen Vereinbarung mit der GmbH und mit den eingegangenen Beträgen habe der Kläger Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber Dritten tilgen sollen, stellt sich zum einen als neuer Tatsachenvortrag dar, der im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 2013 XI R 37/11, BFHE 240, 394, BStBl II 2014, 831; BFH-Beschluss vom 15. Juli 2014 III S 19/12 (PKH), BFH/NV 2014, 1576).
  • BFH, 13.11.2014 - III R 38/12

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber

    Dieses Verhalten ist im Ergebnis als Verzicht auf das Rügerecht zu werten (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2014 III S 19/12 (PKH), BFH/NV 2014, 1576, Rz 23, m.w.N.; Schallmoser in HHSp, § 90a FGO Rz 67, m.w.N.).
  • BFH, 05.01.2021 - XI S 20/20

    Zur Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags

    Die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist nicht schon aus dem Grunde entbehrlich, dass das FG die Revision --wie im Streitfall nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO-- zugelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.07.2014 - III S 19/12 (PKH), BFH/NV 2014, 1576, Rz 12; in BFH/NV 2020, 1051, Rz 11).
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