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   BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03   

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https://dejure.org/2003,2804
BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03 (https://dejure.org/2003,2804)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2003 - 1 StR 402/03 (https://dejure.org/2003,2804)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03 (https://dejure.org/2003,2804)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 20 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn schuldunfähiger Täter; unbeendeter / beendeter Versuch; Rücktrittshorizont; Freiwilligkeit: hindernde willensunabhängige Umstände); Schuldunfähigkeit (Aufhebung bei Affektdurchbruch; actio libera in ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachrüge bei Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Neurotische Persönlichkeitsstörung mit schweren aggressiven Durchbrüchen mit Kontollverlust und partieller Amnesie; Abgrenzung von beendetem und unbendetem Versuch; ...

  • Judicialis

    StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Rücktritt bei Schuldunfähigkeit; Freiwilligkeit des Rücktritts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 324
  • StV 2004, 594
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Solche sind bei unwiderstehlichen inneren Hemmungen angenommen worden, etwa wenn der Täter infolge Schocks oder seelischen Drucks unfähig zur weiteren Tatbegehung geworden war (vgl. BGHSt 9, 48, 53).

    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Zwischen dem Ausschluß oder der Einschränkung der Unrechtseinsichtsfähigkeit und der Steuerungsfähigkeit ist indessen genau zu unterscheiden (BGHSt 40, 341, 349; BGH bei Holtz MDR 1987, 93; Tröndle/ Fischer aaO § 20 Rdn. 3).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Im zweiten Falle reichte es, daß sie mit der Tathandlung innehielt (vgl. nur BGHSt 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 24 Rdn. 15).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Auch ein Täter, der nach Tatbeginn schuldunfähig wird und zunächst mit natürlichem Vorsatz weiterhandelt, kann grundsätzlich mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten (BGHSt 23, 356, 359 zu § 46 Nr. 1 StGB aF; MünchKomm-StGB/Herzberg § 24 Rdn. 137 ff.).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß die Annahme vollständig aufgehobener Steuerungsfähigkeit bei einem Affektdurchbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 1995, 175, 176 = BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ 1997, 333 f.; siehe auch BGH StV 1997, 630, 631 a.E.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 58).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 436/96

    Zulässigkeit des Heranziehens früherer Verhaltensweisen des Täters bei der Frage

  • BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97

    Vorliegen einer Bewußtseinsstörung infolge eines beim Angeklagten eingetretenen

  • BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren

  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung -

  • BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97

    Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Merkmal der Heimtücke - Erfordernis

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich -

    Die mangelnde Fähigkeit zur oder der Verlust der Impulskontrolle macht den Täter zwar möglicherweise schuldunfähig, schließt aber ein Handeln mit natürlichem Vorsatz nicht aus (vgl BGH, NStZ 2004, 324; juris RdNr 10 ff; Tröndle/Fischer aaO).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R

    Möglicherweise Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines 4

    Die mangelnde Fähigkeit zur oder der Verlust der Impulskontrolle macht den Täter zwar möglicherweise schuldunfähig, schließt aber ein Handeln mit natürlichem Vorsatz nicht aus (vgl BGH, NStZ 2004, 324; juris RdNr 10 ff; Tröndle/Fischer aaO).
  • BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15

    Fehlende Freiwilligkeit des Rücktritts bei panischem Abbruch der Tat (Erfordernis

    Solche können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 23; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 28).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22

    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer

    Hiernach kommt neben - vom Täter wahrgenommenen - äußeren, physischen Hemmnissen auch ein nur durch innere Vorgänge bewirktes, mithin psychisches Unvermögen als der Freiwilligkeit des Rücktritts entgegenstehender Umstand in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 161; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, NStZ 2004, 324, 325).

    Vielmehr kann ein freiwilliger Rücktritt vorliegen, wenn - nach den Umständen des Einzelfalls - Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, NStZ 2004, 324, 325 mwN).

  • LG Mainz, 15.07.2004 - 3214 Js 22893/03

    Naheliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei einer äußerst gefährlichen

    In diesem Zusammenhang verkennt die Kammer nicht, dass es an der Freiwilligkeit des Rücktritts dann fehlen kann, wenn der Täter infolge unwiderstehlicher innerer Hemmungen - etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks - zur weiteren Tatbegehung unfähig geworden ist (BGH NStZ 2004, 324).
  • LG Mainz, 15.07.2004 - 3214 Js 2293/03
    In diesem Zusammenhang verkennt die Kammer nicht, daß es an der Freiwilligkeit des Rücktritts dann fehlen kann, wenn der Täter infolge unwiderstehlicher innerer Hemmungen - etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks - zur weiteren Tatbegehung unfähig geworden ist (BGH NStZ 2004, 324 [BGH 15.10.2003 - 1 StR 402/03] ).
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