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   BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,5684
BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06 (1) (https://dejure.org/2007,5684)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 5 StR 459/06 (1) (https://dejure.org/2007,5684)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 5 StR 459/06 (1) (https://dejure.org/2007,5684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO; § 356a StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Rechtliches Gehör bei eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf Grundlage einer Analogie (gesetzlicher Richter; Anhörungsrüge; systematische Auslegung; Recht auf ein faires Verfahren; Beruhen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für eine Zurückweisung durch das Revisionsgericht; Eigene Entscheidung des Revisionsgericht über die Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; StPO § 354 Abs. 1b; ; StPO § 356a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Straffestsetzung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12
  • NStZ-RR 2010, 194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    c) Durfte der Senat demnach im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ausnahmsweise zur Strafe durchentscheiden, war der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör auch nur im Rahmen dieses - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999) - Verfahrens zu erfüllen.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Dem entspricht die Praxis des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 100, 105; BGH NStZ 1992, 78; 297; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 103; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 304/06 und 305/06).
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Dem entspricht die Praxis des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 100, 105; BGH NStZ 1992, 78; 297; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 103; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 304/06 und 305/06).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    b) Die vom Senat in Anspruch genommene analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO begegnet auch nach Einfügung der Vorschriften des § 354 Abs. 1a und 1b StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz keinen aus systematischen Erwägungen herrührenden Bedenken (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 2; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 354 Rdn. 27).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
    Sie hält sich, wenn die Verfahrenslage, so wie hier, jedes Ermessen über Art und Höhe der Rechtsfolge ausschließt, in den durch Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 906/06 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Dies rechtfertigt die Inanspruchnahme einer analogen Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO insgesamt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12), die durch BVerfGE 118, 212 ff. nicht ausgeschlossen wird.
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

    Der Senat ist entsprechend § 354 Abs. 1 StPO zu eigener Entscheidung befugt, weil rechtliche Erwägungen ein anderes Ergebnis verbieten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 587/00; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12).
  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

    Der Senat hat diese - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf elf Jahre festgesetzt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12; BGHR StPO § 356a Gehörsverstoß 1).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Demgegenüber hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12: Reduzierung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Wegfalls des besonders schweren Falles des Totschlags auf 15 Jahre Freiheitsstrafe in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO) jedenfalls für diesen Fall entschieden, die Einführung des § 354 Abs. 1 a und b StPO sei nicht für die Änderung der seit jeher ständigen Rechtsprechung heranzuziehen; dies begegne keinen systematischen Bedenken.
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