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   BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62, 1 BvR 610/63, 1 BvR 512/64   

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https://dejure.org/1966,2
BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62, 1 BvR 610/63, 1 BvR 512/64 (https://dejure.org/1966,2)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.1966 - 1 BvR 586/62, 1 BvR 610/63, 1 BvR 512/64 (https://dejure.org/1966,2)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 1966 - 1 BvR 586/62, 1 BvR 610/63, 1 BvR 512/64 (https://dejure.org/1966,2)
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'Spiegel'-Durchsuchung

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 97 Abs. 5 StPO, Durchsuchung bei der Presse wegen eines kritischen Berichts über die Bundeswehr ("Bedingt abwehrbereit");

(Hinweis: beachte die Neuregelung des Rechts der Presse in §§ 53, 97 StPO durch StPO-Änderungsgesetz vom 15.2.02)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    SPIEGEL

    Art. 5, 13 Abs. 2, 21 Abs. 2, 91 GG

  • opinioiuris.de

    Spiegel

  • fragdenstaat.de

    Artikel 5 Grundgesetz - Spiegel Urteil - Auskunftspflichten und Auskunftsanspruch als Folge aus der Grundgesetzlichen Pressefreiheit - Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden

  • spiegel.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung von Presseräumen - Der Spiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pressefreiheit - Strafvorschriften - Verrat von Staatsgeheimnissen - Publizistischer Landesverrat - Gemeiner Landesverrat

  • zeit.de (Pressebericht, 12.08.1966)

    Das Ende der Affäre

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.01.1963)

    Landesverrat: Der Abgrund

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.1962)

    SPIEGEL-Aktion: Sie kamen in der Nacht

In Nachschlagewerken (3)

Sonstiges

  • spiegel.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Bedingt abwehrbereit (DER SPIEGEL 41/1962 vom 10.10.1962)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 162
  • NJW 1966, 1603
  • DVBl 1966, 684
  • DÖV 1966, 640
 
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Wird zitiert von ... (387)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
    Ihre Anwendung steht daher von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 19, 342 [348-349]; 17, 108 [117]; 16, 194 [202]).

    Soweit der Schutz des Grundrechts es verlangt, müssen auch an sich beachtliche Gesichtspunkte zweckmäßigen Verfahrensablaufs zurücktreten und verfahrensrechtliche Unbequemlichkeiten in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 17, 108 [118]).

  • BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60

    Unterhalt von Beziehungen zu einer Person, der es auf die Erlangung von

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
    Nach dieser Theorie liegt ein Verrat von Staatsgeheimnissen auch dann vor, wenn durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung an sich bekannter oder allgemein zugänglicher Tatsachen ein genaues Gesamtbild eines wichtigen Komplexes der Landesverteidigung entsteht, weil hierin eine neue "Erkenntnis" liegen soll, die als selbständiges Staatsgeheimnis bewertet wird (vgl. BGHSt 15, 17).

    Nach seiner Meinung kam es auf diesen Punkt nicht entscheidend an, weil der Artikel bei Anwendung der Mosaiktheorie - der Gutachter zitiert insoweit die Definition der Mosaiktheorie nach BGHSt 15, 17 - jedenfalls im ganzen ein neues selbständiges Staatsgeheimnis darstellte.

  • BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64

    Spiegel-Affäre

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG, gesetzlich vertreten durch die Rudolf Augstein GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, diese vertreten durch den Geschäftsführer A. - ... gegen 1. a) den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Erlaß des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962; b) die Anträge der Bundesanwaltschaft auf Erlaß von Haftbefehlen gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962, den Verlagsdirektor Hans Detlev Becker vom 2. November 1962, den Chefredakteur Claus Jacobi vom 27. Oktober 1962, den Stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers vom 23. Oktober 1962, den Redakteur Hans Schmelz vom 27. Oktober 1962; 2. die vorläufige Festnahme des Chefredakteurs Claus Jacobi, des Chefredakteurs Johannes K. Engel, des Stellvertretenden Chefredakteurs Hans Diter Jaene; 3. die Haftbefehle der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshoft gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962, den Verlagsdirektor Hans Detlev Becker vom 2. November 1962, den Chefredakteur Claus Jacobi vom 27. Oktober 1962, den Stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers vom 23. Oktober 1962, den Redakteur Hans Schmelz vom 27. Oktober 1962; 4. a) den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshoft gegen Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962 - 6 BJs 469/62 - b) die Beschlagnahmebestätigungsbeschlüsse der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen Rudolf Augstein, Hans Dieter Jaene und Hans Schmelz vom 23. November 1962 und gegen Rudolf Augstein u. a. vom 25. November 1962 - 6 BJs 469/62 - c) die Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1962 und vom 7. Dezember 1962 - 6 BJs 469/62 - vom 31. Oktober 1963 - 3 StB 12/63 - und vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 - 5. a) die Weitergabe der freigegebenen Schriftstücke Nr. 8, 251 252, 649, 236, 635, 749 = 193 der Hamburger Beschlagnahmeliste an andere Behörden durch die Bundesanwaltschaft und b) die Weigerung der Ermittlungsorgane, die nach den Beschlüssen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 -, 14. Oktober 1964 - 6 BJs 469/62 - und 6. August 1965 - 6 StE 4/64 - noch beschlagnahmten Unterlagen des Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co herauszugeben sowie die von den beschlagnahmten Unterlagen angefertigten Abschriften, Fotokopien etc. zu vernichten.

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs lehnte durch Beschluß vom 13. Mai 1965 (NJW 1965 S. 1187) die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten Augstein und Ahlers ab und setzte sie mangels Beweises außer Verfolgung: Zwar sei "auch unter Berücksichtigung der Vorveröffentlichungen ... davon auszugehen, daß durch die beiden Artikel einige geheimhaltungsbedürftige Tatsachen (§ 99 Abs. 1 StGB) veröffentlicht worden sein können"; es werde aber den beiden Angeschuldigten nicht zu beweisen sein, daß sie zumindest billigend in Kauf genommen hätten, die beiden Artikel könnten geheimhaltungsbedürftige Tatsachen enthalten.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Für die Ausnutzung dieses Spielraums muß es unter anderem darauf ankommen, wieweit das betreffende Grundrecht wesentliche Voraussetzungen der freiheitlichen Existenz und Betätigung des Einzelnen schützt, die das Essentiale des Menschenbildes der Verfassung und ihrer darauf ausgerichteten Staatsordnung ausmachen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 10, 302 [322]; 20, 162 [174 f.]; 27, 71 [81 f.]).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfGE 20, 56, 97 ; 20, 162, 177; BVerfG NJW 2008, 1793, 1797).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Im konkreten Fall ist dann die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit der Äußerung mit der politischen Treuepflicht des Beamten nach dem Grundsatz, daß rechtlich begründete Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind, zu entscheiden (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 20, 162 [177]; 21, 271 [281]).
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