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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,93
BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2005,93)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2005,93)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2005,93)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • DFR

    Pflichtteil

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GG Art. 14 Abs. 1, 6 Abs. 1; BGB §§ 2303, 2333 ff., 2339, 2345
    Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts der Kinder; Maßstäbe für die Pflichtteilsentziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtteilsanspruch und Grundgesetz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht beurteilt das Pflichtteilsrecht als verfassungskonform

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Enterben durch die Hintertür verhindern

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - Mindestbeteiligung der Kinder gesichert

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Grundgesetz sichert Mindestbeteiligung der Kinder eines Erblassers an dessen Nachlass

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 7.9.2006)

    § 2333 BGB
    Enterbung und Entziehung des Pflichtteils

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 332
  • NJW 2005, 1561
  • NJW 2005, 2122
  • MDR 2005, 1052
  • NVwZ 2006, 79 (Ls.)
  • DNotZ 2006, 60
  • FamRZ 2005, 1441 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 872
 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 91, 346 ).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).

    Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, über die derzeitigen Vorschriften hinaus den Kindern einen unentziehbaren Anteil am Nachlass zu sichern, besteht jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 91, 346 ).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Der Gesetzgeber muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 105, 313 ).

    Insbesondere ist der Erblasser von Verfassungs wegen nicht zu einer Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge gezwungen (vgl. BVerfGE 67, 329 ).

    Bei der konkreten einfachrechtlichen Ausgestaltung der Einzelheiten hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 67, 329 ).

  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie umfasst die Befugnis des Erblassers, zu Lebzeiten einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens nach seinem Tode an einen oder mehrere Rechtsnachfolger anzuordnen, insbesondere einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und wertmäßig auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. BVerfGE 58, 377 ).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ).

    Auch der verfassungsrechtliche Regelungsauftrag an den Gesetzgeber in Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 58, 377 ) kann der Schaffung einer solchen Klausel entgegenstehen.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erbschaftssteuer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Wenngleich die Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht in einem Zusammenhang stehen, garantiert die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind - weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen - weiter gehend als die zur Einschränkung des Eigentums (vgl. BVerfGE 93, 165 ).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Rn. 71 3. Das Pflichtteilsrecht steht darüber hinaus in einem engen Sinnzusammenhang mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des Verhältnisses zwischen dem Erblasser und seinen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ).

    Verfassungsrechtlichen Schutz genießt insofern die familiäre Verantwortlichkeit füreinander, die von der wechselseitigen Pflicht von Eltern wie Kindern zu Beistand und Rücksichtnahme geprägt ist, wie es auch der Gesetzgeber als Leitbild der Eltern-Kind-Beziehung in § 1618 a BGB statuiert hat (vgl. BVerfGE 57, 170 ).

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch …

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 -, 2. mittelbar gegen.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - und das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Sie müssen dabei aber Bedeutung und Tragweite der von ihren Entscheidungen berührten Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Rn. 77 Aufgabe des bürgerlichen Rechts ist es in erster Linie, Interessenkonflikte zwischen rechtlich gleichgeordneten Rechtssubjekten sachgerecht zu lösen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 52, 131 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren - im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 69, 188 ) - alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 97 ; 84, 203 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Ersatzerbschaftsteuer

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 179/91

    Behandlung von Beweisanträgen in einem Indizienprozeß

  • BVerfG, 13.06.1972 - 1 BvR 421/69

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Bestellung eines familienfremden Pflegers

  • RG, 12.10.1920 - VII 152/20

    Vorliegen des absoluten Scheidungsgrundes des "Trachten nach dem Leben"

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente; …

  • BGH, 01.03.1974 - IV ZR 58/72

    Feststellung der Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils - Ausschluss von …

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

  • OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86

    Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung; Berechtigtes Interesse des Erblassers an …

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Die Grundrechte entfalten hierbei ihre Wirkung als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und strahlen als "Richtlinien" in das Zivilrecht ein (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 81, 242 ; 89, 214 ; 112, 332 ); die Rechtsprechung hat insoweit auch von den Grundrechten als einer "objektiven Wertordnung" gesprochen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 25, 256 ; 33, 1 ).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung zur Bestandsgarantie des Pflichtteilsrechts darauf jedenfalls nicht abgestellt (NJW 2005, 1561, 1563 f.; vgl. auch Keim, ZEV 2010, 56 [unter 3] m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …

    Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und -bedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 112, 332 ; 129, 78 ).
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