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   OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - I-22 U 110/01   

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https://dejure.org/2002,2460
OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - I-22 U 110/01 (https://dejure.org/2002,2460)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2002 - I-22 U 110/01 (https://dejure.org/2002,2460)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - I-22 U 110/01 (https://dejure.org/2002,2460)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen die Rechnung über Architektenhonorar; Berechnung des Architektenhonorars hinsichtlich doppelter Planung; Mehrfache Architektenleistung; Wiederholte Leistungsphasen; Veranlassung des Auftraggebers; Änderung des Raum- oder Funktionsprogramms; ...

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; HOAI § 16; ; HOAI § 20; ; NachbG NW § 24; ; ZPO § 97; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 15; HOAI § 16; HOAI § 20
    Zur Bemessung des Architektenhonorars bei Planungsänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorar für eine zweite Planung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung des Bauvolumens und Grundrisses eines Keller- und Erdgeschosses: Mehrhonorar für den Architekten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppeltes Honorar für zwei Planungen? (IBR 2002, 550)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 953
  • NZBau 2003, 45
  • BauR 2002, 1281
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10

    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

    Dies gilt auch mit Blick auf die Annahme (vgl. S. 20 des Gutachtens), dass dem Architekten für mehrere Vor- und Entwurfsplanungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgt sind, grundsätzlich auch für die neue Leistung ein Honorar für alle Leistungsphasen zustehe, wobei sich für die Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) das Honorar für die weniger umfassende Planung auf 50 Prozent vermindere (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. Januar 2002, BauR 2002, 1281).

    (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. Januar 2002 a. a. O.; OLG Koblenz, Urt. v. 28. November 2002 a. a. O.; vgl. S. 22 des Gutachtens).

  • OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07

    Architektenhonorar bei Planänderung aufgrund eines nachträglich eingeholten

    Zwar kann einem Architekten, der auf Veranlassung des Auftraggebers Architektenleistungen mehrfach erbringt, grundsätzlich auch für die neu erbrachten Leistungen ein Honorar zustehen, und zwar für alle auf Veranlassung des Bauherrn wiederholten Leistungsphasen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2002, 1281; Motzke BauR 1994, 570).
  • OLG Köln, 06.05.2008 - 24 U 119/05

    Minderung wegen nicht erbrachter Leistungen?

    Eine vergütungspflichtige Änderungsleistung kommt demgegenüber in Betracht, wenn der Architekt auf Wunsch des Bauherrn abgeschlossene Planungsleistungen erneut ausführt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 1281f.; Meurer, aaO; Werner/Pastor, aaO).
  • LG Berlin, 06.04.2005 - 11 O 143/02

    Mängel in der Planungsleistung als Kündigungsgrund

    Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass es sich jeweils um eigenständige Planungsleistungen nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen handelte, welche auf Veranlassung der Beklagten erfolgten (vgl. hierzu OLG, Düsseldorf NJW-RR 2002, 953).

    Lediglich für die Leistungsphasen 2 und 3 des § 15 HOAI vermindert sich das Honorar für die weniger umfassende Planung auf 50 % der vollen Vomhundertsätze (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2002, 1281).

  • KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05

    Vergütung von Architektenleistungen: Einordnung von angestellten Architekten

    Eine andere Bewertung würde dem Grundsatz der HOAI widersprechen, wonach auf Veranlassung des Auftraggebers neu zu erbringende (Änderungs-)Leistungen der Leistungsphase 4 grundsätzlich voll zu vergüten sind (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1281/1282; OLG Köln, BauR 1995, 576/577; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 875).
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