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   BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88   

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BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88 (https://dejure.org/1988,2162)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88 (https://dejure.org/1988,2162)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 1988 - BReg. 2 Z 32/88 (https://dejure.org/1988,2162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1988 Nr. 81
  • BayObLGZ 1988, 436
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    2 Z 35/87|OLG Hamm; 27.06.1988; 5 W 59/88|BGH; 08.06.1988; I ZR 148/86">NJW-RR 1988, 1151, 1152 und OLG Hamm OLGZ 1988, 185 ff.).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Die Entscheidung ist damit zwar existent, aber nicht wirksam geworden (BayObLGZ 1988, 436/439 f.; Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 45 WEG Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 8 W 521/05

    Berufsrecht der Notare: Unzulässige Partnerschaftsgesellschaft aus Anwälten und

    Ebenso entspricht es herrschender Meinung, dass der Begriff "zivilrechtliche Ansprüche" weit auszulegen ist und alle Rechte zivilrechtlicher Art umfasst, die eine Person vor Gericht geltend macht; entscheidend ist die materiell-rechtliche Art des Anspruchs und nicht, in welchem Verfahren er nach der innerstaatlichen Rechtsordnung geltend zu machen ist (vgl. m. w. Nachw. BayObLGZ 1988, 436).
  • OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07

    Rücknahme oder Widerruf einer notariellen Fälligkeitsbestätigung kein Gegenstand

    Während dort gemäß § 128 Abs. 1 ZPO immer mündlich zu verhandeln ist, wenn nicht das schriftliche Verfahren angeordnet wird und die mündliche Verhandlung die alleinige Grundlage der Entscheidung ist, muss im FGG-Verfahren schriftliches Vorbringen des Beteiligten in jedem Fall berücksichtigt werden, auch wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung bei Gericht eingeht (BayObLGZ 1988, 436/439).
  • BGH, 29.09.2005 - V ZB 107/05

    Voraussetzungen einer Vorlage

    Einer Aussage zur Anfechtbarkeit einer insoweit ergangenen Verfügung kann nichts zu der entsprechenden Frage in einem die Verfahren der streitigen Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG gehört (BayObLGZ 1988, 436, 437; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 227), entnommen werden.
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 59/00

    Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung

    Anders als im Zivilprozeß ist die mündliche Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten, das vor der Hinausgabe der Entscheidung bei Gericht eingeht ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 1999, 1685/1686; BayObLGZ 1988, 436/439).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93

    Öffentlichkeit in Landwirtschaftssachen; Kündigung der Mitgliedschaft in einer

    Dementsprechend muß z.B. auch im Wohnungseigentumsverfahren über zivilrechtliche Ansprüche in öffentlicher Sitzung verhandelt werden (BayObLG NJW-RR 1988, 11/51; BayObLGZ 1988, 436; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 [OLG Hamm 15.01.1988 - 15 W 350/87]; KG NJW-RR 1990, 456; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Anh. § 43 Rdn. 16 a; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO).
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 2 Z 102/90

    Pflicht der Eigentümer, Tore an den Stellplätzen zu entfernen oder deren

    Damit hat es das Gesetz verletzt, denn gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist in Wohnungseigentumssachen öffentlich zu verhandeln (siehe im einzelnen BayObLGZ 1988, 436/438 f.; BayObLG NJW-RR 1989, 1293; OLG Hamm OLGZ 1988, 185/187; KG WuM 1990, 184).

    Da in Wohnungseigentumsverfahren trotz der Bestimmung des § 44 Abs. 1 WEG der Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung nicht so streng durchgeführt ist wie im Zivilprozeß (§ 128 Abs. 1, § 137 ZPO, vgl. BayObLGZ 1988, 436/439), wird ein Verfahrensfehler bei der mündlichen Verhandlung durch ein nachfolgendes schriftliches Verfahren in aller Regel überholt (vgl. zum Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO BGH vom 25.2.1987 IV a ZR 171/86).

  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Ohne Auswirkungen auf die Entscheidung bleibt auch, dass das Amtsgericht entgegen § 44 Abs. 1 WEG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (s. hierzu BayObLGZ 1988, 436 m. w. Nachw.; OLG Hamm OLGZ 1988, 185; KG NJW-RR 1990, 456) in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt hat, weil jedenfalls vor dem Landgericht öffentlich verhandelt wurde.
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Die Gesetzesverletzung führt im vorliegenden Fall nach § 27 Satz 2 FGG , § 551 Nr. 6 ZPO zwingend zur Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts; denn § 551 Nr. 6 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn das Beschwerdegericht wie hier seine Entscheidung "auf Grund der mündlichen Verhandlung" erlassen und keine zusätzlichen Schriftsätze der Beteiligten berücksichtigt hat (BayObLGZ 1988, 436/439).
  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

    Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen, auch wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung, aber noch vor Erlass der abschließenden Entscheidung bei Gericht eingeht (BVerfG NJW 1995, 2095/2096; BayObLGZ 1988, 436/439; 1990, 173/175; BayObLG NJW-RR 1999, 1685/1686).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

  • BayObLG, 22.01.2004 - 2Z BR 229/03

    Nutzungsbestimmung durch Teilungserklärung - Verwirkung des Unterlassungsanspruch

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90

    Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken

  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 106/90

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 147/97

    Fristbeginn zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde bei Verkündung der

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 80/91

    Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Betontreppe vor

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