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   OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10   

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https://dejure.org/2011,6431
OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10 (https://dejure.org/2011,6431)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2011 - 2 W 60/10 (https://dejure.org/2011,6431)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2011 - 2 W 60/10 (https://dejure.org/2011,6431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 13, 14, 20, 29, 47; BGB § 899a
    Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Eintragung aller Gesellschafter einer nur unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragenen GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte der Grundpfandgläubiger bei Eintragung einer BGB-Gesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch; Erfordernis notariell beurkundeter eidesstattlicher Versicherungen der Gesellschafter bei der Auflassung eines Grundstücks der BGB-Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte der Grundpfandgläubiger bei Eintragung einer BGB -Gesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Antragsrecht auf Eintragung der GbR-Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1033
  • MDR 2011, 1189
  • NZM 2011, 525
  • BeckRS 2011, 10059
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Auch eine bloß formelle Beschwer, die sich allein aus dem Umstand der Zurückweisung eines gestellten Eintragungsantrages ergibt, ist nicht ausreichend (BGHZ 162, 137 ; BayObLGZ 1994, 115; Demharter, aaO., § 71 Rn. 59).

    Hinzu kommen muss vielmehr, dass der Beschwerdeführer in dem jeweiligen Grundbuchverfahren antragsberechtigt ist (BGHZ 162, 137 ).

    Dies setzt voraus, dass die Rechtsstellung des Antragstellers durch die beantragte Eintragung eine unmittelbare Verbesserung oder Verschlechterung erfährt (BGHZ 162, 137 ).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Eine Zwischenverfügung darf zwar nur ergehen, wenn sich ein Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft beseitigen lässt (vgl. nur BGHZ 27, 310; Senat, FGPrax 2010, S. 282 ff., m. w. N.).

    An den Nachweis sind dabei strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad an Wahrscheinlichkeit genügt grundsätzlich nicht (OLG Köln, aaO.; allgemein zu den Voraussetzungen des Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO auch Senat, FGPrax 2010, S. 282 ff.; Beschluss vom 11. November 2010, 2 W 144/10, bei juris).

  • OLG Schleswig, 21.12.2009 - 2 W 178/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Der Wert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beseitigung des Hindernisses (vgl. nur Senat, NJW-RR 2010, S. 1316 ff., m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 23.02.2011 - 2 W 14/11

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Ausgeschlossen erscheint dies jedoch nicht, zumal gerade bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nur unter ihrer Bezeichnung in das Register eingetragen sind, das Nachweisniveau des § 29 GBO nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ggf. gelockert werden kann (bisher unveröffentlichter Senatsbeschluss vom 23. Februar 2011, 2 W 14/11).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Die Eigentümerin ist in der kurzen Übergangszeit zwischen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. Dezember 2008 über die Eintragungsfähigkeit der GbR (BGHZ 179, 102 ) und dem Inkrafttreten des ERVGBG am 18. August 2009 nur unter ihrer Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen worden.
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Beschwerdeberechtigt nach § 71 GBO ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt ist und ein rechtlich geschütztes Interesse an ihrer Beseitigung hat (BGHZ 80, 126).
  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    An den Nachweis sind dabei strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad an Wahrscheinlichkeit genügt grundsätzlich nicht (OLG Köln, aaO.; allgemein zu den Voraussetzungen des Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO auch Senat, FGPrax 2010, S. 282 ff.; Beschluss vom 11. November 2010, 2 W 144/10, bei juris).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Eine Zwischenverfügung darf zwar nur ergehen, wenn sich ein Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft beseitigen lässt (vgl. nur BGHZ 27, 310; Senat, FGPrax 2010, S. 282 ff., m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 09.12.2009 - 2 W 168/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Erwerb eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Obwohl im Anwendungsbereich des § 20 GBO grundsätzlich die Existenz und die Identität der erwerbenden Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachzuweisen sind (vgl. nur Senat, DNotZ 2010, S. 296 ff.), hat das Grundbuchamt sich bei der Eigentumsumschreibung auf die GbR mit einer eidesstattlichen Versicherung der handelnden Personen K. M. und C. M. begnügt.
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10
    Solange über das Recht der Gesellschaft nicht verfügt wird, besteht zwar kein Zwang zur nachträglichen Eintragung, weil § 47 Abs. 2 S. 1 GBO n. F. nicht rückwirkend gilt (OLG München, DNotZ 2010, S. 691 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 2010, 2 Wx 118/10, bei juris).
  • OLG München, 27.04.2010 - 34 Wx 32/10

    Grundbucheintragung: Richtigstellung durch die Eintragung der Gesellschafter

  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94

    Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 148/14

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund eines auf die im

    Teilweise wird angenommen, dass es bei der sog. Namens-GbR einer Bezeichnung der Gesellschafter nicht bedürfe (Reymann, NJW 2011, 1412, 1414), teilweise werden weitere Angaben im Vollstreckungstitel und in der Grundbucheintragung zum Nachweis der Identität des Titelschuldners und des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers für erforderlich gehalten (Bestelmeyer, ZfIR 2011, 117, 121; Böttcher, Notar 2012, 122, 124; diese Frage dahinstehen lassend: OLG Schleswig, NJW-RR 2011, 1033, 1034).
  • OLG Schleswig, 03.06.2021 - 2 Wx 43/20

    Konkludente Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts am Restbesitz

    Dabei kann nach ständiger Senatsrechtsprechung der Wert der beantragten Eintragung als Beziehungswert herangezogen werden (Senat NJW-RR 2011, 1033; NJW-RR 2010, 1468; FGPrax 2005, 105; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 07. Februar 1990 - 3 W 72/89 -, juris; Demharter, a. a. O., § 77 Rn. 45).
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