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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44109
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14 (https://dejure.org/2014,44109)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2014 - 1 Sa 501/14 (https://dejure.org/2014,44109)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 1 Sa 501/14 (https://dejure.org/2014,44109)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 286 Abs 1 S 1 ZPO
    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenzanfechtung

  • IWW

    § 143 Abs. 1 InsO, §§ ... 133 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 802 b ZPO, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 133 Abs. 1 InsO, § 129 Abs. 1 InsO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 802 b Abs. 2 ZPO, § 130 Abs. 2 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung; Unbegründete Rückzahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen die als Verkäuferin beschäftigte Arbeitnehmerin bei fehlendem Nachweis einer Kenntnis tatsächlicher Umstände der drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Lohnrückzahlung bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung; Unbegründete Rückzahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen die als Verkäuferin beschäftigte Arbeitnehmerin bei fehlendem Nachweis einer Kenntnis tatsächlicher Umstände der drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rückzahlung erhaltener Arbeits- und Mehrarbeitsvergütung unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 65544
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14
    Die vorliegenden Tatsachen lassen allenfalls Schlussfolgerungen auf Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsstockungen oder eine Tendenz zum Vermögensverfall zu, was nicht ausreichend ist (vgl. BGH 19.02.2009 - IX ZR 62/08 - juris, Rz. 17).

    Bei einem Arbeitnehmer, der nicht über derartige Insiderkenntnisse verfügt, kann hiervon hingegen nicht ohne weiteres ausgegangen werden (BGH 19.02.2009 - IX ZR 62/08 -, juris, Rz. 16, 17).

    § 130 Abs. 2 InsO verlangt aber gerade Kenntnisse von den konkreten Umständen, die ein eindeutiges Urteil über die Liquiditätsgesamtlage des Unternehmens ermöglichen (BGH 19.02.2009 - IX ZR 62/08 -, juris, Rz. 17).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 732/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14
    Erforderlich aber auch ausreichend hierfür ist, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH 08.10.2009 - IX ZR 173/07 - ZinsO 2009, 2148; BAG 06.10.2011 - 6 AZR 732/10 - juris, Rz. 41).

    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind dabei nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Vorsatzanfechtung um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt, auf die regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen im Sinne von mehr oder weniger gewichtigen Beweisanzeichen geschlossen werden kann, wobei eine Gesamtwürdigung erforderlich ist und sich eine schematische Betrachtung bietet (BAG 06.10.2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 -, juris, Rz. 42).

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14
    Erforderlich aber auch ausreichend hierfür ist, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH 08.10.2009 - IX ZR 173/07 - ZinsO 2009, 2148; BAG 06.10.2011 - 6 AZR 732/10 - juris, Rz. 41).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14
    Trotz Beginn der Einzelzwangsvollstreckung verbleibt dem Schuldner die Entscheidung, ob er die angeforderte Leistung erbringt oder verweigert (BGH 10.12.2009 - IX ZR 128/08 -, NJW 2010, 1671).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind dabei nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Vorsatzanfechtung um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt, auf die regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen im Sinne von mehr oder weniger gewichtigen Beweisanzeichen geschlossen werden kann, wobei eine Gesamtwürdigung erforderlich ist und sich eine schematische Betrachtung bietet (BAG 06.10.2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 -, juris, Rz. 42).
  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

    Die Frage, ob einer derartigen Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf die gegenüber § 806b ZPO a.F. mit § 802b ZPO n.F. geänderten Voraussetzungen überhaupt noch eine Indizwirkung für § 133 Abs. 1 InsO zukommt (vgl. Fleck in Vorwerk/Wolf, aaO., § 802b Rd.19; Hergenröder DGVZ 2016, 101; differenzierend auch: LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 2015, 65544; Musielak/Voit, aaO., § 802b Rd.7; Brinkmann, NZG 2015, 697, 701), bedarf nach alledem keiner Vertiefung.
  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Die Frage, ob einer derartigen Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf die gegenüber § 806b ZPO a.F. mit § 802b ZPO n.F. geänderten Voraussetzungen überhaupt noch eine Indizwirkung für § 133 Abs. 1 InsO zukommt (vgl. Fleck in Vorwerk/Wolf, aaO., § 802b Rd.19; Hergenröder DGVZ 2016, 101; differenzierend auch: LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 2015, 65544; Musielak/Voit, aaO., § 802b Rd.7; Brinkmann, NZG 2015, 697, 701), bedarf nach alledem keiner Vertiefung.
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

    Die Frage, ob einer derartigen Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf die gegenüber § 806b ZPO a.F. mit § 802b ZPO n.F. geänderten Voraussetzungen überhaupt noch eine Indizwirkung für § 133 Abs. 1 InsO zukommt (vgl. Fleck in Vorwerk/Wolf, aaO., § 802b Rd.19; Hergenröder DGVZ 2016, 101; differenzierend auch: LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 2015, 65544; Musielak/Voit, aaO., § 802b Rd.7; Brinkmann, NZG 2015, 697, 701), bedarf nach alledem keiner Vertiefung.
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