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   BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17   

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https://dejure.org/2018,22173
BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17 (https://dejure.org/2018,22173)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2018 - 2 StR 467/17 (https://dejure.org/2018,22173)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 2 StR 467/17 (https://dejure.org/2018,22173)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten gegenüber einem Nebenkläger); Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag der Nebenklägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzungsantrag des revidierenden Nebenklägers: Begründungsanforderungen nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 2 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Antrag der Nebenklägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verschulden: Zurechnung des Verschuldens, oder: Fristüberwachung durch Angestellte

  • beck-blog (Auszüge)

    Revision des Nebenklägers: Wiedereinsetzung mit hohen Anforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung in die vom Nebenkläger versäumte Frist - und das Verschulden des Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 16482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17
    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44, Rn. 19 f.; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 44, Rn. 34 f., jeweils m.w.N.).

    Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).

    Dies betrifft insbesondere die organisatorischen Vorkehrungen, durch die im Rahmen der Arbeitsabläufe in der Kanzlei sichergestellt werden soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht nur rechtzeitig fertiggestellt, sondern auch innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 m.w.N.).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens von

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17
    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44, Rn. 19 f.; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 44, Rn. 34 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87

    Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17
    Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).
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