Rechtsprechung
BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 184b StGB
Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen Herstellens kinderpornographischer Schriften - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Gehörsrüge - Burhoff online
Adhäsionsverfahren, Umfang der Pflichtverteidigerbestellung, PKH-Antrag
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Gehörsrüge
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten gegen die Adhäsionsentscheidung zugunsten der Nebenklägerin hinsichtlich des Zinsbeginns sowie die Einziehung in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Revision des Angeklagten gegen die Adhäsionsentscheidung zugunsten der Nebenklägerin hinsichtlich des Zinsbeginns sowie die Einziehung in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- rechtsportal.de
StPO § 356a
Zurückweisung der Gehörsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 10.12.2020 - 3 KLs 436 Js 79198/16
- BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21
- BGH, 10.01.2022 - 5 StR 162/21
Papierfundstellen
- BeckRS 2021, 40545
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.2019 - 2 StR 469/19
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von psychischen …
Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21
Soweit die psychischen Folgen für die Nebenklägerin M. bei den Strafzumessungserwägungen erwähnt worden sind, besorgt der Senat nicht, dass das Landgericht diese Auswirkungen bei der Zumessung der Einzelstrafen mit vollem Gewicht berücksichtigt haben könnte (vgl. demgegenüber BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278). - BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von …
Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21
Soweit die psychischen Folgen für die Nebenklägerin M. bei den Strafzumessungserwägungen erwähnt worden sind, besorgt der Senat nicht, dass das Landgericht diese Auswirkungen bei der Zumessung der Einzelstrafen mit vollem Gewicht berücksichtigt haben könnte (vgl. demgegenüber BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278). - BGH, 05.09.2019 - 3 StR 306/19
Zinsanspruch des Adhäsionsklägers
Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21
Wie dort zutreffend ausgeführt ist, ist der Adhäsionsantrag erst am 5. November 2020 - und nicht schon mit dem am 24. Juli 2020 gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe - rechtshängig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, StraFo 2017, 285); Zinsen sind daher gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 sowie analog § 187 Abs. 1 BGB ab dem 6. November 2020 zu zahlen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 306/19). - BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten …
Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21
Wie dort zutreffend ausgeführt ist, ist der Adhäsionsantrag erst am 5. November 2020 - und nicht schon mit dem am 24. Juli 2020 gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe - rechtshängig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, StraFo 2017, 285); Zinsen sind daher gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 sowie analog § 187 Abs. 1 BGB ab dem 6. November 2020 zu zahlen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 306/19). - BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; …
Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21
Auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen ist der Angeklagte im Fall 15 jedoch des zu dem Missbrauchsdelikt in Tateinheit stehenden Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB in der Fassung vom 31. Oktober 2008 schuldig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173).
- BGH, 23.08.2022 - 3 StR 197/22
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Kindern; …
Dies lässt jedoch den Schuldspruch unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 5 StR 162/21, juris Rn. 6). - LG Osnabrück, 05.09.2022 - 18 KLs 5/22
Pflichtverteidiger, Adhäsionsverfahren, Erstreckung, PKH
Der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Osnabrück ist dieser Ansicht unter Hinweis auf eine jüngere Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 08.12.2021, 5 StR 162/21; BeckRS 2021, 40545) entgegengetreten Die Urkundsbeamtin hat der Erinnerung nicht abgeholfen.Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang nicht einheitlich entschieden: Während der 6. Strafsenat die Auffassung vertritt, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst (BGH NJW 2021, 2901), hat der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 08.12.2021 - 5 StR 162/21 (BeckRS 2021, 40545) dargelegt, dass die Beiordnung des Verteidigers für das Adhäsionsverfahren nach § 404 Abs. 5 Satz 2 StPO die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und damit einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse voraussetzt (§ 405 Abs. 5 Satz 1 StPO i. V. mit § 117 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO).