Rechtsprechung
| EuGH, 02.12.1992 - C-370/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- EU-Kommission
SGEEM und Etroy / EIB
EWG-Vertrag, Artikel 178 und 215 Absatz 2
Schadensersatzklage ° Ausservertragliche Haftung ° Klage gegen die Europäische Investitionsbank im Rahmen der Vergabe und Durchführung von Aufträgen, die vom Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden ° Zuständigkeit des Gerichtshofes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 178; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2
Schadensersatzklage - Ausservertragliche Haftung - Klage gegen die Europäische Investitionsbank im Rahmen der Vergabe und Durchführung von Aufträgen, die vom Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- EuGH, 02.12.1992 - C-370/89
- EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- EuGH, 25.05.1993 - C-370/89
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1992, I-6211
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/726/EG über Betrugsbekämpfung - …
127 Die Situation der EZB sei insoweit vergleichbar mit derjenigen der Europäischen Investitionsbank, zu der der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zuerkennung einer funktionellen und institutionellen Autonomie nicht zur Folge habe, dass sie völlig von den Gemeinschaften gesondert und von jeder Bestimmung des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211). - EuG, 17.06.1998 - T-135/96
Abkommen über die Sozialpolitik - Nichtigerklärung einer Richtlinie - …
Die Bestimmungen über den Rechtsweg zum Gemeinschaftsrichter seien stets im Sinne eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes ausgelegt worden, und zwar sowohl bezüglich der anfechtbaren Rechtsakte (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in den Rechtssachen 316/82 und 40/83, Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641, und Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121) als auch bezüglich der betroffenen Organe (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/Investitionsbank, Slg. 1976, 955, vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86, Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/Investitionsbank, Slg. 1992, I-6211). - EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
Europäische Investitionsbank (EIB) - Beschluss des Direktoriums - …
Insoweit ist nämlich daran zu erinnern, dass die EIB, auch wenn sie kein Organ der Europäischen Gemeinschaft ist, eine durch den EG-Vertrag errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung darstellt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14, vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13) und aus diesem Grund der Kontrolle durch den Gerichtshof, insbesondere nach Maßgabe des Artikels 237 Buchstabe b EG, unterliegt.
- EuG, 26.11.1993 - T-460/93 14 Im übrigen zeige das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211), durch das der Gerichtshof bei einer Schadensersatzklage gegen die EIB deren Nichterwähnung in Artikel 215 EWG-Vertrag berichtigt habe, die Notwendigkeit einer weiten Auslegung des Vertrages.
Das von den Klägern angeführte Urteil SGEEM und Etroy/EIB zeigt indessen, daß dem Gemeinschaftsrichter eine Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen der EIB und Dritten bezueglich der ausservertraglichen Haftung der Gemeinschaft zuerkannt wurde.
- EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistung …
Der Gerichtshof habe mit Urteil vom 2. Dezember 1992, SGEEM und Etroy/EIB (C-370/89, Slg. 1992, I-6211), seine Zuständigkeit für eine Schadensersatzklage bejaht, die von einer Gesellschaft eingereicht und auf den Vorwurf der Rechtswidrigkeit der Entscheidung der EIB gestützt gewesen sei, ihr einen öffentlichen Bauauftrag nicht zuzuteilen. - EuG, 10.04.2002 - T-209/00 Demzufolge sind die von diesen Einrichtungen in Ausübung ihrer Befugnisse getätigten Handlungen in Einklang mit den in Artikel 288 Absatz 2 EG erwähnten allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zuzurechnen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnrn. 12 bis 16).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03
Eurojust - Stellenausschreibungen - Zulässigkeit einer Klage gegen eine Stelle …
(15) - Vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-15/00 (Kommission/EIB, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 75) und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnrn. 5 und 6). - Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts - Vorschriften …
(22) - Siehe Randnr. 49 des Urteils des Gerichts, wo auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnrn. 12 bis 16) verwiesen wird.
Rechtsprechung
| EuGH, 25.05.1993 - C-370/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
SGEEM und Etroy / EIB
EWG-Vertrag, Artikel 215 Absatz 2; Drittes AKP°EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984, Artikel 192 und 225
Völkerrechtliche Verträge ° Drittes AKP°EWG-Abkommen von Lomé ° Bestimmungen über die finanzielle und technische Zusammenarbeit ° Verfahren der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ° Jeweilige Rolle des AKP-Staats und der Gemeinschaft ° Weigerung der Europäischen Investitionsbank, im Falle der Vergabe eines Auftrags an den niedrigsten Bieter eine Finanzierung zu gewähren ° Rechtfertigung ° Angebot, das nicht das wirtschaftlich günstigste darstellt ° Keine Haftung der Gemeinschaft - rechtsportal.de
EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2
- Judicialis
Verfahrensgang
- EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- EuGH, 02.12.1992 - C-370/89
- EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- EuGH, 25.05.1993 - C-370/89
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1993, I-2583
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistung …
Der Gerichtshof habe mit Urteil vom 2. Dezember 1992, SGEEM und Etroy/EIB (C-370/89, Slg. 1992, I-6211), seine Zuständigkeit für eine Schadensersatzklage bejaht, die von einer Gesellschaft eingereicht und auf den Vorwurf der Rechtswidrigkeit der Entscheidung der EIB gestützt gewesen sei, ihr einen öffentlichen Bauauftrag nicht zuzuteilen.Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, dass weder der EG-Vertrag noch diese Vorschrift der Zuständigkeit des Gerichtshofs für Rechtsstreitigkeiten betreffend die EIB entgegenstehen, und hinzugefügt, dass die letztgenannte Vorschrift die Zuständigkeiten des Gerichtshofs ausdrücklich vorbehält, die ihm gemäß dem EG-Vertrag zugewiesen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil SGEEM und Etroy/EIB, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn. 17 und 18).
Zweitens ist zu berücksichtigen, dass Art. 237 EG eine Sonderregelung enthält, die nur bestimmte Rechtsstreitigkeiten der EIB betrifft und die daher nur eine beschränkte und ergänzende Reichweite gegenüber anderen Artikeln des EG-Vertrags wie Art. 236 EG enthält (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juni 1976, Mills/EIB, 110/75, Slg. 1976, 955, Randnrn. 16 und 17, und SGEEM und Etroy/EIB, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 17).
Er hat seine Zuständigkeit damit gerechtfertigt, dass die vermeintlich rechtswidrige Handlung bei der Durchführung eines Finanzierungsvertrags vorgenommen wurde, den die EIB als Beauftragte und für Rechnung der Gemeinschaft in Ausübung von Befugnissen geschlossen hatte, die ihr bestimmte Vorschriften im Bereich der Gewährung und Verwaltung des vom Gemeinschaftshaushalt finanzierten Risikokapitals zuweisen, dass die EIB selbst eine Einrichtung ist, die kraft des EG-Vertrags in den Gemeinschaftsrahmen fällt, und dass die Handlungen und Unterlassungen der EIB bei der Durchführung eines solchen Finanzierungsvertrags der Gemeinschaft zuzurechnen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1992, SGEEM und Etroy/EIB, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn. 4 und 12 bis 15, und vom 25. Mai 1993, SGEEM und Etroy/EIB, C-370/89, Slg. 1993, I-2583, Randnr. 24).
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass "der in Artikel 215 Absatz 2 des [EWG-]Vertrages verwandte Begriff "Organ" nicht so verstanden werden [darf], dass er nur die in Artikel 4 Absatz 1 des [EWG-]Vertrages aufgezählten Organe der Gemeinschaft meint; vielmehr [erfasste] er in Anbetracht des durch den [EWG-]Vertrag geschaffenen Systems der außervertraglichen Haftung auch die Einrichtungen der Gemeinschaft wie die [EIB]" (Urteil vom 2. Dezember 1992, SGEEM und Etroy/EIB, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 16).
- EuG, 11.07.1996 - T-175/94 Hierbei ist sie insbesondere verpflichtet, sich die für eine wirtschaftliche Verwaltung der Mittel des EEF notwendigen Informationen zu beschaffen (Urteil CMC/Kommission, Randnr. 47, und Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/BEI, Slg. 1993, I-2583, Randnr. 31) und es abzulehnen, ihr vorgelegte Rechnungen mit ihrem Sichtvermerk zu versehen, wenn sie gewichtige Gründe hat, zu bezweifeln, daß die Voraussetzungen für die Gemeinschaftsfinanzierung erfuellt sind (…Urteil San Marco/Kommission, a. a. O., Randnr. 50).
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-370/89 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Société générale d'entreprises électro-mécaniques und Roland Etroy gegen Europäische Investitionsba
Marché public de travaux dans un Etat ACP - Cofinancement par la BEI - Responsabilité non contractuelle à l'égard d'un soumissionnaire non retenu
Verfahrensgang
- EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- EuGH, 02.12.1992 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- EuGH, 25.05.1993 - C-370/89
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1993, I-2583
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Société générale d'entreprises électro-mécaniques SA (SGEEM) und Roland Etroy gegen Europäische Inv
Öffentlicher Bauauftrag in einem AKP-Staat - Mitfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank - Außervertragliche Haftung gegenüber einem nicht berücksichtigten Bieter - Zuständigkeit des Gerichtshofes
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- EuGH, 02.06.1992 - C-370/89
- EuGH, 02.12.1992 - C-370/89
- EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-370/89
- EuGH, 25.05.1993 - C-370/89
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1992, I-6211
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