Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 27.01.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1988 - 15 W 22/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3188
OLG Hamm, 30.11.1988 - 15 W 22/88 (https://dejure.org/1988,3188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1988 - 15 W 22/88 (https://dejure.org/1988,3188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1988 - 15 W 22/88 (https://dejure.org/1988,3188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bescheinigung über die Vetretungsberechtigung; Gebühr

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 715
  • WM 1989, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 U 128/01

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen Tätlichkeit gegenüber dem

    Ist die Ehefrau im Rubrum eines Miet- oder Pachtvertrages als Mieterin bzw. Pächterin zusammen mit ihrem Ehemann erwähnt, hat jedoch lediglich der Ehemann den Mietvertrag unterzeichnet, kann es gerechtfertigt sein, den Inhalt der Urkunde dahingehend auszulegen, dass der Ehemann seine Ehefrau beim Abschluss des Vertrages vertreten und die Ehefrau ihn zur Vertretung bevollmächtigt hat (vgl. OLG Düsseldorf, WM 1989, 362, 363; OLG Oldenburg, MDR 3991, 968, 969).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 30/01

    Vergütung bei Einsichtnahme in mehrere Register

    Die Schaffung der Kenntnis ist deshalb Teil der auf das geregelte Geschäft zu verwendenden Tätigkeit (Senat DNotZ 1989, 715 = JurBüro 1989, 660 = JMBI NRW 1989, 85).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 3 Z 89/90

    Zitiergebot bei der notariellen Kostenberechnung

    Der abweichenden Ansicht des OLG Hamm DNotZ 1989, 715 vermag der Senat nicht zu folgen, da das OLG Hamm keinerlei plausible Gründe für seine Ansicht zu nennen vermag, vielmehr das Ergebnis selbst als wenig einleuchtend bezeichnet.
  • OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90

    Gebühr für Vertretungsbescheinigung

    Der abweichenden Ansicht des OLG Hamm DNotZ 1989, 715 vermag der Senat nicht zu folgen, da das OLG Hamm keinerlei plausible Gründe für seine Ansicht zu nennen vermag, vielmehr das Ergebnis selbst als wenig einleuchtend bezeichnet.
  • LG Kiel, 05.12.1991 - 1 S 96/91
    Das Amtsgericht habe die Entscheidung des OLG Düsseldorf (WM 89, 362) nicht beachtet.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.01.1989 - 1 W 152/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4073
OLG Oldenburg, 27.01.1989 - 1 W 152/88 (https://dejure.org/1989,4073)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.01.1989 - 1 W 152/88 (https://dejure.org/1989,4073)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Januar 1989 - 1 W 152/88 (https://dejure.org/1989,4073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 16; KostO § 36; KostO § 44; KostO § 47; GmbHG § 6; GmbHG § 46; GmbHG § 47
    Kostenrechtliche Behandlung eines Gesellschafterbeschlusses der Vor-GmbH über die Bestellung des Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 715
  • Rpfleger 1989, 331
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.07.1989 - 2 VA (Not) 10/87

    Mit Hilfe eines Textverarbeitungssystems hergestellte Massenkarteien bzw.

    B. Kostenrecht- Kostenrechtilche Behandlung eines Gesellschafterbeschlusses der Vor-GmbH über die Bestellung des Geschäftsführers (OLG Oldenburg, Beschluß vom 27.1.1989 - 1 W 152/88) KostG §§ 16; 36 Abs. 1; 44 Abs. 1; 47 Abs. 1 GmbHG §§ 6 Abs. 3; 46; 47 Abs. 1 Die Gebühren nach § 36 KostG und § 47 KostG entstehen auch dann nebeneinander, wenn der Notar sowohl den GmbH-Gründungsvertrag als auch den Beschluß der Vor-Gesellschaft über die Bestellung des Geschäftsführers in dieselbe Urkunde aufnimmt.
  • OLG Oldenburg, 27.06.1994 - 1 W 52/94

    Geschäftswert, Handelsregister, Gesellschaft, Anmeldung, Geschäftsführer

    Die Entscheidung des Senats vom 27. Januar 1989 - 1 W 152/88 (Rechtspfleger 1989, 331) steht insoweit nicht entgegen.
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