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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00 (https://dejure.org/2003,3059)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2003 - 3 A 324/00 (https://dejure.org/2003,3059)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 3 A 324/00 (https://dejure.org/2003,3059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Halbteilungsgrundsatz bezüglich der beitragsmäßigen Abrechnung einseitig anbaubarer Straßen; Anwendbarkeit, wenn sich die Unbebaubarkeit der Grundstücke an einer Straßenseite durch ihre Lage im Außenbereich ergibt; Anwendbarkeit, wenn die unbebauten Grundstücke durch ...

  • kommunen-in-nrw.de (Leitsatz und Auszüge)

    Halbteilungsgrundsatz bei öffentlichen Grünflächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 526
  • NVwZ-RR 2004, 712 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1224 (Ls.)
  • DÖV 2003, 591
  • ZfBR 2003, 591 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    insbesondere das Urteil vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 - , BVerwGE 82, 102 (106).

    So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 - , aaO, Eben dies kann vorliegend zugrunde gelegt werden, wobei die örtlichen Gegebenheiten (lediglich ein bebaubares, zudem in Ecklage befindliches Grundstück an der Südwestseite der Straße mit einer Frontlänge von ca. 35 m gegenüber einer Gesamtlänge der Straße von 457, 3 m, gemessen an der Straßenachse) ein näheres Eingehen auf die Frage erübrigen, ab wann von einer "nahezu vollen Ausdehnung" nicht mehr gesprochen werden kann.

    vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 - , aaO, seine einschlägigen Ausführungen mit der Wendung "z.B." eingeleitet hat.

    Der Beklagte hat nichts vorgetragen, was die Annahme rechtfertigen könnte, er habe im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 - , aaO; Driehaus, aaO, § 12 Rn. 50, den fraglichen Gehweg bei angemessener Bewertung der Erschließungssituation der Baugrundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite für geboten halten dürfen.

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    Den Begriff "Halbteilungsgrundsatz" hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals in seinem Urteil vom 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, ZMR 1992, 403, verwandt.

    Zu Inhalt und Funktion des Merkmals des "Unerläßlichen" vgl. das Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 - , ZMR 1992, 403.

    Kosten in diesem Sinne können aber nicht nur solche sein, die im Vorgriff auf eine demnächstige Bebauung von Außenbereichsgrundstücken gemacht werden, sondern auch solche, die durch eine andauernde nicht-bauliche Nutzung der anderen Straßenseite bedingt sind, z.B. die Nutzung als Außenbereichsgrundstücke, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 - , ZMR 1992, 403, oder auch auch die Nutzung als Grünanlagen.

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    vgl. hierzu die Urteile vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - , BVerwGE 52, 364 ff, und 25. Juni 1969 - IV C 14.68 - , BVerwGE 32, 226 ff.

    vgl. Urteil vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - , aaO.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - , aaO.

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    Bei der Höchstbreitenregelung geht es um die Bestimmung des nach § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB (ausbau- und kostenmäßig) Erforderlichen; mit Hilfe des Merkmals des Erforderlichen wird alles das endgültig vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand ferngehalten, was nicht einen beitragsfähigen Sondervorteil, sondern einen beitragsfreien Gemeinvorteil verschafft, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - , ZMR 1995, 270, und deswegen nicht in die Verteilung des Aufwands auf Gemeinde und Anlieger nach der Quotierung 10:90 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB paßt.
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    vgl. hierzu die Urteile vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - , BVerwGE 52, 364 ff, und 25. Juni 1969 - IV C 14.68 - , BVerwGE 32, 226 ff.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95

    Erschließungsanlage; Herstellung abweichend vom Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    Das entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 - , Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 4721/95 - NdsRPfl 1997, 121, und Urteil vom 23. Mai 1979 - IX A 137/77 - , KStZ 1979, 174; SchlHOVG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 L 229/95 - , GemH 1998, 210, und dem Fachschrifttum, soweit dieser Gesichtspunkt behandelt wird.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 9 M 4297/99

    Beitrag; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    Das entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 - , Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 4721/95 - NdsRPfl 1997, 121, und Urteil vom 23. Mai 1979 - IX A 137/77 - , KStZ 1979, 174; SchlHOVG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 L 229/95 - , GemH 1998, 210, und dem Fachschrifttum, soweit dieser Gesichtspunkt behandelt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.1996 - 2 L 229/95

    Historische Straße; Erschließungsanlage; Ausbauverbot; Kostenteilung; Kosten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
    Das entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 - , Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 4721/95 - NdsRPfl 1997, 121, und Urteil vom 23. Mai 1979 - IX A 137/77 - , KStZ 1979, 174; SchlHOVG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 L 229/95 - , GemH 1998, 210, und dem Fachschrifttum, soweit dieser Gesichtspunkt behandelt wird.
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Mit Urteil vom 31. Januar 2003 (NVwZ-RR 2003, S. 526) hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3231/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem

    Vgl OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 324/00 -.
  • VG Minden, 13.09.2007 - 5 K 1955/05

    Rechtmäßigkeit des Erschließungsbeitrags für den Ausbau eines Teilstücks der

    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 31.01.2003 - 3 A 324/00 -, KStZ 2003, 119.

    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 31.01.2003 - 3 A 324/00 -, a.a.O. Nach Auffassung der Kammer geht ein Straßenausbau mit beidseitigen Geh- und Radwegen sowie einer Fahrbahn von 6, 50 m Breite offensichtlich über das hinaus, was die Gemeinde bei angemessener Bewertung der von den erschlossenen Grundstücken ausgehenden Verkehrsanforderungen unter Berücksichtigung der Tatsache der nur einseitigen Erschließung für geboten halten darf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3230/07

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einem im unbeplanten Innenbereich

    Vgl OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 324/00 -.
  • VG Arnsberg, 23.10.2003 - 7 L 1578/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für den Ausbau des

    vgl. zur lediglich einseitigen Anbaubarkeit einer Straße aufgrund einer bauplanungsrechtlichen Festsetzung der Flächen entlang einer Straßenseite als öffentliche Grünfläche: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 324/00, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9764
OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01 (https://dejure.org/2003,9764)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2003 - 2 K 1/01 (https://dejure.org/2003,9764)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 (https://dejure.org/2003,9764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit der Abwasserbeseitigungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung einer Gemeinde; Zusammenfassung von Einzelbereichen der Abwasserbeseitigung durch entsprechende satzungsrechtliche Bestimmung zu einer einheitlichen ...

  • Judicialis

    KAG § 3 Abs. 5; ; KAG § 4; ; KAG § 6; ; KAG § 6 Abs. 1; ; KAG § 6 Abs. 4 Satz 3 HS 2; ; KAG § 8 Abs. 4 S. 3; ; KAG § 11 S. 2; ; AO § 38; ; AO § 220; ; LandeswasserG § 31

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Mit Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3/93 - (Die Gemeinde 1995, 243 = DÖV 1995, 826 = NVwZ-RR 1995, 594 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 = ZKF 1995, 205 = DWW 1995, 289 = DÖV 1995, 826) hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Abwassersatzung, die die Gebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz dann unvereinbar sei, wenn sie die Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 60 cbm übersteigen.

    Aus Rechtsgründen wird einer gänzlichen Abschaffung eines Grenzwertes als sog. Bagatellgrenze jedenfalls nichts entgegenstehen (so auch BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Der Gebührenanspruch entsteht, da die Befugnis für eine hier gesetzesabweichende Regelung den Gemeinden nicht gegeben ist (vgl. Senatsurteil zur Zweitwohnungssteuer vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48) und mangels sondergesetzlicher Regelung in den §§ 4 und 6 KAG gemäß der allgemeinen Bestimmung nach § 11 S. 2 KAG i.V.m. § 38 AO mit der Verwirklichung des Gebührentatbestandes (vgl. Thiem/Böttcher, Rn 521 zu § 6 KAG).

    Der Landesgesetzgeber hat in Reaktion auf das Senatsurteil v. 18.10.2000 (- 2 L 112/99 - , SchlHA 2001, 48) dem Kommunalabgabengesetz durch Änderungsgesetz vom 06.02.2001 (GVOBl S. 14) einen § 3 Abs. 5 beigefügt, mit dem bestimmt wurde, dass in den Fällen, in denen eine Steuer als Jahressteuer erhoben wird, durch Satzung festgelegt werden kann, "dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen auf die Steuer zu entrichten hat, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird".

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Eine Gemeinde ist aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt, leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungseinrichtungen als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlichen Entwässerungsabgaben zu betreiben (st. Rspr., vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, 252; OVG Lbg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, 29 = NVwZ-RR 1990, 507 = NdsRpfl 1989, 185; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322 = KStZ 1992, 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239; vgl. auch Thiem/Böttcher, Rdn. 35 zu § 6 KAG) oder technisch selbständige Entwässerungssysteme als rechtlich selbständige Einrichtungen zu behandeln und unterschiedliche Abwasserabgaben zu erheben (OVG Lbg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, a.a.O.).

    Eine satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme ist aus Rechtsgründen allein dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 03.07.1978 - 7 B 118-124/78 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 sowie Senatsurteil vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Eine Gemeinde ist aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt, leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungseinrichtungen als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlichen Entwässerungsabgaben zu betreiben (st. Rspr., vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, 252; OVG Lbg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, 29 = NVwZ-RR 1990, 507 = NdsRpfl 1989, 185; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322 = KStZ 1992, 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239; vgl. auch Thiem/Böttcher, Rdn. 35 zu § 6 KAG) oder technisch selbständige Entwässerungssysteme als rechtlich selbständige Einrichtungen zu behandeln und unterschiedliche Abwasserabgaben zu erheben (OVG Lbg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, a.a.O.).

    Die Unzulässigkeit des Wohneinheitenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urt. v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322 = KStZ 1992, 157) beruht im Wesentlichen darauf, dass ein derartiger Maßstab nur den gegenwärtig vorhandenen Vorteil berücksichtigt und u.a. deshalb nicht verwandt werden darf, weil der Anschlussbeitrag einmalig erhoben wird und eine Nachveranlagung bei derzeitiger Rechtslage ausgeschlossen ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Dies hat seinen Grund darin, dass derjenige, der eine Abzugsmenge geltend machen will, den Nachweis dafür auf eigene Kosten zu führen hat (Senatsurteil v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 = NVwZ-RR 1993, 158 = SchlHA 1992, 156) und dass die Beschaffungs-, Einbau- und Unterhaltungskosten eines gesonderten Frischwasserzählers angesichts des Zwanges zur turnusmäßigen Erneuerung durch einen geeichten Zähler die Gebührenersparnis bei derart geringen Abzugsmengen sehr bald aufzehren, wenn nicht sogar überschreiten werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 9 A 1921/95

    Satzungsregelung; Gemeinde ; Benutzungsgebühren ; Niederschlagswasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Das OVG NW hat in verschiedenen Urteilen eine Bagatellgrenze von 20 cbm jährlich für gerechtfertigt gehalten (hiervon veröffentlicht: Urt. v. 10.03.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl 1997, 422).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1996 - 9 K 1853/94

    Entwässerungsgebührensatzung; Abwassergebühren; Beitragsmaßstab;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Das OVG Lüneburg hat auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, der Satzungsgeber sei nach niedersächsischen Landerecht gehalten, einen möglichst wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu wählen, einen Grenzwert von 20 cbm jährlich für zu hoch gehalten (Urt. v. 13.02.1996 - 9 K 1853/96 -, E 46, 334 = NdsVBl 1996, 255).
  • BVerwG, 12.02.1974 - VII B 89.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    So sind Satzungsregelungen gebilligt worden, die den Grenzwert für die nicht abzugsfähige Wassermenge auf 60 cbm im Jahr (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1974 - VII B 89.73 -, KStZ 1974, 171 = …
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Dieser Gesichtspunkt kommt bei der hier in Rede stehenden Grundgebühr indes nicht zum Tragen, da es sich bei ihr um eine zeitabschnittsweise anpassbare und anzupassende Abgabe handelt (Senatsurteil v. 22.09.1994 - 2 L 93/03 -, Die Gemeinde 1994, 392 = GemHH 1995, 17 = SchlHA 1994, 311).
  • BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 118.78

    Erhebung einheitlicher Kanalbenutzungsgebühren - Gemeinde - Entwässerungssysteme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
    Eine satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme ist aus Rechtsgründen allein dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 03.07.1978 - 7 B 118-124/78 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 sowie Senatsurteil vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1975 - II A 203/74
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 2306/82
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1979 - II 1096/78
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Bedenken gegen die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr bestehen aber deswegen, weil die Verhältnisse im Gebiet der Beklagten hinsichtlich der Abwasserbeseitigung große Unterschiede aufweisen und die Gleichbehandlung einer Wohnung mit einem großen Gewerbebetrieb mit hohem Wasserverbrauch, der als eine Abrechnungseinheit behandelt wird, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senatsurt. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, Die Gemeinde 2005, 46 = NordÖR 2003, 424 = SchlHA 2003, 255 = ZKF 2003, 154; Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 MB 10/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erhebung von Schmutzwassergebühren; Erhebung einer

    Dieser Auffassung hat sich der Senat mit Urteil vom 22. Januar 2003 (- 2 K 1/01 -, juris, Ls 3 und Rn. 32 ff. für eine Abzugsregelung in Höhe von 8 m³ für zur Sprengung von Gartenflächen verwendetes Wasser) angeschlossen.

    In seinen bisherigen Entscheidungen hatte der Senat nicht abschließend darüber zu befinden, in welcher Höhe eine hinsichtlich der Abzugsmenge satzungsrechtlich bestimmte Bagatellgrenze rechtlich unbedenklich wäre (vgl. Urteile des Senats vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rn. 35 und vom 10. Dezember 2010 - 2 LB 24/10 -, juris, Ls und Rn. 21 ff. m.w.N).

    Dies dürfte allein bereits zur Rechtswidrigkeit der Regelung führen (vgl. zur Definition der Mindestgebühr: BVerwG, Beschluss vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rn. 29 zur Regelung einer Zusatzgebühr als Mindestgebühr von 45 m³/Jahr je Person für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Viehhaltung; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/96 -, juris, Rn. 10 f. zur Gartenbewässerung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Der Beklagte erhebt eine Jahresgebühr, die regelmäßig (Ausnahme siehe § 12 KAG) erst nach Ablauf des Erhebungsjahres festgesetzt, jedenfalls aber nicht vor Ablauf des Erhebungsjahres erhoben werden kann (siehe zur Abwassergebühr: OVG Schleswig, Urt. v. 22.02.2003 - 2 K 1/01 -, SchlHA 2003, 255).
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13

    Nichtigkeit abwassergebührenrechtlicher Satzungsvorschriften bei Absetzung

    2003 beanstandete das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.1.2003 - 2 K 1/01 -, juris) einen Grenzwert von 8 cbm pro Monat.

    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig Holstein(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.1.2003, a.a.O:, Rdnrn. 36 ff.) hat ursprünglich die Auffassung des Verwaltungsgerichts geteilt, dann aber 2010 nicht nur die Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig, die Einführung einer Bagatellgrenze sei grundsätzlich unzulässig, gebilligt, sondern hieraus zugleich die Konsequenz gezogen, dass die Gebührensatzung bei Wegfall der Bagatellgrenze funktionsfähig bleibe.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16

    Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer

    Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, 252; OVG Lbg., Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, 29 - NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239 und vom 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, SchlHA 2003, 155).
  • VG Gießen, 26.05.2009 - 8 L 312/09

    Entwässerungsgebühr

    für das zurückliegende Jahr (vgl. dazu auch OVG Berl.-Bbg., U. v. 22.11.2006 - 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 28; ferner OVG Schl.-Holst., U. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rdnr. 41; OVG NW, U. v. 06.02.1986 - 2 A 3373/83 -, DVBl. 1986, 780; Schulte/Wiesemann, in Driehaus, a.a.O., Rdnr. 241 zu § 6; Lichtenfeld, in Driehaus, a.a.O., Rdnr. 769 zu § 6).

    In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise nämlich auch für Vorausleistungen eine gesetzliche Grundlage verlangt (OVG NW, U. v. 06.02.1986 - 2 A 3373/83 -, DVBl. 1986, 780 f.; Schl.-Holst. OVG, U. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rdnr. 43; Schulte/Wiesemann, a.a.O.).

    Diese enthält in § 25 lit. B Abs. 1 u. Abs. 2 als zulässigen Anknüpfungspunkt für Schmutzwasser die Menge des Frischwasserverbrauchs, der nach allgemeiner Ansicht rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn er - wie hier in § 26 Abs. 2 der Entwässerungssatzung - eine nachweislich nicht der Abwasseranlage zugeführte Wassermenge unberücksichtigt lässt (vgl. z. B. die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bayer. VGH, B. v. 31.03.2003 - 23 B 02.1936 -, juris, Rdnr. 31 ff.; Schl.-Holst. OVG, U. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rdnr. 29 ff.).

  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

    Bei laufenden Jahresgebühren entsteht die Gebührenschuld daher grundsätzlich, d. h., wenn satzungsmäßig nicht - in zulässiger Weise - Abweichendes bestimmt wird (vgl. insoweit bereits oben zur "Grundgebühr" gemäß § 12 Abs. 2 AbfGebS 2013), erst mit Ablauf des Kalenderjahres (vgl. VG Cottbus, Beschl. vom 6.7.2010 - 6 L 24/10 -, S. 13 ff. des E. A.; Urt. vom 19.6.2012 - 6 K 983/07 -, S. 6 des E. A.; zum dortigen Landesrecht OVG M-V, Urt. vom 25.2.1998 - 4 K 8/97 -, NVwZ-RR 1999 S. 144; OVG NRW, Urt. vom 6.2.1986 - 2 A 3373/83 -, KStZ 1986 S. 192; OVG SH, Urt. vom 22.1.2003 - 2 K 1/01 -, ZKF 2003 S. 219 = GemHH 2003 S. 159).
  • VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09

    Gebührenunterdeckung

    für das zurückliegende Jahr (vgl. dazu auch OVG Berl.-Bbg., U. v. 22.11.2006 - 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 28; ferner OVG Schl.-Holst., U. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rdnr. 41; OVG NW, U. v. 06.02.1986 - 2 A 3373/83 -, DVBl. 1986, 780; Schulte/Wiesemann, in Driehaus, a.a.O., Rdnr. 241 zu § 6; Lichtenfeld, in Driehaus, a.a.O., Rdnr. 769 zu § 6).

    In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise nämlich auch für Vorausleistungen eine gesetzliche Grundlage verlangt (OVG NW, U. v. 06.02.1986 - 2 A 3373/83 -, DVBl. 1986, 780 f.; Schl.-Holst. OVG, U. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rdnr. 43; Schulte/Wiesemann, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
    Nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig sei die Gemeinde aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt, leitungsmäßig von einander getrennte Entwässerungseinrichtungen als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlichem Entwässerungsabgaben zu betreiben (Urteil vom 22.01.2003 2 K 1/01).

    Eine satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme wäre rechtlich nur dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen nicht mehr gegeben ist (wie etwa bei der Zusammenfassung von zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigungen aufgrund unterschiedlicher Vorteilssituation und der fehlender Vergleichbarkeit) und deshalb das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz verletzte (Urteile vom 22.01.2003 2 K 1/01 mwN; 18.02.1997 - 2 L 165/95 - 24.10.2001 2 L 29/00 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Die Regelung über die Bemessung der Zusatzgebühr für Schmutzwasser in § 12 a Abs. 2 bis 7 der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) entspricht dem sogenannten Frischwassermaßstab und ist in ihrer Ausgestaltung (vgl. hierzu Senatsurt. v. 22.01.2003 -2 K 1/01 -, Die Gemeinde 2005, 46 = NordÖR 2003, 424 = SchlHA 2003, 255 = ZKF 2003, 154) nicht zu beanstanden.
  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Heranziehung zu Abfallgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Vorauszahlungen von Mindestentleerungsgebühren bei Nichterreichen des

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08

    Technisch und funktional getrennte Entwässerungssysteme können rechtlich zu einer

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10

    Abwassergebühr und modifizierter Frischwassermaßstab

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20

    Ausbaubeitrag: Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bei Auswirkungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 MB 8/21

    Abgabenrecht: Eilrechtsschutz gegen einen Vorausleistungsbescheid für

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2006 - 2 MB 14/06
  • VG Dessau, 14.03.2005 - 1 A 2024/03
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6221
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00 (https://dejure.org/2003,6221)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2003 - 3 A 835/00 (https://dejure.org/2003,6221)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 3 A 835/00 (https://dejure.org/2003,6221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenbeleuchtung als flächenmäßige Teileinrichtungen, deren endgültige Herstellung von der Erfüllung des sog. formlosen Bauprogramms abhängt; Umdeutung eines Erschließungsbeitrags-Vorausleistungsbescheides in einen endgültigen Ausbaubeitragsbescheid; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1224 (Ls.)
  • DÖV 2003, 592
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93

    Anbaustraße; Formloses Bauprogramm; Außenbereichsstraße; Straßenrinne;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    Die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Auftragsvergabe des Jahres 1960 betraf den Südring als Außenbereichsstraße, die er damals zum größten Teil war; da es hier aber auf das nach Umwandlung einer Außenbereichsstraße in eine Anbaustraße beschlossene Programm ankommt, kann diese Auftragsvergabe grundsätzlich nicht als Ausbauprogramm in diesem Sinne gewertet werden, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -.

    Diese Teileinrichtung stellt keine flächengebundene oder "flächenmäßige" Teileinrichtung einer Erschließungsanlage und insbesondere einer Straße dar: Sie kann auch "frei schwebend" über der Straße angebracht werden (an außerhalb der Straße aufgestellten Masten oder an Außenwänden befestigt); im übrigen nimmt sie zumeist (mit der Grundfläche der Masten und der Schaltschränke) verstreut gelegene und untergeordnete Teilflächen des Gehwegs oder des Straßenbegleitgrüns, Aussparungen der Fahrbahn oder auch "Schmutzecken" der Straße ein; sie ist insofern mit den zur Straßenentwässerung gehörenden Wasserrinnen am Fahrbahnrand oder in der Fahrbahnmitte zu vergleichen, die ebenfalls keine dem (formlosen) Bauprogramm unterworfene "flächenmäßige Teileinrichtung" darstellen, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1990 - 3 A 2934/86

    Umstellung eines Erschließungsbeitragsbescheides; Straßenbaubeitragsbescheid;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. das Urteil des Senats vom 19. Juli 1990 - 3 A 2934/86 -, NWVBl 1991, 296.
  • VGH Bayern, 04.10.1991 - 23 B 88.2143
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    So aber VGH München, Urteil vom 4. Oktober 1991 - 23 B 88.2193 -, NVwZ-RR 1992, 507.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, DVBl 1996, 379, sowie Driehaus, a.a.O., § 11 Rn. 36 ff.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, KStZ 1996, 112 (hypothetischer Fall einer 80 m langen Stichstraße mit massiver Bebauung) und vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 -, KStZ 2002, 98 (entschiedener Fall einer geplanten 75 m langen Stichstraße mit geplanter Bebauung in zwei bis drei bzw. drei bis vier Geschossen in geschlossener Bauweise).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00

    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, KStZ 1996, 112 (hypothetischer Fall einer 80 m langen Stichstraße mit massiver Bebauung) und vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 -, KStZ 2002, 98 (entschiedener Fall einer geplanten 75 m langen Stichstraße mit geplanter Bebauung in zwei bis drei bzw. drei bis vier Geschossen in geschlossener Bauweise).
  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 -, DVBl 1989, 420, und vom 4. Juni 1993 - 8 C 55.91 -, KStZ 1994, 32, sowie Driehaus, a.a.O., § 2 Rn. 56 ff. (m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 -, KStZ 1992, 51, und vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, DVBl 1996, 381.
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94

    Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 -, KStZ 1992, 51, und vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, DVBl 1996, 381.
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 55.91

    Erhebung von Beiträgen auf Grund der Verbesserung durch eine Fahrbahnerneuerung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00
    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 -, DVBl 1989, 420, und vom 4. Juni 1993 - 8 C 55.91 -, KStZ 1994, 32, sowie Driehaus, a.a.O., § 2 Rn. 56 ff. (m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3126/99

    Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnung eines zwischen zwei Fahrstraßen aus zwei

  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Die mit der Erhebung einer Vorausleistung verbundene etwaige Verminderung von Zinszahlungen hingegen ist lediglich ein Nebeneffekt, der auch bei Erhebung eines endgültigen Beitrags eintreten kann, wenn hierdurch höhere Zuführungen zum Vermögenshaushalt ermöglicht werden können (wie hier zum dortigen Landesrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 835/00 -, juris Rn. 13ff.; so auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 124a, wonach die Beitragsvorausleistung in erster Linie der vorgezogenen Finanzierung des entstandenen und noch zu erwartenden Aufwands diene; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -, KSTZ 1999, 116, wonach auch die Vorausleistung eine Beitragsleistung darstelle, die im Unterschied zur endgültigen Beitragserhebung lediglich vorgezogen sei; ausdrücklich offenlassend OVG Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 2 A 102/02.Z -, S. 6 des E.A. ).

    Vor dem Hintergrund dieser Absicht, den Aufwand zu refinanzieren, ist davon auszugehen, dass die Behörde - wäre sie sich der Notwendigkeit einer Berücksichtigung der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht nach Erlass des Vorausleistungsbescheids, aber vor Erlass des Widerspruchsbescheids bewusst gewesen - den Vorausleistungsbescheid aufgehoben und den vollen Betrag mit dem Widerspruchs- und Änderungsbescheid zu dem endgültigen Heranziehungsbescheid erhoben hätte (vom mutmaßlichen Willen ausgehend insoweit auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2003, a.a.O., Rn. 17).

    Letztlich scheitert eine Umdeutung auch nicht an § 128 Abs. 3 AO, da die Regelung gerade den umgekehrten Fall betrifft, dass ein gebundener Verwaltungsakt in einen Ermessensverwaltungsakt umgedeutet werden soll, also etwa ein endgültiger Beitragsbescheid in einen Vorausleistungsbescheid (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2003, a.a.O., Rn. 17).

  • VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04

    Keine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen bei Erweiterung alter Bremer

    Soweit sich die Antragsgegnerin auf die von ihr angeführte Rechtsprechung beruft (BVerwG, U. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 in DVBl. 1989, 420; OVG Münster, U. v. 31.01.2003 - 3 A 835/00 in DÖV 2003, 592), führt dieses hier nicht weiter.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 09.12.1988 a.a.O.) bezog sich auf bayerische Vorschriften, diejenige des OVG Münster (U. v. 31.01.2003 a.a.O.) auf das in Nordrhein-Westfalen anzuwendende Recht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 2671/15

    Anforderungen an die Berechnung eines Erschließungsbeitrags für einen

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 31. Januar 2003- 3 A 835/00 -, juris Rn. 11, vom 29. Januar 2002 - 15 A 5565/99 - juris Rn. 2, und vom 2. März 1977 - II A 675/75 - OVGE 32, 248, 251 f.
  • VG Neustadt, 07.11.2014 - 4 K 478/14

    Erschließungsbeitrag -Zeitpunkt der Beurteilung eines Widerspruchsbescheids -

    Dies gilt auch für die nicht flächengebundene Teileinrichtung "Straßenbeleuchtung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1969 - 4 C 104.67 - BauR 1970, 116; Urteil vom 23. Juni 1972 - 4 C 15.71 - BauR 1972, 369 und Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O. sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 835/00 - DÖV 2003, 592).
  • VG Köln, 16.12.2003 - 17 K 3469/01

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Heranziehung des

    Denn die Refinanzierung einer Straßenbaumaßnahme ist sowohl für den endgültigen Beitrag als auch für die Vorausleistung Hauptzweck, wohingegen die mit der Erhebung einer Vorausleistung verbundene Verminderung von Zinszahlungen lediglich ein Nebeneffekt ist, der auch bei der Erhebung eines endgültigen Beitrages kurz nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten eintreten oder sogar völlig entfallen kann, wenn kein fremdes Kapital eingesetzt werden muss - eine unzulässige Wesensänderung ist auch hierin nicht zu sehen; vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 835/00 -, KStZ 2003, 134; gegen VGH München, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 6 B 93.784 -, NVwZ-RR 1994, 176.
  • VG Münster, 09.06.2010 - 3 K 908/09

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Vorausleistung auf einen

    BVerwG, bereits Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89/89 -, NVwZ 1992, 575 ("Erwartung der endgültigen Herstellung innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach Maßgabe der satzungsmäßigen Merkmalsregelung und des einschlägigen Bauprogramms"); OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 835/00 -, sowie vom 18. Mai 2000 - 3 A 1466/98 -.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11355
OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03.OVG (https://dejure.org/2003,11355)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2003 - 6 A 10170/03.OVG (https://dejure.org/2003,11355)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 6 A 10170/03.OVG (https://dejure.org/2003,11355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht bei Telekommunikationsunternehmen mit ortsfesten Geschäftseinrichtungen und Anlagen in der Fremdenverkehrsgemeinde; Vornahme einer Schätzung der Beitragsgrundlagen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände von dem dafür zuständigen ...

  • Judicialis

    KAG § 12 Abs. 1 S. 2; ; KAG § 12 Abs. 1 S. 3; ; KAG § 12 Abs. 1; ; KAG § 12; ; KAG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; KAG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; KAG § 3 Abs. 1; ; KAG § 3; ; AO § 12; ; AO § 162

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1998 - 6 A 12779/97

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines niedergelassenen Allgemeinarztes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03
    Dementsprechend hat der Senat (Urteil vom 7. August 1998, AS 27, 126 ff. = NVwZ-RR 1999, 269) die Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Allgemeinarztes bejaht, dessen Honorar bekanntlich durch eine Gebührenordnung geregelt ist.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 281/02

    Fremdenverkehrsbeitrag; Deutsche Telekom AG; Telefonzelle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Januar 2003 - 9 LB 281/02 -) hat allerdings entschieden, dass sowohl hinsichtlich der Telefon- und der Kabelanschlüsse als auch bezüglich der Telefonstellen den Leistungen der Klägerin die notwendige Ortsbezogenheit fehle, weil die Klägerin überörtlich tätig sei und deshalb im Verhältnis zum Fremdenverkehr einer bestimmten Gemeinde keine stärkere objektiv verfestigte Beziehung als zu jedem anderen beliebigen Ort im Bundesgebiet habe.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1999 - 1 C 12918/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03
    Diese Wertung ist von dem dafür zuständigen Gremium vorzunehmen, das sich aber Vorüberlegungen der Verwaltung, die beispielsweise in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst sind, anschließen darf (vgl. zur Vorbereitung einer Abwägungsentscheidung: Urteil des 1. Senats vom 17. Juni 1999 - 1 C 12918/98.OVG - ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1980 - 6 A 46/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03
    Indessen müssen auch ein solcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab und die Vorteilsschätzung zu sachgerechten Ergebnissen führen (Urteil des Senats vom 3. Juni 1980 - 6 A 46/79 - ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10

    Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer

    Zudem geht es beim Kurbeitrag und bei der Kurtaxe auch nicht um die Belastung eines Aufwands als Ausdruck der Leistungsfähigkeit, sondern um die Abgeltung der Möglichkeit, Kureinrichtungen nutzen zu können, bzw. um den Ausgleich der Vorteile aufgrund der Fremdenverkehrswerbung und der Unterhaltung von Kureinrichtungen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 21. April 2010 - 6 C 11283/09.OVG - und vom 27. Juni 2003 - 6 A 10170/03 -, AS RP-SL 30, 370; BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, NVwZ-RR 2004, 895).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2014 - 6 A 10919/13

    Kein Fremdenverkehrsbeitrag für Weinkellerei mit ausschließlichem Absatz an

    Insoweit ist es aber für die rechtliche Bewertung des Gesamtvorgangs von maßgeblicher Bedeutung, dass es sich bei den jeweiligen örtlichen Filialen um Betriebsstätten im Sinne des § 12 AO handelt, die zugleich einen Betriebssitz und damit einen hinreichenden örtlichen Bezug für das Entstehen einer Beitragspflicht im Sinne des § 12 Abs. 1 KAG begründen (vgl. OVG RP, Urteil vom 27. Juni 2003 - 6 A 10170/03.OVG -, AS 30, 370 [371 f.]; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rn. 86c).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11

    Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Rat beispielsweise Vorüberlegungen der Verwaltung, die in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst sind, anschließt (vgl. OVG RP, 6 A 10170/03.OVG, AS 30, 370, ESOVGRP, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10098/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15546
OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10098/03.OVG (https://dejure.org/2003,15546)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.2003 - 6 A 10098/03.OVG (https://dejure.org/2003,15546)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 2003 - 6 A 10098/03.OVG (https://dejure.org/2003,15546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 147
  • DVBl 2003, 1224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 LB 184/03

    Erschließungsbeitragspflicht für ein Grundstück mit Baulandqualität; Einbeziehung

    Nach diesen Vorschriften entsteht bei missbräuchlicher Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Abgabenanspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - NSt-N 2000, 200; BVerwG, Beschl. v. 14.1.1997 - 8 B 247.96 - NVwZ 1998, 76 = ZMR 1997, 203 = Buchholz 401.0 § 42 AO Nr. 15 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.4.2003 - 6 A 10098/03.OVG - KStZ 2003, 171 = DWW 2003, 198).
  • VG Neustadt, 15.01.2015 - 1 L 1085/14

    Keine Aufrundung des Schätzungsbetrages bei Vorausleistungen auf den

    Hier liegt ein rechtsmissbräuchliches aktives Handeln des Beitragspflichtigen vor (vgl. auch: OVG RP, Urteil vom 1.4.2003 - 6 A 10098/03).
  • VG Köln, 09.10.2012 - 17 K 4471/11

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den

    OVG Koblenz, Urteil vom 01.04.2003 - 6 A 10098/03 - juris Rdnr. 21 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 17 Rdnr. 102.
  • VG Bayreuth, 30.10.2018 - B 4 K 17.474

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Unterlassen der Übertragung

    Ein solches Unterlassen ist der Vermeidung des Entstehens einer sachlichen Beitragspflicht durch aktives Tun gleichzustellen, wenn sich bei wertender Würdigung der Gesamtumstände aus vorangegangenem Tun eine entsprechende Handlungspflicht ergeben hat (Driehaus a.a.O., § 17 Rn. 102 mit Verweis auf OVG Koblenz, U.v. 1.4.2003 - 6 A 10098/03 - juris Rn. 21 ff.).
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