Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.10.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03   

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https://dejure.org/2004,671
BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03 (https://dejure.org/2004,671)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 (https://dejure.org/2004,671)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 C 23.03 (https://dejure.org/2004,671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 2, § 85, § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; StAG § 8 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1; StGB § 263
    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Strafbefehl.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Ausweisungsgrundes bei vorsätzlich begangener Straftat - Anspruch auf Einbürgerung - Einbürgerungszusicherung für den Fall, dass der Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird - Betrug durch Austauschen eines Preisetiketts als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 45 Abs. 1; AuslG § 46 Nr. 2; AuslG § 85; AuslG § 88 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StAG § 8 Abs. 1 Nr. 2; StAG § 9 Abs. 1; StGB § 263
    D (A), Rumänen, Einbürgerung, Ausweisungsgründe, Straftäter, Betrug, Geldstrafe, Strafbefehl, Geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Deutschverheiratung

  • Judicialis

    AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 85; ; AuslG § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StAG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; StAG § 9 Abs. 1; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ausweisungsgrund bei geringfügigem vorsätzlichem Rechtsverstoß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 193
  • NJW 2005, 1816 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 601
  • DVBl 2005, 588
  • DÖV 2005, 480
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    cc) § 46 Nr. 2 AuslG ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 ).

    Es lassen sich im Gesetz auch keine Maßstäbe dafür entnehmen, ob und ggf. welche vorsätzlichen Strafrechtsverstöße nach § 46 Nr. 2 AuslG wegen Geringfügigkeit außer Betracht bleiben sollen (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 - a.a.O., S. 66 f.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    b) Einen Einbürgerungsanspruch der - nach der Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit staatenlosen - Klägerin ergibt sich auch, wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt hat, weder aus dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl 1976 II S. 474), noch aus dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl 1977 II S. 598) noch aus dem Übereinkommen zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit vom 13. September 1973 (BGBl 1977 II S. 613; vgl. auch Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11 ).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Dies gilt auch für Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren (Beschluss vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - BayVBl 1981, 186; vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    b) Einen Einbürgerungsanspruch der - nach der Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit staatenlosen - Klägerin ergibt sich auch, wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt hat, weder aus dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl 1976 II S. 474), noch aus dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl 1977 II S. 598) noch aus dem Übereinkommen zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit vom 13. September 1973 (BGBl 1977 II S. 613; vgl. auch Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11 ).
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Ergeben diese Feststellungen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass dann nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich ein Einbürgerungsanspruch besteht (vgl. hierzu und auch zu Ausnahmen in atypischen Fällen Urteil vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Dies trägt der besonderen Bedeutung der Einbürgerung eines Ausländers gegenüber Maßnahmen zur Regelung seines Aufenthalts Rechnung (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 ; Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 152.96 - ).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 45.87

    Zielmenge - Entwicklungsplan - Milchkühe - Geplante Kuhplätze

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Bei dem Übergang vom bisher gestellten Bescheidungsantrag zum Verpflichtungsantrag handelt es sich nicht um eine nach § 142 Abs. 1 VwGO unzulässige Klageänderung (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 45.87 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 15 S. 63).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 ).
  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Dies gilt auch für Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren (Beschluss vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - BayVBl 1981, 186; vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 152.96

    Ausländerrecht - Beschränkung des Einbürgerungsanspruchs durch Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
    Dies trägt der besonderen Bedeutung der Einbürgerung eines Ausländers gegenüber Maßnahmen zur Regelung seines Aufenthalts Rechnung (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 ; Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 152.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

    (e) Die Würdigung eines Rechtsverstoßes als geringfügig im genannten Sinn ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig (siehe bereits BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 23).

    Dasselbe gilt für vorsätzlich begangene Straftaten, auch wenn sie mit einem geringeren als dem in § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG genannten Strafmaß geahndet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 22; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.02.2020 - 3 A 44/18 -, juris Rn. 10, m. w. N.).

    Auch Straftaten können im Einzelfall aber geringfügig sein, etwa wenn es sich um die erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt und die Strafe sowie der verursachte Schaden gering sind (BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 24; vgl. Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 54 AufenthG Rn. 95).

    Wird ein Strafverfahren wegen einer - auch vorsätzlich begangenen - Straftat aufgrund deren Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO eingestellt, kann das für die entsprechende aufenthaltsrechtliche Beurteilung sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 22; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2020 - 3 B 324/19 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Diese Neuformulierung des Klagebegehrens stellt keine nach § 142 Abs. 1 VwGO unzulässige Klageänderung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 23.03 - BVerwGE 122, 193 = juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

    Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, andererseits aber immer dann beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 21 zu § 46 Nr. 2 AuslG; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3067
BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04 (https://dejure.org/2004,3067)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 6 B 54.04 (https://dejure.org/2004,3067)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 6 B 54.04 (https://dejure.org/2004,3067)
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Türkischer Kriegsdienstverweigerer

Art. 4 Abs. 3 GG, förmliches Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 1 ff. KDVG) nur für Deutsche, Abschiebeschutz entsprechend der BGH-Entscheidung «Auslieferung des jugoslawischen Wehrdienstverweigerers» kommt allenfalls als Einrede gegen aufenthaltsbeendende Maßnahme in Betracht

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 3; KDVG §§ 1, 2 Abs. 2
    Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf Anerkennung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4 Abs. 3
    Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf Anerkennung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens; Kriegsdienstverweigerung eines Türken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1880 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 464
  • DVBl 2005, 588
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77

    Auslieferung von Wehrdienstverweigerern

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04
    Der Bundesgerichtshof hat in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77 (BGHSt 27, 191) ausgeführt, dass das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG nicht nur für Personen gelte, die in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wehrpflichtgesetz wehrpflichtig sind, und nicht nur die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe in den deutschen Streitkräften betreffe.
  • AG Biedenkopf, 29.05.2008 - 41 Ds 4 Js 16319/07

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes bei Staatenlosigkeit

    Eine solche Beschränkung würde auch dem wesentlichen Zweck des Art. 4 Abs. 3 GG zuwiderlaufen, der darin besteht, die Gewissensposition gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu schützen und den Kriegsdienstverweigerer vor dem Zwang zu bewahren, töten zu müssen (BVerfGE 28, 243, 262; 32, 40, 45), einem Zwang, der notwendig mit jedem Wehrdienst mit der Waffe verbunden ist, unabhängig davon, in welchem Land er abzuleisten ist (BGHSt 27, 191, 193; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04).

    Eine Entscheidung, die zur Folge hat, dass jemand gegen sein Gewissen zum Wehrdienst mit der Waffe gezwungen wird, verstößt deshalb unabhängig davon, ob dieser Dienst im Inland oder im Ausland abgeleistet werden soll und ob der Betroffene nach deutschem Recht wehrpflichtig ist oder nicht, stets gegen Art. 4 Abs. 3 GG (s. BGHSt 27, 191, 193; s. auch BGHSt 32, 314, 324; der BGH folgert daraus, dass eine Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers unzulässig ist, wenn sie dazu führt, dass der Verfolgte unmittelbar nach der Verbüßung der Strafe, noch ehe er das Land, an das er ausgeliefert wird, wieder verlassen kann, zum Wehrdienst mit der Waffe herangezogen wird und falls er aus Gewissensgründen diesen Dienst verweigert, Bestrafung zu gewärtigen hat, s. BGHSt 27, 191, 193; in diese Richtung für aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04).

  • VG Hamburg, 11.12.2006 - 10 E 3495/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Beschluss vom 27.10.2004 (6 B 54/04) entschieden, dass Ausländer ihre entsprechenden Grundrechtspositionen einredeweise gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geltend machen könnten.

    Anderes ist auch dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2004 (BVerwG 6 B 54.04 - NVwZ 2005, 464) nicht zu entnehmen, in dem es heißt:.

  • OVG Hamburg, 19.01.2007 - 1 Bs 4/07

    Abschiebungsschutz bei Heranziehung zum Wehrdienst im Ausland

    Angesichts dieser ausreichend klaren Rechtslage (wie hier auch: OVG Münster, Beschl. vom 4.10.2006 - 18 B 2066 - juris; VGH Bad.Württ., Beschl. vom 1.2.1995, AuAS 1995, 186) geht das Vorbringen des Antragstellers ins Leere, ihm müsse vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, weil der Schutzumfang des Art. 4 Abs. 3 GGG höchstrichterlich noch nicht geklärt sei und ihn das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2004 (NVwZ 2005, 464) offen gelassen hatte.
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RO 8 K 12.30145

    Wehrdienstentziehung; keine Gewissengründe; Haftbedingungen in der Türkei

    Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ).
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166

    Unglaubhafte Luftwegeinreise; Verfahren bei Festnahmen; Wahlbeobachterausweis der

    Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ).
  • VG Saarlouis, 21.11.2018 - 6 K 1091/17
    Germann, BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 4 Rn 116 unter Hinweis auf aA BGHSt 27, 191 (193 f.); offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 18 B 2066/06

    Abschiebung Ausländerbehörde Kriegsdienstverweigerung

    Insoweit hat zwar der für Kriegsdienstangelegenheiten zuständige Senat beim Bundesverwaltungsgericht - vgl. dessen Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 54/04 -, InfAuslR 2005, 432 - - auf dessen Rechtsprechung sich der Antragsteller bezieht - die Frage aufgeworfen, ob über einen vom Bundesgerichtshof - vgl. Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 Ars 6/77 -, BGHSt 27, 191, 193 ff - entschiedenen Fall der Auslieferung hinaus ein allgemeiner Grundsatz besteht, dass deutsche Stellen nicht durch die Überstellung eines Ausländers in seinen Heimatstaat daran mitwirken dürfen, dass dieser gegen sein Gewissen zur Ableistung des Militärdienstes gezwungen wird, und diese Frage letztlich mit dem Hinweis darauf offen gelassen, dass den Belangen eines ausländischen Kriegsdienstverweigerers jedenfalls ausreichend Rechnung getragen würde, wenn man ihm gestattete, sein Anliegen einredeweise gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geltend zu machen.
  • VG Hamburg, 17.01.2012 - 15 AE 631/11

    Asylrecht: Abschiebungsschutz (Türkei) wegen nicht auf Gewissensgründen

    Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Juris Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 30.1.2007, 4 So 187/06, und VG Leipzig, Urteil vom 21.7.2011, A 5 K 157/11, Juris).
  • OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10

    Abschiebung eines Kriegsdienstverweigerers in sein Heimatland (Bestätigung der

    Der für Kriegsdienstangelegenheiten zuständige Senat beim Bundesverwaltungsgericht, auf dessen Beschluss vom 27.10.2004 (InfAuslR 2005, 432) sich der Antragsteller bezieht, hat offen gelassen, ob über den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Auslieferung hinaus ein allgemeiner Grundsatz besteht, dass deutsche Stellen nicht durch die Überstellung eines Ausländers in seinen Heimatstaat daran mitwirken dürfen, dass dieser gegen sein Gewissen zur Ableistung des Militärdienstes gezwungen wird.
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