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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3674
VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98 (https://dejure.org/1999,3674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.1999 - 10 S 1188/98 (https://dejure.org/1999,3674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 1999 - 10 S 1188/98 (https://dejure.org/1999,3674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung aufgrund Bedürfnisprüfung mit GG Art 12 Abs 1 unvereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; keine Bedürfnisprüfung für Begutachtungsstelle für Fahreignung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 80 GG, § 66 FeV
    Verwaltungsrecht BT, Berufsregelung durch VO; Bedürfnisprüfung; Begutachtungsstelle für MPU

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 203
  • NZV 1999, 528 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 389
  • DVBl 1999, 1753
  • DÖV 1999, 1012
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Durch das Grundrecht der Berufsfreiheit werden nicht nur all diejenigen Berufe erfaßt, die sich in bestimmten, traditionell oder sogar rechtlich fixierten Berufsbildern darstellen, sondern erfaßt sind auch die vom einzelnen frei gewählten untypischen Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue feste Berufsfelder ergeben mögen (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, BVerfGE 7, 377, 397; Beschluß vom 05.05.1987, BVerfGE 75, 284, 292).

    Der Schutzbereich des Grundrechts beschränkt sich nämlich nicht auf "aus der Gesellschaft heraus entstandene Betätigungen" (so zu Recht OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 29.04.1998, a.a.O.; anders aber Steiner, NZV 1991, 249, 253), sondern er erfaßt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch staatlich gebundene Berufe, also Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber dem eigenen Verwaltungsapparat des Staates vorbehalten könnte, deren Wahrnehmung durch Private er jedoch mit der Maßgabe zuläßt, daß die Ausgestaltung des Tätigkeitsbildes in unterschiedlichem Ausmaß dem öffentlichen Dienst angenähert wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, a.a.O., S. 398; Beschluß vom 18.06.1986, BVerfGE 73, 280, 292;… Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl. 1997, Art. 12 RdNr. 43 b).

    Denn die seit dem Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 11.06.1958, a.a.O.) praktizierte Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Merkmalen ist nicht nur bei Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl, sondern auch bei anderen Beschränkungen der Berufsfreiheit bedeutsam (BVerfG…, Beschluß vom 25.03.1992, a.a.O., S. 39 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 25 A 4670/95

    Berufsfreiheit; Beruf; Betrieb einer medizinisch-psychologischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Bei einem derartigen Unternehmen ist davon auszugehen, daß es auch in dem neu hinzukommenden Geschäftszweig nicht lediglich Kostendeckung anstrebt, sondern Überschüsse erwirtschaften will, mag dies auch wegen der gebührenrechtlich vereinheitlichten Kostenstruktur nicht einfach sein (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1998 - 25 A 4670/95).

    Der Schutzbereich des Grundrechts beschränkt sich nämlich nicht auf "aus der Gesellschaft heraus entstandene Betätigungen" (so zu Recht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1998, a.a.O.; anders aber Steiner, NZV 1991, 249, 253), sondern er erfaßt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch staatlich gebundene Berufe, also Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber dem eigenen Verwaltungsapparat des Staates vorbehalten könnte, deren Wahrnehmung durch Private er jedoch mit der Maßgabe zuläßt, daß die Ausgestaltung des Tätigkeitsbildes in unterschiedlichem Ausmaß dem öffentlichen Dienst angenähert wird (vgl. BVerfG…, Urteil vom 11.06.1958, a.a.O., S. 398; Beschluß vom 18.06.1986, BVerfGE 73, 280, 292;… Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl. 1997, Art. 12 RdNr. 43 b).

  • BVerfG, 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85

    Gewerberecht - Technische Überwachung - Verordnung über die Organisation - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte demgegenüber auf den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.1986 (GewArch 1987, 267).

    Soweit der Beklagte die im genannten Kammerbeschluß vom 11.12.1986 (a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung für Sondersituationen der Gefahrenabwehr, zu denen er den vorliegenden Fall rechnen möchte, weiterhin für maßgeblich hält, überzeugt das den Senat nicht.

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Durch die Herstellung des Sinnzusammenhangs mit § 2 Abs. 13 Nr. 3 StVG, auf welchen in § 6 Abs. 1 Nr. 1 k StVG Bezug genommen wird und welcher zur Ermittlung der Reichweite der Ermächtigung mit herangezogen werden darf (BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257, 277), wird hinreichend genau umrissen, wie die Verordnung insoweit auszusehen hat.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Sachverständigenbestellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Abgesehen davon kann die amtliche Anerkennung der Klägerin auch in den übrigen Zweigen ihrer geschäftlichen Betätigung einen wirtschaftlichen Vorteil deshalb verschaffen, weil die in ihr zum Ausdruck kommende besondere Qualifikation einen nicht zu unterschätzenden Werbefaktor bildet (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 25.03.1992, BVerfGE 86, 28, 39).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Der Schutzbereich des Grundrechts beschränkt sich nämlich nicht auf "aus der Gesellschaft heraus entstandene Betätigungen" (so zu Recht OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 29.04.1998, a.a.O.; anders aber Steiner, NZV 1991, 249, 253), sondern er erfaßt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch staatlich gebundene Berufe, also Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber dem eigenen Verwaltungsapparat des Staates vorbehalten könnte, deren Wahrnehmung durch Private er jedoch mit der Maßgabe zuläßt, daß die Ausgestaltung des Tätigkeitsbildes in unterschiedlichem Ausmaß dem öffentlichen Dienst angenähert wird (vgl. BVerfG…, Urteil vom 11.06.1958, a.a.O., S. 398; Beschluß vom 18.06.1986, BVerfGE 73, 280, 292;… Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl. 1997, Art. 12 RdNr. 43 b).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Durch das Grundrecht der Berufsfreiheit werden nicht nur all diejenigen Berufe erfaßt, die sich in bestimmten, traditionell oder sogar rechtlich fixierten Berufsbildern darstellen, sondern erfaßt sind auch die vom einzelnen frei gewählten untypischen Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue feste Berufsfelder ergeben mögen (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, BVerfGE 7, 377, 397; Beschluß vom 05.05.1987, BVerfGE 75, 284, 292).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Sie unterscheiden sich jedenfalls nicht maßgeblich von den anerkannten Stellen für die Unterweisung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder für die Ausbildung in Erster Hilfe nach den §§ 8a Abs. 4 Nr. 7, 87b Abs. 4 Nr. 5 StVZO a.F. (jetzt geregelt in § 19 FeV), deren Tätigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (BVerwG, Urteil vom 22.11.1993 - 11 C 46.92 -, BVerwGE 95, 15, 19f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1999 - A 1 S 123/98

    Betätigung als amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Die Anerkennungsregelung im § 66 Abs. 2 Satz 2 FeV greift jedoch sowohl nach den wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen als auch nach den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Berufsfreiheit beschränkt werden darf, so intensiv in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, daß sie vom Gesetzgeber selbst einer zumindest ausdrücklich ermächtigenden Regelung hätte zugeführt werden müssen (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 25.03.1992, a.a.O., S. 38ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.02.1999 - A 1 S 123/98).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens obliegt nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. FeV allein einer entsprechend § 66 Abs. 1 FeV amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (zur Bedeutung der amtlichen Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung vgl. insbesondere Urt. d. Senats v. 13.04.1999 - 10 S 1188/98 -, ESVGH 49, 203 = DVBl. 1999, 1753 (Ls.) = VBlBW 1999, 389 = zfs 1999, 360).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99

    Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 …

    BVerwG 3 C 17.99 VGH 10 S 1188/98.
  • VG Saarlouis, 24.05.2006 - 3 F 16/06

    Widerruf der Akkreditierung als amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für …

    Rn. 43 Zunächst unterfällt die Betätigung als amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung im Sinne des § 66 FeV dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, wobei die im genannten Grundrecht verbriefte Berufsfreiheit gemäß Art. 19 Abs. 3 GG den inländischen juristischen Personen des Privatrechts jedenfalls insoweit zugute kommt, als diese - wie hier - eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit verrichten, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 3 C 10.99 -, NVwZ 2001, 324; VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.1999 - 10 S 1188/98 -, zitiert nach JURIS; OVG Magdeburg, Urteil vom 18.02.1999 - A 1 S 123/98 -, zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 10 S 451/00

    Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht deshalb zu verneinen, weil der Senat mit Urteil vom 13.04.1999 - 10 S 1188/98 (VBlBW 1999, 389) - die Frage der Nichtigkeit dieser Norm in gleicher Weise beurteilt hat wie das Verwaltungsgericht.
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 1 S 1464/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9446
VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 1 S 1464/99 (https://dejure.org/1999,9446)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.1999 - 1 S 1464/99 (https://dejure.org/1999,9446)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 1 S 1464/99 (https://dejure.org/1999,9446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot wegen befürchteter Verwendung der Symbole einer verbotenen Vereinigung; Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 154 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1753
  • DÖV 2000, 258
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1994 - 1 S 2665/94

    Örtlich zuständige Polizeibehörde für eine mehrere Bezirke betreffende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 1 S 1464/99
    Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 24.09.1994 - 1 S 2665/94 -, NVwZ-RR 1995, 272; zuletzt Beschluß vom 19.03.1999 - 1 S 693/99) kann die zuständige Polizeibehörde eine Versammlung oder einen Aufzug verbieten, wenn die konkrete Gefahr besteht, daß bei der Demonstration oder der geplanten Kundgebung nicht verhindert werden kann, daß Symbole und Abzeichen der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gezeigt werden (vgl. zum Verbot der PKK: ZAR 1994, 48), da das Verwenden der verbotenen Symbole nach § 20 Abs. 1 Vereinsgesetz eine strafbare Handlung und damit einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellt.

    An die Prognose sind hohe Anforderungen zu stellen, wobei allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür, daß bei der Durchführung der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, sich auch aus der Thematik der angegebenen Versammlung, den hierzu genannten Thesen sowie sonstigen Begleitumständen ergeben können (vgl. Beschlüsse vom 24.09.1994 a.a.O. und vom 12.08.1994 - 1 S 2239/94 -, BWVPr 1995, 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94

    Versammlungsverbot bei Gefahr von volksverhetzenden Äußerungen - Verherrlichung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 1 S 1464/99
    An die Prognose sind hohe Anforderungen zu stellen, wobei allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür, daß bei der Durchführung der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, sich auch aus der Thematik der angegebenen Versammlung, den hierzu genannten Thesen sowie sonstigen Begleitumständen ergeben können (…vgl. Beschlüsse vom 24.09.1994 a.a.O. und vom 12.08.1994 - 1 S 2239/94 -, BWVPr 1995, 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Die Begehung von Straftaten gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG ist der Versammlung nur dann als Ganzes zurechenbar, wenn der Veranstalter trotz Kenntnis - namentlich aufgrund eines (dokumentierten) behördlichen Vorhalts der konkret bestehenden unmittelbaren Gefahr in einem Kooperationsgespräch - nicht zu erkennen gibt, willens und in der Lage zu sein, die Verwendung von Kennzeichen des verbotenen Vereins zu verhindern (Fortsetzung von Senat, Beschl. v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, juris Rn. 5).

    Dies ist der Fall, wenn der Veranstalter in Kenntnis, dass von einem durch seine Versammlung mobilisierten Teilnehmerkreis Straftaten zu befürchten sind, keine Vorkehrungen trifft, dies zu verhindern (…vgl. Senat, Beschl. v. 19.03.1993 - 1 S 118/93 -, juris Rn. 13; v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, juris Rn. 5).

    Rn. 81 bb) Das Versammlungsverbot stellte sich unter Berücksichtigung der fehlenden Bemühungen der Klägerin, die Gefahr der Verwendung von verbotenen Kennzeichen der PKK auf erfolgversprechende Weise zumindest weitestgehend zu verhindern, schließlich auch als angemessen dar (…vgl. Senat, Beschl. v. 24.09.1994 - 1 S 2665/94 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, juris Rn. 5 f.;… s.a. OVG Berlin-Brandenburg v. 25.11.2011, 1 S 187.11, juris Rn. 3 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer …

    Die Beklagte durfte daher auch berücksichtigen, dass der Kläger, obwohl er die Gefahr von Rechtsverstößen bei der von ihm angemeldeten Versammlung kannte oder jedenfalls hätte kennen müssen, keine Veranlassung sah, Vorkehrungen zur Eindämmung dieser Gefahr zu treffen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 - VBlBW 1999, 462).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00

    Verbot der Probeblockade

    Der Antragsteller, der in seiner Person voraussichtlich keine Gewähr dafür bietet, daß er als Veranstalter der Demonstration gegen Störungen der öffentlichen Sicherheit einschreiten wird (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, VBlBW 1999, 462), da er selbst - was unbestritten ist - anläßlich eines Castor-Transports wegen Zerstörung von Bauwerken hat verurteilt werden müssen, begründet seinen Zulassungsantrag im wesentlichen damit, daß wesentliche Belange der Öffentlichkeit nicht verletzt würden und reale Gefahren für Dritte nicht bestünden, da lediglich in einem Rollenspiel die gewaltfreie Blockade von Industriegleisen durch Demonstranten, deren Entfernung durch die Ordnungskräfte (andere Demonstranten) und die dabei entstehenden Probleme und Konflikte eingeübt werden sollten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 S 187.11

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Kurdendemonstration

    In diesem Licht sind auch die Äußerungen des als Versammlungsleiter in Aussicht genommenen Herrn E... im Kooperationsgespräch in die Gefahrenprognose einzubeziehen, mit denen er auf die hohe Emotionalität des Themas des PKK-Verbots hingewiesen habe und man nur mit der Zielsetzung eines friedlichen Verlaufs versuchen könne, durch Ordnereinsatz Verstöße hochgradig emotionalisierter Teilnehmer zu unterbinden; sie zielten offenbar nur darauf, einem auf mangelnden Willen und unzureichende Mittel des Versammlungsleiters, gegen das Zeigen von Emblemen, Symbolen, Abbildungen und Fahnen der verbotenen PKK einzuschreiten, gestützten Versammlungsverbot (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 1 S 1464/99 - VBlBW 1999, 462, juris Rn. 5) im Vorfeld zu entgehen.
  • VG Stuttgart, 01.03.2002 - 1 K 782/02

    Versammlungsverbot; Gefährdung; Schutz Privater

    Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt jedoch das Interesse des Antragstellers daran, dass die angefochtene Verbotsverfügung vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht durchgesetzt wird, das entgegenstehende öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung, da die Verfügung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (s. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, Beschl. v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 - und Beschl. v. 25.04.1998 - 1 S 1143/98 - sowie BVerfG, Beschl. v. 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01 - und Beschl. v. 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01 -) voraussichtlich rechtswidrig ist.
  • VG Karlsruhe, 25.10.2001 - 3 K 2707/01

    Versammlungsverbot - Gefahrenprognose

    Rn. 3 Bei der gem. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt nämlich vorliegend das Interesse der Antragsteller daran, dass die angefochtene Verbotsverfügung vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht durchgesetzt wird, das entgegenstehende Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung, weil diese Verfügung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, Beschl. v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 - und Beschl. v. 25.04.1998 - 1 S 1143/98 - sowie BVerfG, Beschl. v. 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01 - und Beschl. v. 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01 -) rechtswidrig ist.
  • VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 936/01

    Verbot einer durch die NPD geplanten öffentlichen Versammlung zum 1. Mai; …

    Rn. 15 Bei der gem. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt vorliegend das Interesse der Antragstellerin daran, dass die angefochtene Verbotsverfügung vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht durchgesetzt wird, das entgegenstehende Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung, da diese unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (s. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98, Beschl. v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 und Beschl. v. 25.04.1998 - 1 S 1143/98 sowie BVerfG, Beschl. v. 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01 und Beschl. v. 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01) voraussichtlich rechtswidrig ist.
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