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   FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/2006   

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https://dejure.org/2006,14645
FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/2006 (https://dejure.org/2006,14645)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06.04.2006 - IV 38/2006 (https://dejure.org/2006,14645)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06. April 2006 - IV 38/2006 (https://dejure.org/2006,14645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 78 Abs. 1 S. 1 a.F.; EStG § 62 Abs. 2 S. 1 a.F.; AuslG § 15; AuslG § 30; BKGG § 1 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1; AuslG § 69 Abs. 3 S. 1; AO § 233 S. 1
    D (A), Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Gleichheitsgrundsatz, Vorlagebeschluss, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsmäßigkeit, Erlaubnisfiktion, Zinsen, Verzinsung

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 2 S. 1; ; BKGG § 1 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; MRK Art. 8; ; MRK Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis; Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1850
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Spätestens seit Ergehen des "Familienurteils" des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.1998, Az. 2 BvR 1057/91 u. a. (BStBl. II 1999, 182) müsste dies der Beklagten und der Bundesregierung zweifelsfrei klar sein.
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Mit Beschluss vom 06.07.2004 1 BvL 4/97 (HFR 2005, 162) hat jedoch das Bundesverfassungsgericht zu der bezüglich der erforderlichen Aufenthaltstitel identischen Vorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG in der Fassung des 1. Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21 .12.1993 (1. SKWPG, BGBl. I, 2353) entschieden, dass diese Regelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist.
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Der vom Niedersächsischen Finanzgericht auf das BFH-Urteil vom 01.06.2004 IX R 35/04 (BStBl. II 2005, 26) gestützten Rechtsauffassung zur Entbehrlichkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist zuzustimmen.
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Der vom Niedersächsischen Finanzgericht auf das BFH-Urteil vom 01.06.2004 IX R 35/04 (BStBl. II 2005, 26) gestützten Rechtsauffassung zur Entbehrlichkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist zuzustimmen.
  • FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Unter Berücksichtigung des unveränderten identischen Zwecks der Kindergeldgewährung, des Unterbleibens einer gesetzlichen Neuregelung des § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG in der bis 31.12.1995 gültigen Fassung trotz der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist sowie unter Beachtung der vorgenannten höchstrichterlichen Entscheidungen ist der Senat in Übereinstimmung mit der vom Niedersächsischen Finanzgericht in seinem Urteil vom 23.01.2006, Az.: 16 K 12/04 (Juris Nr.: STRE200670243) vertretenen Rechtsauffassung ebenfalls der Meinung, dass zum einen § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der im Streitfall gültigen Fassung ebenfalls verfassungs- und gemeinschaftsrechtkonform dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass nur bei Fehlen der in § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG in der bis zum 31.12.1993 gültigen Fassung genannten Voraussetzungen Ausländern Kindergeld versagt werden kann und es zum anderen keiner Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht bedarf, weil dieses bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat und deshalb das unterinstanzliche Gericht diese Entscheidung in eigener Entscheidungszuständigkeit auf die andere Rechtsnorm übertragen kann.
  • BFH, 23.01.1991 - I E 3/90

    Streitwert des Rechtsstreits um Erlaß von Körperschaftsteuer, Ergänzungsabgabe

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Für den Umfang des Unterliegens kann nach Auffassung des Senats der in seiner Höhe von der Verfahrensdauer abhängige, erst durch die Behörde noch festzusetzende Zinsbetrag nicht als weiterer Hauptanspruch, sondern die begehrte Verzinsung lediglich als eine den Streitwert und damit die Gerichtsgebühren nicht erhöhende Nebenforderung qualifiziert werden (vgl. § 22 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG - a.F.; BFH - Beschluss vom 23.01.1991 I E 3/90, BStBl. II 1991, 528).
  • FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04

    Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
    Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 14.01 .2005, Az.: 11 K 3588/04 Kg (EFG 2005, 626) erneut entschieden, dass selbst während der Zeit eines nicht lückenlos gemäß § 69 Abs. 3 AuslG gestatteten Aufenthalts Kindergeld zu gewähren ist.
  • FG Münster, 27.04.2007 - 8 K 4071/06

    Anspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsgenehmigung auf die Festsetzung von

    Weiteren Einschränkungen unterliegt der Kindergeldanspruch von Ausländern nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG damit nicht (vgl. Beschluss des BVerfG vom 06.07.2004, a. a. O. und Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 06.04.2006 IV 38/2006, EFG 2006, 1850).
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