Rechtsprechung
EuGH, 11.07.1985 - 87/77, 130/77, 22/83, 9/84, 10/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Salerno u.a. / Kommission und Rat
1 . BEAMTE - KLAGE - KLAGEBEFUGNIS - PERSONEN , DIE DIE EIGENSCHAFT EINES BEAMTEN ODER EINES ANDEREN ALS ÖRTLICHEN BEDIENSTETEN FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN
- EU-Kommission
Salerno u.a. / Kommission und Rat
- Wolters Kluwer
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von Einstellungsvoraussetzungen ; Einstufung in eine Besoldungsstufe
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 3245/81 Art. 3; ; Beamtenstatut Art. 4; ; Beamtenstatut Art. 28; ; Beamtenstatut Art. 29; ; Beamtenstatut Art. 32; ; Beamtenstatut Art. 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - KLAGE - KLAGEBEFUGNIS - PERSONEN , DIE DIE EIGENSCHAFT EINES BEAMTEN ODER EINES ANDEREN ALS ÖRTLICHEN BEDIENSTETEN FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 11.07.1985 - 130/77
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
In denverbundenen Rechtssachen 87, 130/77, 22/83, 9 und 10/84 Vittorio Salerno, ehemaliger am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit (EGZ) tätiger Bediensteter der Gesellschaft, verstorben am 24. April 1984, Rechtsnachfolger: Enrico Maria Salerno, Etterbeek, square Charles Maurice Wiser, Teresa Daniela Salerno und Maria Adèle Salerno, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marcel Slusny, Brüssel, avenue Brugmann 272, 1180 Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arendt, Centre Louvigny, 34 B IV, rue Philippe-Il, Luxemburg,.Vina Verryck, sämtlich ehemalige am Sitz der EGZ tätige Bedienstete der Gesellschaft, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Marcel Grégoire und Edmond Lebrun, Brüssel, rue Camille Lemonnier 68, 1060 Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tony Biever, zugelassen bei der Cour d'appel, 83, boulevard Grande- Duchesse-Charlotte, Luxemburg, (Rechtssache 130/77).
in den Rechtssachen 87 und 130/77 wegen Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsrats der EGZ vom 4. November 1976 über die "Änderungen der Regelung der Dienstbezüge für die Bediensteten aufgrund eines Sondervertrags und für die Bediensteten am Sitz der EGZ", außerdem wegen Aufhebung der Entscheidung vom 28. Juli 1977, mit der die von den Klägern am 3. Februar 1977 gegen die vorgenannte Entscheidung eingereichte Beschwerde zurückgewiesen worden ist, und schließlich wegen Feststellung, daß die Bediensteten am Sitz der EGZ Beamte oder Bedienstete auf Zeit sind; in der Rechtssache 22/83 wegen Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 3332/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Einführung besonderer Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (…ABl. L 352, S. 5), soweit darin die Ernennung der Kläger zu Beamten nicht mit Wirkung vom Zeitpunkt ihrer Einstellung bei der EGZ ausgesprochen worden ist; in den Rechtssachen 9 und 10/84 wegen Feststellung, daß die Verordnung Nr. 3332/82-des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Einführung besonderer Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz.
Herr Vittorio Salerno, Bediensteter am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit (nachfolgend: EGZ) und 28 weitere Bedienstete am Sitz der EGZ haben mit Klageschriften, die am 7. Juli 1977 und 27. Oktober 1977 bei'der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, Klage erhoben auf Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsrats der EGZ vom 4. November 1976 über die "Änderungen der Regelung der Dienstbezüge für die Bediensteten aufgrund eines Sondervertrags und für die Bediensteten am Sitz der EGZ" sowie auf Feststellung, daß die Bediensteten am Sitz der EGZ seit ihrer Einstellung durch die EGZ Beamte der Gemeinschaft sind (Rechtssachen 87/77 und 130/77).
2 Zehn der 28 Kläger in der oben genannten Rechtssache 130/77 haben mit Klageschrift, die am 11. Februar 1983 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, Klage erhoben auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 3332/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Einführung besonderer Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (ABl.
Der Gerichtshof hat mit Beschlüssen vom 12. April 1978 und 5. Oktober 1983 die Rechtssachen 87 und 130/77 sowie die Rechtssache 22/83 verbunden.
B - Zur Zulässigkeit der Klagen 2i Nachdem die Kommission in den Rechtssachen 87 und 130/77 die Einrede der Unzulässigkeit erhoben hat, hat der 'Gerichtshof beschlossen, die Entscheidung darüber dem Endurteil vorzubehalten.
I - Die Rechtssachen 87 und 130/77 22 Die Kommission hat vier Gründe für die Unzulässigkeit der betreffenden Klagen vorgetragen.
Schließlich hätten sie durch ihren Antrag auf Verbindung ihrer Klagen mit den Rechtssachen 87/77 und 130/77 stillschweigend, aber doch deutlich auf ihre dortigen Anträge Bezug genommen.
C - Zur Begründetheit der Klagen I - Die Rechtssachen 87 und 130/77 38 Die Kläger tragen im wesentlichen vor, sie seien seit ihrer Einstellung bei der EGZ Beamte der Gemeinschaften, da die EGZ nur eine Verwaltungseinheit der Kommission sei; außerdem hätten sie sich in der gleichen Lage wie die Beamten oder Bediensteten auf Zeit der Kommission befunden, so daß sie in gleicher Weise wie diese zu behandeln seien.
2) Die Klagen in den Rechtssachen 87, 130/77 und 22/83 werden als unbegründet abgewiesen.
- EuGH, 11.07.1985 - 22/83
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
In denverbundenen Rechtssachen 87, 130/77, 22/83, 9 und 10/84 Vittorio Salerno, ehemaliger am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit (EGZ) tätiger Bediensteter der Gesellschaft, verstorben am 24. April 1984, Rechtsnachfolger: Enrico Maria Salerno, Etterbeek, square Charles Maurice Wiser, Teresa Daniela Salerno und Maria Adèle Salerno, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marcel Slusny, Brüssel, avenue Brugmann 272, 1180 Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arendt, Centre Louvigny, 34 B IV, rue Philippe-Il, Luxemburg,.Vina Verryck, (Rechtssache 22/83).
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch ihren Bevollmächtigten Alain Van Solinge, Zustellungsbevollmächtigter: Mario Cervino, Rechtsberater der Kommission, Jean-Monnet-Gebäude, Luxemburg-Kirchberg, und (in der Rechtssache 22/83) Rat der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch seinen Bevollmächtigen Hoff-Nielsen, Zustellungsbevollmächtigter: Direktor des Juristischen Dienstes der EIB Pabbruwe, 100, boulevard Konrad-Adenauer, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.
in den Rechtssachen 87 und 130/77 wegen Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsrats der EGZ vom 4. November 1976 über die "Änderungen der Regelung der Dienstbezüge für die Bediensteten aufgrund eines Sondervertrags und für die Bediensteten am Sitz der EGZ", außerdem wegen Aufhebung der Entscheidung vom 28. Juli 1977, mit der die von den Klägern am 3. Februar 1977 gegen die vorgenannte Entscheidung eingereichte Beschwerde zurückgewiesen worden ist, und schließlich wegen Feststellung, daß die Bediensteten am Sitz der EGZ Beamte oder Bedienstete auf Zeit sind; in der Rechtssache 22/83 wegen Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 3332/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Einführung besonderer Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (…ABl. L 352, S. 5), soweit darin die Ernennung der Kläger zu Beamten nicht mit Wirkung vom Zeitpunkt ihrer Einstellung bei der EGZ ausgesprochen worden ist; in den Rechtssachen 9 und 10/84 wegen Feststellung, daß die Verordnung Nr. 3332/82-des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Einführung besonderer Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz.
5), soweit darin die Ernennung der Kläger nicht mit Wirkung vom Zeitpunkt ihrer Einstellung durch die EGZ ausgesprochen worden ist (Rechtssache 22/83).
3 Herr Salerno und die zehn Kläger in der oben genannten Rechtssache 22/83 haben mit Klageschriften, die am 9. Januar 1984 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, Klage erhoben mit dem Antrag, die zitierte Verordnung Nr. 3332/82 insoweit für unanwendbar zu erklären, als darin nicht die Ernennung der Kläger mit Wirkung vom Zeitpunkt ihrer Einstellung bei der EGZ ausgesprochen worden ist (Rechtssachen 9 und 10/84).
Der Gerichtshof hat mit Beschlüssen vom 12. April 1978 und 5. Oktober 1983 die Rechtssachen 87 und 130/77 sowie die Rechtssache 22/83 verbunden.
Da auch der Rat in der Rechtssache 22/83 und die Kommission in den Rechtssachen 9 und 10/84 die Zulässigkeit der Klagen bestritten haben, ist bei allen Klagen zunächst die Zulässigkeit zu prüfen.
II - Die Rechtssache 22/83.
II - Die Rechtssache 22/83.
2) Die Klagen in den Rechtssachen 87, 130/77 und 22/83 werden als unbegründet abgewiesen.
- EuGH, 11.07.1985 - 9/84
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Vina Verryck, (Rechtssache 9/84).hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1) Die Klagen in den Rechtssachen 9/84 und 10/84 werden als unzulässig abgewiesen.
- EuGH, 05.04.1979 - 116/78
Bellintani u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
24 Dazu ist zunächst festzustellen, daß nicht nur Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines anderen als örtlichen Bediensteten haben, sondern auch Personen, die diese Eigenschaften für sich in Anspruch nehmen, vor dem Gerichtshof eine sie beschwerende Entscheidung anfechten können (Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 116/78, Bellintani/Kommission, Slg. 1979, 1585). - EuGH, 25.03.1982 - 45/81
Moksel / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. März 1982 in der Rechtssache 45/81 (Moksel/Kommission, Slg. 1982, 1129) könne ein und dieselbe Bestimmung nämlich nicht zugleich ein Rechtsakt von allgemeiner Geltung und eine Einzelfallmaßnahme sein. - EuGH, 26.09.1984 - 216/83
Les Verts / Kommission und Rat
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Die Erläuterung im Haushaltsplan für das Jahr 1982 kann weder individuelle Rechte für die Kläger begründen noch ein berechtigtes Vertrauen schaffen (siehe Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 216/83, Les Verts/Kommission und Rat, Slg. 1984, 3335). - EuGH, 26.02.1981 - 64/80
Giuffrida u.a. / Rat
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Februar 1981 in der Rechtssache 64/80 (Giuffrida und Campogrande/Rat, Slg. 1981, 693) ausgeführt hat, ist als Kriterium der Unterscheidung zwischen einer Verordnung und einer Entscheidung darauf abzustellen, ob der betreffende Rechtsakt allgemeine Geltung hat. - EuGH, 26.09.1984 - 296/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Die Erläuterung im Haushaltsplan für das Jahr 1982 kann weder individuelle Rechte für die Kläger begründen noch ein berechtigtes Vertrauen schaffen (siehe Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 216/83, Les Verts/Kommission und Rat, Slg. 1984, 3335).
- EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
Dreyfus / Kommission
11 und 12, in der Rechtssache 118/77, ISO/Rat, Slg. 1979, 1277, Randnr. 26, in der Rechtssache 119/77, Nippon Seiko u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 1303, Randnr. 14, in der Rechtssache 120/77, Koyo Seiko u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 1337, Randnr. 25, in der Rechtssache 121/77, Nachi Fujikoshi u. a./Rat, Slg. 1979, 1363, Randnr. 11, vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 31, vom 17. März 1987 in der Rechtssache 333/85, Mannesmann Röhrenwerke und Benteler/Rat, Slg. 1987, 1381, Randnr. 14, vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 55/86, Arposol/Rat, Slg. 1988, 13, Randnrn. - EuGH, 15.02.2001 - C-239/99
Nachi Europe
Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 241 EG eröffnete Möglichkeit, die Unanwendbarkeit einer Verordnung geltend zu machen, keinen selbständigen Klageweg begründet und von ihr nur inzident in einem vor dem Gerichtshof selbst aufgrund einer anderen Bestimmung des Vertragesanhängig gemachten Verfahren Gebrauch gemacht werden kann (Urteile vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 31/62 und 33/62, Wöhrmann und Lütticke, Slg. 1962, 1029, 1042, vom 16. Juli 1981 in der Rechtssache 33/80, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1981, 2141, Randnr. 17, und vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 36, sowie Beschluss vom 28. Juni 1993 in der Rechtssache C-64/93, Donatab u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3595, Randnr. 19). - EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Im Übrigen können die im Rahmen dieser Richtlinien erlassenen oder entwickelten Regeln oder Grundsätze der Gemeinschaftsverwaltung entgegengehalten werden, wenn diese bei der Ausübung ihrer funktionellen und institutionellen Autonomie und in den Grenzen der ihr durch den EG-Vertrag zugewiesenen Aufgaben eine Handlung angenommen hat, die für die Regelung der öffentlichen Aufträge, die sie auf eigene Rechnung vergibt, ausdrücklich auf bestimmte Regeln oder bestimmte Grundsätze verweist, die in den Richtlinien niedergelegt sind und durch die diese Regeln und diese Grundsätze gemäß dem Grundsatz patere legem quam ipse fecisti angewandt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat, 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Slg. 1985, 2523, Randnrn.
- EuGH, 08.09.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a.
So hat der Gerichtshof im Rahmen von Nichtigkeitsklagen gegen Einzelentscheidungen anerkannt, dass die Einrede der Rechtswidrigkeit gegenüber den Bestimmungen eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung erhoben werden kann, auf denen diese Entscheidungen beruhen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission, 275/80 und 24/81, EU:C:1981:247, Rn. 32, und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat, 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, nicht veröffentlicht, EU:C:1985:318, Rn. 36), oder die in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit solchen Entscheidungen stehen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde, 21/64, EU:C:1965:30, S. 242, 259…, vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 76, …und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 237). - EuG, 05.05.2021 - T-611/18
Pharmaceutical Works Polpharma/ EMA
Demgemäß hat der Gerichtshof im Rahmen von Nichtigkeitsklagen gegen Einzelbeschlüsse anerkannt, dass Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit die Bestimmungen eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung sein können, die diesen Beschlüssen zugrunde liegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission, 275/80 und 24/81, EU:C:1981:247, Rn. 32, und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat, 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, EU:C:1985:318, Rn. 36) oder die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Beschlüssen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde, 21/64, EU:C:1965:30, S. 259…, vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 76, …und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 237). - EuG, 21.09.2011 - T-325/09
Adjemian u.a. / Kommission
Ist in der Hauptsache kein Klageweg eröffnet, kann Art. 241 EG nicht herangezogen werden (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Juli 1981, Albini/Rat und Kommission, 33/80, Slg. 1981, 2141, Randnr. 17, und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat, 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Slg. 1985, 2523, Randnr. 36, Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996, CSF und CSME/Kommission, T-154/94, Slg. 1996, II-1377, Randnr. 16). - EuG, 11.12.2001 - T-20/01
Cerafogli u.a. / EZB
Die Beklagte trägt vor, für den Fall, dass die Kläger mit diesem Klageantrag eine Einrede der Rechtswidrigkeit im Sinne des Artikels 241 EG gegen die genannten Vorschriften geltend machen wollten, sei diese unzulässig, da die Einrede der Rechtswidrigkeit kein selbständiges Klagerecht darstelle und von ihr nur inzident Gebrauch gemacht werden könne (vgl. insbesondere Beschluss des Gerichts vom8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 77; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Vittorio Salerno/Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 36).Angenommen, der vorliegende Klageantrag könnte als Einrede der Rechtswidrigkeit verstanden werden, ist darauf hinzuweisen, dass die Einrede der Rechtswidrigkeit kein selbständiges Klagerecht darstellt und von ihr nur inzident Gebrauch gemacht werden kann (vgl. insbesondere Beschluss Area Cova u. a./Ratund Kommission, angeführt in Randnr. 74, Randnr. 77; vgl. auch Urteil Vittorio Salerno/Kommission und Rat, angeführt in Randnr. 74, Randnr. 36).
- EuGH, 05.05.1998 - C-404/96
Glencore Grain / Kommission
11 und 12, in der Rechtssache 118/77, ISO/Rat, Slg. 1979, 1277, Randnr. 26, in der Rechtssache 119/77, Nippon Seiko u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 1303, Randnr. 14, in der Rechtssache 120/77, Koyo Seiko u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 1337, Randnr. 25, in der Rechtssache 121/77, Nachi Fujikoshi u. a./Rat, Slg. 1979, 1363, Randnr. 11, vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 31, vom 17. März 1987 in der Rechtssache 333/85, Mannesmann Röhrenwerke und Benteler/Rat, Slg. 1987, 1381, Randnr. 14, vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 55/86, Arposol/Rat, Slg. 1988, 13, Randnrn. - EuG, 27.09.2005 - T-134/03
Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1 …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes wird aber der Rahmen des Rechtsstreits von der Klageschrift bestimmt, und eine Einrede der Rechtswidrigkeit ist auf der Stufe der Erwiderung unzulässig (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete …
37 - Urteile vom 14. Dezember 1962, Wöhrmann und Lütticke/Kommission (31/62 und 33/62, Slg. 1962, 1029, 1042), vom 16. Juli 1981, Albini/Rat und Kommission (33/80, Slg. 1981, 2141, Randnr. 17), und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat (87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Slg. 1985, 2523, Randnr. 36), Beschluss vom 28. Juni 1993, Donatab u. a./Kommission (C-64/93, Slg. 1993, I-3595, Randnr. 19), sowie Urteil Nachi Europe, angeführt in Fn. 31 (Randnr. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien …
- EuG, 14.12.2005 - T-369/03
Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00
Rat / Boehringer
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Front national / Parlament
- EuG, 05.10.2004 - T-45/01
Sanders u.a. / Kommission
- EuG, 05.10.2004 - T-144/02
Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - …
- EuG, 08.07.1999 - T-12/96
Area Cova u.a. / Rat und Kommission
- EuG, 19.09.2001 - T-54/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat
- EuG, 12.12.1996 - T-177/94
Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96
Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen …
- EuG, 14.12.2005 - T-383/00
Beamglow / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21
Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
Kommission / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-442/04
Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 - …
- EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
Simon / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99
Nachi Europe
- EuGH, 05.05.1998 - C-391/96
Compagnie Continentale (France) / Kommission
- EuGH, 05.05.1998 - C-403/96
Glencore Grain / Kommission
- EuG, 28.08.2007 - T-46/06
Galileo Lebensmittel / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne …
- EuG, 17.12.2003 - T-346/03
Krikorian u.a. / Parlament u.a.
- EuGH, 28.11.1991 - C-170/89
BEUC / Kommission
- EuGH, 28.11.1991 - 213/88
Luxemburg / Parlament
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1991 - 213/88
Großherzogtum Luxemburg gegen Europäisches Parlament. - Sitz der Organe und …
- EuG, 06.05.2003 - T-45/02
DOW AgroSciences / Parlament und Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-86/03
Griechenland / Kommission - Umwelt - Richtlinie 1999/32/EG - Schwefelhöchstgehalt …
- EuG, 17.09.2003 - T-54/98
Aruba / Kommission
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