Rechtsprechung
EuGH, 03.02.2000 - C-207/98 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen
- Europäischer Gerichtshof
Mahlburg
- EU-Kommission
Mahlburg
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Weigerung, eine Schwangere einzustellen, weil dieser wegen eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die zu besetzende Stelle nicht zugewiesen ...
- EU-Kommission
Mahlburg
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft als unmittelbare ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Absa. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
N. Mahlburg gegen Land Mecklenburg-Vorpommern
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. 2. 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufs... bildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39 S. 40) Art. 2 Abs. 1
Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Zugang zur Beschäftigung - Unzulässige Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
SOZIALPOLITIK - DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG DER EINSTELLUNG EINER SCHWANGEREN AUF EINE UNBEFRISTETE STELLE NICHT RECHTFERTIGEN
- nomos.de , S. 27 (Kurzinformation)
Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin
- nomos.de , S. 57 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 RL 76/207/EWG; § 3-5 MuSchG
Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zur Beschäftigung/schwangere Arbeitnehmerin - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schwangerschaft kein Hindernis für unbefristeten Vertrag
- RA Kotz (Leitsatz)
Wie weit geht der Mutterschutz?
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 57 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 RL 76/207/EWG; § 3-5 MuSchG
Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zur Beschäftigung/schwangere Arbeitnehmerin - 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Schwangerschaft und Kündigung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und ...
Verfahrensgang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 1 Sa 402/97
- Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
- EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1019
- MDR 2000, 400
- EuZW 2000, 209
- NZA 2000, 255
- NJ 2000, 332
- DVBl 2000, 478
- BB 2000, 461
- DB 2000, 380
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 08.11.1990 - 177/88
Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen
Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft kommt nur Frauen gegenüber in Betracht und stellt daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12).Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden, den der Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer Schwangeren während deren Mutterschaftsurlaubs erleiden würde (Urteil Dekker, Randnr. 12).
- EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt
Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
Zudem kann ein gesetzliches Nachtarbeitsverbot für Schwangere, das grundsätzlich mit Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie vereinbar ist, gleichwohl nicht als Kündigungsgrund eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrags dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnrn.Denn ein solches Verbot kann nur für eine gegenüber der Gesamtdauer des Vertrages beschränkte Zeit wirken (Urteil Habermann-Beltermann, Randnr. 23).
- EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
Webb / EMO Air Cargo
Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
Die gegenteilige Auslegung nähme den Bestimmungen der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 26). - EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
Thibault
Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26) festgestellt, daß die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie gewährt werden, nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen führen darf und daß die Richtlinie insofern auf eine inhaltliche, nicht formelle Gleichheit abzielt.
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Februar 2000 (- Rs. C-207/98 - Mahlburg/Mecklenburg-Vorpommern - EUGHE I 2000, 549 = AP BGB § 611 a Nr. 18) verbietet Art. 2 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines auf ihren Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf (vgl. auch EuGH 4. Oktober 2001 - Rs. C-109/00 - AP EWG-Richtlinie Nr. 76/207 Nr. 27). - EuGH, 04.10.2001 - C-109/00
Tele Danmark
Auch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der finanzielle Nachteil, der dem Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer Schwangeren während deren Mutterschaftsurlaubs (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12) bzw. dadurch entsteht, dass die Arbeitnehmerin während der Dauer ihrer Schwangerschaft nicht auf dem betreffenden Arbeitsplatz beschäftigt werden darf (Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnr. 29), die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nicht rechtfertigt. - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …
40 - In diesem Sinne z. B. Urteile Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12), Mahlburg (C-207/98, EU:C:2000:64, Rn. 29), Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 28 und 29) sowie Schönheit und Becker (…C-4/02 und C-5/02, EU:C:2003:583, Rn. 85); ähnlich Urteil Specht u. a. (…C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 77).
- EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Busch
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft könne auch nicht mit dem finanziellen Nachteil für den Arbeitgeber gerechtfertigt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und Urteil Mahlburg, Randnr. 29), und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handele (vgl. Urteil Tele Danmark, Randnr. 30).
24 und 26, und Urteil Mahlburg, Randnr. 27).
Zu den finanziellen Folgen, die sich für den Arbeitgeber daraus ergeben können, dass er verpflichtet ist, einer werdenden Mutter, die während der Schwangerschaft nicht alle mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann, die Abkürzung ihres Erziehungsurlaubs zu ermöglichen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber erleiden würde (vgl. Urteil Dekker, Randnr. 12, Urteil Mahlburg, Randnr. 29, und Urteil Tele Danmark, Randnr. 28).
- EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG …
Die Nichterneuerung eines solchen Vertrages komme nämlich der Weigerung gleich, eine schwangere Frau einzustellen, was eindeutig gegen die Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207 verstoße, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden habe (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnrn.Nach ständiger Rechtsprechung stellt aber die Weigerung, eine für die betreffende Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sieschwanger ist, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile Dekker, Randnr. 12, und Mahlburg, Randnr. 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15
Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis, …
94 - Vgl. Urteil vom 3. Februar 2000, Mahlburg (C-207/98, EU:C:2000:64, Rn. 29). - LAG Köln, 17.01.2020 - 4 Sa 862/17
Kündigung; Kleinbetrieb (Rechtsanwaltskanzlei); Entschädigung; Diskriminierung …
Sie stellt eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG - und nicht nur eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG - aufgrund des Geschlechts dar (BAG…, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 31 ff., juris; EuGH, Urteil vom 03.02.2000 - Rs. C-207/98 [Mahlburg], NZA 2000, 255;… Däubler/Bertzbach, § 1 AGG, Rn. 50). - BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02
EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …
Andererseits hat er jedoch das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit dem auf dieser besonderen Situation beruhenden Beschäftigungsverbot (vgl. Art. 8 der Richtlinie 92/85/EWG) für anwendbar erklärt mit der Folge, daß Mutterschutzzeiten insoweit Beschäftigungszeiten gleichzustellen sind (…so ausdrücklich Urteil vom 21. Oktober 1999 - "Lewen" - aaO Rdn. 41 betreffend die unzulässige Versagung einer Weihnachtsgratifikation; vgl. auch Urteile vom 3. Februar 2000, Rs. C-207/98 - "Mahlburg" - EUGHE 2000, I-549 Rdn. 24 …und vom 14. Juli 1994 - "Webb" - aaO Rdn. 26 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03
McKenna
39 - Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12) und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98 (Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnr. 20).41 - Urteil Mahlburg (Randnr. 29).
- LAG Köln, 04.07.2019 - 6 Sa 496/18
Entschädigung; Diskriminierung; Geschlecht; Schwangerschaft, Indiz
Denn eine Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft, stellt eine Diskriminierung wegen einer geschlechtsspezifische Eigenschaft dar und knüpft daher unmittelbar an das Geschlecht an (EuGH 08.11.1990 - Rs. 177/88 [Dekker]); EuGH 03.02.2000 - Rs. C-207/98 [Mahlburg - NZA 2000, 255]; EuGH 14.07.1994 - Rs. C-32/93 [Webb]; Däubler/Bertzbach, AGG § 1 Rn. 50). - LAG Hamm, 26.01.2022 - 3 Sa 1087/21
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01
Busch
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
Griesmar
- LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Befristung Justizangestellte NW
- ArbG Gera, 24.01.2023 - 3 Ca 1074/22
Befristetes Arbeitsverhältnis - Anfechtung - arglistige Täuschung - Verschweigen …
- EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
Widerruf der Zustimmung zur Verkürzung der Elternzeit; geschlechtsspezifische …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Lommers
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02
Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02
Alabaster
- LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05
Befristung Justizangestellte NW
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-438/99
Jiménez Melgar
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-109/00
Tele Danmark
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
Schnorbus
- ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen …